Eine Finanzkrise und Ihre Chancen

Veröffentlicht am | Januar 11, 2012 | 1 Kommentar

Aus heutiger Sicht ist ein schnelles Ende der vorherrschenden Krise und den damit verbundenen Risikennicht unmittelbar absehbar. Drohende Staatspleiten im Euro-Raum, eine Währungskrise, Inflationsrisiken, eine mögliche Rezession in den USA und eine „harte Landung“ der chinesischen Konjunktur. Das sind die bestehenden Risiken, die Sparer bei der Anlage ihres Vermögens aktuell berücksichtigen müssen. Mit den richtigen Instrumenten und einer ausgewogenen Anlagemischung können sich Anleger jedoch bestmöglich gegen diese Risiken wappnen. Der alleinige Fokus auf vermeintlich sichere Bankeinlagen bedeuten sehr wahrscheinlich reale Vermögensverluste für Anleger und insbesondere langfristig einen realen Kaufkraftverlust des angesparten Guthabens, da selbst Tagesgeldanbieter aus dem Internet (vor allem nach Steuern!) kaum die Inflation schlagen.

Negative Realzinsen bestimmen das aktuelle Anlegerumfeld

Sparbuch Festgeld Bundesanleihe
Normalzins ca. (aktuell) 0,75% 1,00% 2,00%
Inflation (langfristiger Durchschnitt) -2,50% -2,50% -2,50%
Steuer (25 % Abgeltungssteuer*) – 0,19 % – 0,25 % – 0,50 %
Ergebnis – 1,94 % – 1,75 % – 1,00 %
*zusätzlich werden zur 25 %igen Abgeltungssteuer 5,5 % Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer erhoben, der Sparer-Pauschbetrag beträgt seit dem 1.1.2009: 801€ (Ledige) bzw. 1.602€ (Verheiratete); Stand 26.10.11 Das Ausmaß der Krise ist einfach zu groß und die Risiken und Auswege aus der Krise zu unbestimmt. Schon im derzeitigen Umfeld benötigt der Anleger mindestens 2 bis 3 Prozent nominale Rendite, um sein Vermögen zu sichern – verdient hat er dann aber noch nichts.

Mögliche (Aus-) Wege aus der Krise

1. Hohes Wirtschaftswachstum

Die schönste Form des Schuldenabbaus ist eine florierende Wirtschaft. Leider weist der Wachstumstrend in den westlichen Industrienationen seit Jahren nach unten. Ursächlich für den strukturellen Wachstumsrückgang sind die demographische Entwicklung, die Verlagerung des Wachstums in die aufstrebenden Schwellenländer, allen voran China, und zunehmend die hohe Verschuldung der Industrienationen. In letzter Zeit mehren sich jedoch die Anzeichen, dass auch der chinesische Motor ins Stottern geraten könnte. Wachstum als Ausweg aus der Schuldenkrise wird aus aktueller Sicht damit eher unwahrscheinlich.

2. Haushaltskonsolidierung (Ausgabenkürzung, Einnahmenerhöhung)

Das Beispiel Japan lehrt, dass man nicht zu früh mit einer Haushaltskonsolidierung und den damit verbundenen Sparmaßnahmen beginnen sollte, um Schulden abzubauen. Erfolgt dies nicht, könnte, wie auch in Japan, die wirtschaftliche Erholung gefährdet werden. Wenn der Schuldendienst einen großen Teil der Staatseinnahmen aufzehrt, bleiben nur noch zwei Alternativen: Schuldentilgung mit der Notenpresse oder ein massiver Schuldenschnitt. Ein Schuldenschnitt bei größeren Industriestaaten wie Italien (Schuldenniveau sechsmal so hoch wie Griechenland) hätte fatale Konsequenzen, eine klassische Rettung wäre nach Ansicht von Kapitalmarktexperten nicht mehr möglich. Somit ist auch der Schuldenschnitt keine praktikable Option aus heutiger Sicht v. a. für größere Staaten.

3. Kombination aus Inflation und niedrigen Zinsen („finanzielle Repression“)

Last but not least bleibt nur noch die Strategie einer schleichenden Forderungs- oder Geldentwertung der Gläubiger. Die Inflation könnte dabei das einzig erprobte Mittel als Ausweg aus der Krise sein, weil sie sich zumindest anfangs im Verborgenen vollzieht und die Menschen einer Nominalwertgläubigkeit (ich bekomme ja 10.000 € Sparguthaben oder den Nominalwert meiner Anleihe zurück) unterliegen. Dank hoher negativer Realzinsen (hohe Inflation und niedrige Zinsen) haben es die USA schon einmal in der Nachkriegszeit geschafft, ihre Schuldenquote von 116 Prozent im Jahre 1945 auf 66 Prozent im Jahre 1955 zu senken, wobei allerdings auch der Nachkriegsboom geholfen hat. Für US-Amerikaner gab es in der Zeit der Zinskontrolle (1942 bis 1951) mit dem Aktienmarkt eine durchaus lukrative Fluchtmöglichkeit. Risikoscheue Anleger wird es wundern, dass ein wesentlicher Profiteur dieser Strategie ausgerechnet der Aktienmarkt war. Aber mit einem negativen Realzins lässt sich nicht nur die Schuldenquote der Staaten reduzieren, sondern gleichzeitig die Attraktivität anderer Anlagen erhöhen. Unternehmensanleihen, Immobilien und Aktien werden interessanter, ihre Preise steigen oder stabilisieren sich nachhaltig. Fazit Kein Experte kann zurzeit mit Sicherheit vorhersagen, welche Szenarien zum Ausgang der Krise eintreten – vom glimpflichen Ende bis zum Euro-Kollaps ist alles möglich. Sollte unabhängig davon die Inflation in ein paar Jahren in Folge der Liquiditätsschwemme durch die Notenbanken deutlich anziehen, muss ein normaler deutscher Sparer, der den Großteil seines liquiden Vermögens auf dem Bankkonto hortet, langfristig sogar einen erheblichen Verlust der Kaufkraft seiner Spareinlagen akzeptieren. Angesichts der Vermögensstruktur der Deutschen, die mit über 40 Prozent in Spareinlagen und Anleihen investiert sind, ist vor diesem Hintergrund deutlicher Handlungsbedarf erkennbar.

Wie gut ist Ihr Finanzberater wirklich?

Veröffentlicht am | Dezember 9, 2011 | Keine Kommentare

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Wie hoch ist der effektive Zins der Gesamtlaufzeit nach Kosten?

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© Bernd W. Klöckner® und Grischa Schulz 2009

Neuer Mindestbeitrag für Riester-Rente

Veröffentlicht am | November 23, 2011 | Keine Kommentare

Am 27. Oktober 2011 hat der Bundestag Änderungen zur Riesterrente beschlossen. Ein Problem in der Vergangenheit war, dass mittelbare Riester-Sparer nach einem unbemerkten Übergang zur unmittelbaren Förderfähigkeit (z.B. durch Kindererziehungszeiten) weiterhin keinen eigenen Beitrag leisteten, obwohl zumindest 60 EUR Sockelbeitrag notwendig gewesen wären. Die Folge daraus war, dass die zentrale Zulagenstelle häufig bereits gewährte Zulagen zurückgefordert hat, da rückwirkend festgestellt wurde, dass die Zulagen zu Unrecht geflossen sind. Somit wurde jetzt festgelegt, dass der Sockelbeitrag von 60 EUR im Jahr auch für mittelbar förderfähige Personen gilt. Zusätzlich hat die Bundesregierung eine Kulanzregelung für benachteiligte Sparer auf dem Weg gebracht, welche die Zulagen wie oben beschrieben zurück zahlen müssten.

Wenn nur ein Ehepartner förderberechtigt

Falls nur ein Ehepartner ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen hat, so zahlt der förderberechtigte Partner in seine Riester Rente den erforderlichen Mindesteigenbeitrag ein. Der andere Ehepartner, der keiner erwerbsmäßigen Tätigkeit nachgeht, ist indirekt förderberechtigt und muss den Sockelbeitrag von 60 EUR im Jahr einzahlen. Trotzdem bekommt er in seinen Renten -Vertrag die Förderung einbezahlt. Wenn er möchte kann er natürlich jederzeit auch Eigenbeiträge leisten. Zur Berechnung des Eigenbeitrages des förderberechtigten Partner werden die gesamten Riester Zulagen berücksichtigt. Das bedeutet, der unmittelbar förderberechtigte Ehepartner kann seine Grundzulage, als auch die Grund- und Kinderzulage der Ehefrau dazu nutzen, um seinen Mindesteigenbeitrag rechnerisch zu kürzen. Was bedeutet das? Kunden deren Zulagen aus dem oben genannten Grund zurückgefordert wurden, haben einmalig die Möglichkeit Beiträge für ihren Riester-Vertrag nachzuzahlen. Sollten von Ihnen betreute Kunden hiervon betroffen sein, werden wir Sie gesondert informieren. In anderen Fällen ist die Nachzahlung von Beiträgen für vergangene Jahre ausgeschlossen. Ab 2012 hat jeder Riester-Sparer einen Eigenbeitrag zu leisten.

Gründerkredit – KfW gefördert

Veröffentlicht am | November 15, 2011 | Keine Kommentare

Mit Einführung des KfW-Gründerkredits zum 01.04.2011 hat die KfW die Fördermöglichkeiten für Existenzgründer und junge Unternehmen deutlich verbessert.

Vorteile des Gründerkredits

  • Besonders günstiger Zinssatz Es besteht im Vergleich zum KfW-Unternehmerkredit, KMU-Variante (Programm 047) - bei 10-jähriger Laufzeit - ein Abstand von 25 BP. Dieser Abstand soll b.a.w. bestehen bleiben. Aktuell können beispielsweise Kredite mit einem Effektivzinssatz ab 1,97 % p.a. (für eine Laufzeit von 5 Jahren) bzw. 2,22 % p.a. (für eine Laufzeit von 10 Jahren) zur Verfügung gestellt werden.
  • Vielfältige Einsatzmöglichkeiten Finanziert werden können Investitionen und Betriebsmittel im Zusammenhang mit der Gründung eines Unternehmens oder einer freiberuflichen Existenz. Der maximale Kreditbetrag beläuft sich auf 10 Mio. EUR. Damit können auch umfangreichere Nachfolgeregelungen begleitet werden. Ferner kann generell Investitions- und Betriebsmittelbedarf in den ersten drei Jahren nach Gründung bzw. Eintreten von Nachfolgeregelungen (mit)finanziert werden.
  • Gute Kombinierbarkeit Der KfW-Gründerkredit – Universell bietet die ideale Ergänzungsfinanzierung zu einem Nachrangdarlehen aus dem Programm ERP-Kapital für Gründung. Er kann aber auch mit anderen Fördermitteln wie z.B. der Ausfallbürgschaft einer Bürgschaftsbank bzw. Kreditgarantiegemeinschaft der Länder kombiniert werden, welche das Ausfallrisiko für die Hausbank um bis zu 80 % reduziert.

KfW-Gründerkredit – Startgeld

Diese Programmvariante eignet sich zur vollständigen Finanzierung kleinerer Vorhaben und beinhaltet eine 80%-ige Haftungsfreistellung der Hausbank. Der zulässige Finanzierungsbedarf wurde auf 100.000 EUR pro Person verdoppelt, wobei die Finanzierung von Betriebsmitteln auf 30.000 EUR pro Person beschränkt ist. Zur Illustration der Fördermöglichkeiten findet man unter: https://gruenderkredit.kfw.de/index.html

BU-Versorgungslücke

Veröffentlicht am | November 12, 2011 | Keine Kommentare

Womit können Sie rechnen?

Die bisherigen gesetzlichen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten wurden zum 02.01.2001 durch eine in drei Stufen aufgeteilte Erwerbsminderungsrente ersetzt: Versicherte, die noch mindestens 6 Stunden pro Tag eine beliebige Tätigkeit verrichten können, erhalten keine Erwerbsminderungsrente.

Die halbe Erwerbsminderungsrente erhält, wer zwischen 3 und unter 6 Stunden eine beliebige Tätigkeit verrichten kann.
Nur wer weniger als 3 Stunden pro Tag eine beliebige Tätigkeit verrichten kann, erhält die volle Erwerbsminderungsrente.

Achtung: Sie können auf alle am Arbeitsmarkt verfügbaren Berufe verwiesen werden - ungeachtet Ihrer Qualifikation, Lebensstellung oder Zumutbarkeit!

Berufstätige, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden, werden bei der Einstufung der Berufsunfähigkeit wie bisher behandelt. Sie erhalten jedoch nur die halbe Erwerbsminderungsrente.

Arbeitnehmern sichert die Gesetzliche Rentenversicherung also nur einen Teil des letzten Nettoeinkommens. Vor einer Wartezeit von 5 Jahren haben sie in der Regel keinen Anspruch auf Leistungen - ein wichtiger Aspekt für Berufsanfänger.

Selbständige sind finanziell auf sich allein gestellt.
Freiberufliche müssen trotz Leistungen der Versorgungswerke mit erheblichen finanziellen Lücken rechnen.
Bei Beamten vergrößert sich durch Dienstrechts- und Versorgungsreform die Einkommenslücke erheblich. Gekürzte Anerkennung von Ausbildungszeiten sowie Versorgung nur noch aus der tatsächlich erreichten Stufe waren die gravierendsten Änderungen.

Besteuerung von Leistungen aus Lebensversicherungen

Veröffentlicht am | November 10, 2011 | Keine Kommentare

Kapitallebensversicherungen

Die steuerliche Behandlung gilt sowohl für die Kapitalauszahlung von Kapitallebensversicherungen als auch für die Kapitalauszahlung im Rahmen des Kapitalwahlrechts aus Rentenversicherungen.

Abschluss bis zum 31.12.2004:

Die in der Auszahlung enthaltenen Erträge sind steuerfrei, wenn bei Auszahlung die vier folgenden Bedingungen erfüllt sind:
  1. Es wurden Beiträge für 5 Jahre bezahlt
  2. Die Laufzeit bis zur Auszahlung betrug mindestens 12 Jahre
  3. Todesfallschutz in Höhe von mindestens 60% der Beitragssumme (gilt nur für Abschlüsse ab dem 01.04.1996)
  4. Police ist nicht Teil einer steuerschädlichen Finanzierung

Ist eine der vier Bedingungen bei Auszahlung nicht erfüllt, erfolgt die Besteuerung des Policegewinns mit dem individuellen Steuersatz (der Policegewinn ist vom Versicherungsunternehmen zu berechnen).

Abschluss ab dem 01.01.2005:

Als Ertrag gilt die Differenz zwischen Auszahlung und Einzahlung. Die in der Auszahlung enthaltenen Erträge sind zur Hälfte steuerfrei, wenn bei Auszahlung folgende Bedingungen erfüllt sind:
  1. Die Laufzeit betrug mindestens 12 Jahre
  2. Die Auszahlung erfolgt nicht vor dem 60. Lebensjahr

Bei Erfüllung beider Voraussetzungen sind die Erträge nur zu 50% steuerpflichtig – und zwar mit dem individuellen Steuersatz. Wird eine der Bedingungen bei Auszahlung nicht erfüllte, sind die vollen Erträge steuerpflichtig – und zwar im Rahmen der Abgeltungssteuer in Höhe von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlags.

Hinweis: Das Versicherungsunternehmen muss bei der Auszahlung immer erst die Abgeltungsteuer vom vollen Ertrag abziehen. Wer einen begünstigten Neuvertrag mit halber Ertragsbesteuerung hat, muss sich die zu viel bezahlte Steuer im Rahmen der Einkommensteuererklärung erstatten lassen.

Leibrentenversicherungen

Die steuerliche Behandlung gilt für lebenslange Renten sowohl aus Leibrentenversicherungen als auch aus Kapitalversicherungen im Rahmen des Rentenwahlrechts. Das Datum des Abschlusses spielt bei der Rentenbesteuerung keine Rolle. Der Gesetzgeber will die Beteuerung von lebenslangen Renten besonders unterstützen und hat einen günstigen Ertragsanteil definiert, der sich nach dem Alter des Versicherten bei der erstmaligen Rentenzahlung richtet.

Er beträgt beispielsweise im Alter von 60 Jahren 22 Prozent, bei 65 Jahren 18 Prozent und bei 67 Jahren 17 Prozent. Nur auf diesen geringen Ertragsanteil ist die Steuer zu berechnen – und zwar mit dem persönlichen Steuersatz des Rentners.

Beispiel: Ein 67‐Jähriger versteuert also von 100 Euro Rente lediglich 17 Euro mit seinem persönlichen Steuersatz. In der Regel führt das geringe Alterseinkommen insgesamt zu keiner oder nur zu einer geringen Besteuerung. Versteuert der 67‐Jährige seine Alterseinkünfte mit einem Steuersatz in Höhe von 20%, so muss er von den 17 Euro Ertragsanteil seiner Rente Steuern in Höhe von 3,40 Euro bezahlen. Von 100 Euro Rente bleiben ihm nach Besteuerung also 96,60 Euro zur freien Verfügung. Die so einmal festgestellte Höhe des Ertragsanteils bleibt dann auch für alle weiteren Rentenzahlungen gleich.

Hinweis: Mit dem Alterseinkünftegesetz 2005 wurde der Ertragsanteil gesenkt, so dass die neuen günstigeren Werte einheitlich für alle Verträge gelten. Auch durch die Einführung der Abgeltungsteuer 2009 ändert sich für lebenslange Rentenzahlungen nichts, es bleibt beim Ertragsanteil und dem individuellen Steuersatz.

Hinweis: Der Teil der Rente, der fiktiv als Ertrag bewertet wird (Ertragsanteil) kann genauso wieder steigen. Es besteht kein Anspruch darauf, dass bei erstmaligem Rentenbezug die bei Vertragsabschluss geltenden Ertragsanteilssätze gültig bleiben. Genauso wie bei Einführung des Alterseinkünftegesetzes in 2005 der Ertragsanteil für einen 65‐Jährigen von 27% auf 18% gesenkt wurde, kann er künftig auch wieder heraufgesetzt werden.