Photovoltaik Kredit – Finanzierung zu empfehlen?
Veröffentlicht am | Februar 1, 2012 | Keine Kommentare
In Zeiten von Atomausstieg, historisch niedriger Zinsen müsste sich die Installation einer Photovoltaikanlage doch ganz besonders lohnen? Nun, was spricht unbedingt dafür oder was könnte auch dagegen sprechen, jetzt ein Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach zu installieren? Dieser Frage wollen wir im Verlauf dieser Zeilen einmal nachgehen.Photovoltaik - Was steckt eigentlich genau dahinter?
Ein Photovoltaikanlage ist grundsätzlich auch nichts anderes als eine Anlage mit deren Hilfe mittels Sonneneinstrahlung Energie gewonnen wird. Der Unterschied bei der Photovoltaikanlage zur Solaranlage begründet sich dabei hauptsächlich in der Besonderheit, dass die aus den mittels auf dem Hausdach installierter Solarzellen gewonnene Solarenergie, nicht für den Eigenbedarf genutzt wird, sondern diese Energie wird ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Sehr viele Dachbesitzer verfahren nach diesem Prinzip, eine Photovoltaikanlage kann übrigens durchaus auch auf einem Scheunendach oder einer anderen geeigneten Dachfläche installiert werden. Wichtig ist auf jeden Fall, dass die gewonnene Energie von staatlicher Seite bezuschusst und gefördert wird. Einzelheiten zur Förderhöhe und Förderdauer sind auf der Internetseite der KfW-Mittelstandsbank unter www.kfw.de sehr ausführlich dargelegt und beschrieben.Ein Photovoltaik Kredit - macht das eigentlich Sinn?
Grundsätzlich muss eine Photovoltaikanlage ja auf jeden Fall zunächst mal bezahlt werden, bevor die Gelder aus der Energiegewinnung sprudeln. Hierzu wird die Finanzierung oft über die KfW-Mittelstandbank als sogenannter "KfW Kredit Photovoltaik" beantragt. Da die Installation einer Photovoltaikanlage seinen Besitzer fiskalisch gesehen in den Stand eines Unternehmers versetzt, wird selbstverständlich wie bei jedem Selbständigen der etwas herstellt oder erzeugt auch, eine Besteuerung der Erträge vorgenommen. Hierbei handelt es sich um Umsatzsteuer, Meldungen hierzu müssen stets pünktlich beim Finanzamt erfolgen! Durch diese Situation, dass der Energieerzeuger zum Unternehmer wird, kann er aber gleichzeitig auch Schuldzinsen, die aus der Finanzierung einer Photovoltaikanlage anfallen, steuerlich geltend machen. Somit lässt sich durch die Schuldzinsenabzug dem Fiskus aber gleichzeitig auch ein Schnippchen schlagen. Dies hat dann auch Steuereinsparungen zur Folge!KFW-Kredit zur Erlangung günstiger Zinsen für die Photovoltaikanlage?
Nun, ob es ein KfW-Kredit sein muss, wenn man die Finanzierung einer Photovoltaikanlage anstrebt, hängt einzig und alleine vom für den Kredit zu erhaltenen Zinssatz hat. Hierzu ist es sinnvoll einen umfassenden Photovoltaik Kredit Vergleich durchzuführen. Durch geradezu historisch niedrige Hypothekenzinsen kann eine Photovoltaikanlage auch als Hypothekendarlehen beantragt werden. Vorausgesetzt der Finanzierende sichert das Hypothekendarlehen hypothekarisch ab. In welcher Höhe sich die Zinsen bewegen die er dann von der Bank erhalten kann, hängt zum einen von seinem Verhandlungsgeschick und zum anderen auch von seiner persönlichen Bonität ab. Hier gilt es dann ganz einfach zu vergleichen welche Kondition die Günstigste ist.Fazit
Die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach ist also grundsätzlich dann zu empfehlen, wenn die Voraussetzungen der vorhandenen örtlichen Gegebenheiten auch einen entsprechenden Ertrag erwarten lassen. Hierzu empfiehlt es sich auf jeden Fall zunächst vom Fachmann eine Ertragsprognose erstellen zu lassen. Die finanzielle Ausstattung sollte ebenfalls derart sein, dass auch wenn einmal Unregelmäßigkeiten bei der Zahlung der vom Stromversorger zu erwartenden Erlöse vorkommen, nicht sogleich der finanzielle Kollaps zu befürchten ist. Ansonsten ist es sicherlich in diesen günstigen Zinszeiten und der immer noch hervorragenden Fördervoraussetzungen bei der Photovoltaiktechnik, eine gute Entscheidung eine Photovoltaik Anlage auf dem eigenen Dach zu installieren.Riester/Rürup: Elektronische Übermittlung der Beiträge für 2011
Veröffentlicht am | Januar 28, 2012 | Keine Kommentare
Um die Beiträge für einen staatlich geförderten Riester- oder Rürupvertrag geltend zu machen war es in der Vergangenheit notwendig, die Beitragsbescheinigung nach § 10a EStG zusätzlich zur Steuererklärung einzureichen. Die Kunden musste daher mit der Einreichung der Steuererklärung warten, bis die Beitragsbescheinigung nach § 10a EStG von der Versicherungsgesellschaft zugestellt wurde. Durch den eingeführten automatischen Datenabgleich zwischen Versicherungsgesellschaft und Finanzamt ist die schriftliche Übermittlung der Beitragsbescheinigung nach § 10a EStG überflüssig geworden. Die relevanten Daten werden ab 2012 ausschließlich elektronisch übermittelt. Dies hat für den Kunden den Vorteil, dass er nicht mehr auf die Zustellung der Beitragsbescheinigung von der Versicherungsgesellschaft warten muss. Die Bescheinigung nach § 92 EStG – mit welcher die Kunden über die Vertragsdaten des vorangegangene Jahr informiert werden (u.a. eingezahlte Beiträge, Summe der Zulagen, Vertragswert) – werden weiterhin per Post an die Kunden übermittelt.Kategorie: Altersvorsorge
Eine Finanzkrise und Ihre Chancen
Veröffentlicht am | Januar 11, 2012 | 1 Kommentar
Aus heutiger Sicht ist ein schnelles Ende der vorherrschenden Krise und den damit verbundenen Risikennicht unmittelbar absehbar. Drohende Staatspleiten im Euro-Raum, eine Währungskrise, Inflationsrisiken, eine mögliche Rezession in den USA und eine „harte Landung“ der chinesischen Konjunktur. Das sind die bestehenden Risiken, die Sparer bei der Anlage ihres Vermögens aktuell berücksichtigen müssen. Mit den richtigen Instrumenten und einer ausgewogenen Anlagemischung können sich Anleger jedoch bestmöglich gegen diese Risiken wappnen. Der alleinige Fokus auf vermeintlich sichere Bankeinlagen bedeuten sehr wahrscheinlich reale Vermögensverluste für Anleger und insbesondere langfristig einen realen Kaufkraftverlust des angesparten Guthabens, da selbst Tagesgeldanbieter aus dem Internet (vor allem nach Steuern!) kaum die Inflation schlagen.Negative Realzinsen bestimmen das aktuelle Anlegerumfeld
| Sparbuch | Festgeld | Bundesanleihe | |
|---|---|---|---|
| Normalzins ca. (aktuell) | 0,75% | 1,00% | 2,00% |
| Inflation (langfristiger Durchschnitt) | -2,50% | -2,50% | -2,50% |
| Steuer (25 % Abgeltungssteuer*) | – 0,19 % | – 0,25 % | – 0,50 % |
| Ergebnis | – 1,94 % | – 1,75 % | – 1,00 % |
Mögliche (Aus-) Wege aus der Krise
1. Hohes Wirtschaftswachstum
Die schönste Form des Schuldenabbaus ist eine florierende Wirtschaft. Leider weist der Wachstumstrend in den westlichen Industrienationen seit Jahren nach unten. Ursächlich für den strukturellen Wachstumsrückgang sind die demographische Entwicklung, die Verlagerung des Wachstums in die aufstrebenden Schwellenländer, allen voran China, und zunehmend die hohe Verschuldung der Industrienationen. In letzter Zeit mehren sich jedoch die Anzeichen, dass auch der chinesische Motor ins Stottern geraten könnte. Wachstum als Ausweg aus der Schuldenkrise wird aus aktueller Sicht damit eher unwahrscheinlich.2. Haushaltskonsolidierung (Ausgabenkürzung, Einnahmenerhöhung)
Das Beispiel Japan lehrt, dass man nicht zu früh mit einer Haushaltskonsolidierung und den damit verbundenen Sparmaßnahmen beginnen sollte, um Schulden abzubauen. Erfolgt dies nicht, könnte, wie auch in Japan, die wirtschaftliche Erholung gefährdet werden. Wenn der Schuldendienst einen großen Teil der Staatseinnahmen aufzehrt, bleiben nur noch zwei Alternativen: Schuldentilgung mit der Notenpresse oder ein massiver Schuldenschnitt. Ein Schuldenschnitt bei größeren Industriestaaten wie Italien (Schuldenniveau sechsmal so hoch wie Griechenland) hätte fatale Konsequenzen, eine klassische Rettung wäre nach Ansicht von Kapitalmarktexperten nicht mehr möglich. Somit ist auch der Schuldenschnitt keine praktikable Option aus heutiger Sicht v. a. für größere Staaten.3. Kombination aus Inflation und niedrigen Zinsen („finanzielle Repression“)
Last but not least bleibt nur noch die Strategie einer schleichenden Forderungs- oder Geldentwertung der Gläubiger. Die Inflation könnte dabei das einzig erprobte Mittel als Ausweg aus der Krise sein, weil sie sich zumindest anfangs im Verborgenen vollzieht und die Menschen einer Nominalwertgläubigkeit (ich bekomme ja 10.000 € Sparguthaben oder den Nominalwert meiner Anleihe zurück) unterliegen. Dank hoher negativer Realzinsen (hohe Inflation und niedrige Zinsen) haben es die USA schon einmal in der Nachkriegszeit geschafft, ihre Schuldenquote von 116 Prozent im Jahre 1945 auf 66 Prozent im Jahre 1955 zu senken, wobei allerdings auch der Nachkriegsboom geholfen hat. Für US-Amerikaner gab es in der Zeit der Zinskontrolle (1942 bis 1951) mit dem Aktienmarkt eine durchaus lukrative Fluchtmöglichkeit. Risikoscheue Anleger wird es wundern, dass ein wesentlicher Profiteur dieser Strategie ausgerechnet der Aktienmarkt war. Aber mit einem negativen Realzins lässt sich nicht nur die Schuldenquote der Staaten reduzieren, sondern gleichzeitig die Attraktivität anderer Anlagen erhöhen. Unternehmensanleihen, Immobilien und Aktien werden interessanter, ihre Preise steigen oder stabilisieren sich nachhaltig. Fazit Kein Experte kann zurzeit mit Sicherheit vorhersagen, welche Szenarien zum Ausgang der Krise eintreten – vom glimpflichen Ende bis zum Euro-Kollaps ist alles möglich. Sollte unabhängig davon die Inflation in ein paar Jahren in Folge der Liquiditätsschwemme durch die Notenbanken deutlich anziehen, muss ein normaler deutscher Sparer, der den Großteil seines liquiden Vermögens auf dem Bankkonto hortet, langfristig sogar einen erheblichen Verlust der Kaufkraft seiner Spareinlagen akzeptieren. Angesichts der Vermögensstruktur der Deutschen, die mit über 40 Prozent in Spareinlagen und Anleihen investiert sind, ist vor diesem Hintergrund deutlicher Handlungsbedarf erkennbar.Kategorie: Allgemein
Wie gut ist Ihr Finanzberater wirklich?
Veröffentlicht am | Dezember 9, 2011 | 1 Kommentar
Der ultimative Test an dem Sie merken, ob Sie einen Finanzberater oder Finanzrater® vor sich sitzen haben!Lassen Sie Ihren Finanzberater rechnen!
Aufgabe 1 (leicht)
Ich möchte 100.000 € in den nächsten 20 Jahren bei einem effektiven Zinssatz von 5% sparen.Wie hoch ist meine monatliche Sparrate?
Lösung: Sparrate 246,42 €
Lösung innerhalb von 1 Minute Finanzberater, mehr als 1 Minute Finanzrater®
Aufgabe 2 (mittel)
Ich habe einen Kredit über 200.000 €, der Zinssatz ist bei 4,85% nominal. Die Tilgung liegt bei 1% (monatliche Rate 975 €).Wie hoch ist die Restschuld nach zehn Jahren bei monatlicher zahlweise?
Lösung: Restschuld 174.326,26 €
Lösung innerhalb von 2 Minuten Finanzberater, mehr als 2 Minuten Finanzrater®
Aufgabe 3 (schwer)
Sie sparen monatlich 250 € i n einen Fonds bei einem effektiven Zinssatz von 8,976% über gesamt 7 Jahre und 7 Monate. Verlust im letzten Jahr effektiv minus 11,756%. Ausgabeaufschlag 5,65%.Wie hoch ist der effektive Zins der Gesamtlaufzeit nach Kosten?
Lösung: Zins 3,736% effektiv
Lösung innerhalb von 3 Minuten Finanzberater, mehr als 3 Minuten Finanzrater®
© Bernd W. Klöckner® und Grischa Schulz 2009
Neuer Mindestbeitrag für Riester-Rente
Veröffentlicht am | November 23, 2011 | Keine Kommentare
Am 27. Oktober 2011 hat der Bundestag Änderungen zur Riesterrente beschlossen. Ein Problem in der Vergangenheit war, dass mittelbare Riester-Sparer nach einem unbemerkten Übergang zur unmittelbaren Förderfähigkeit (z.B. durch Kindererziehungszeiten) weiterhin keinen eigenen Beitrag leisteten, obwohl zumindest 60 EUR Sockelbeitrag notwendig gewesen wären. Die Folge daraus war, dass die zentrale Zulagenstelle häufig bereits gewährte Zulagen zurückgefordert hat, da rückwirkend festgestellt wurde, dass die Zulagen zu Unrecht geflossen sind. Somit wurde jetzt festgelegt, dass der Sockelbeitrag von 60 EUR im Jahr auch für mittelbar förderfähige Personen gilt. Zusätzlich hat die Bundesregierung eine Kulanzregelung für benachteiligte Sparer auf dem Weg gebracht, welche die Zulagen wie oben beschrieben zurück zahlen müssten.Wenn nur ein Ehepartner förderberechtigt
Falls nur ein Ehepartner ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen hat, so zahlt der förderberechtigte Partner in seine Riester Rente den erforderlichen Mindesteigenbeitrag ein. Der andere Ehepartner, der keiner erwerbsmäßigen Tätigkeit nachgeht, ist indirekt förderberechtigt und muss den Sockelbeitrag von 60 EUR im Jahr einzahlen. Trotzdem bekommt er in seinen Renten -Vertrag die Förderung einbezahlt. Wenn er möchte kann er natürlich jederzeit auch Eigenbeiträge leisten. Zur Berechnung des Eigenbeitrages des förderberechtigten Partner werden die gesamten Riester Zulagen berücksichtigt. Das bedeutet, der unmittelbar förderberechtigte Ehepartner kann seine Grundzulage, als auch die Grund- und Kinderzulage der Ehefrau dazu nutzen, um seinen Mindesteigenbeitrag rechnerisch zu kürzen. Was bedeutet das? Kunden deren Zulagen aus dem oben genannten Grund zurückgefordert wurden, haben einmalig die Möglichkeit Beiträge für ihren Riester-Vertrag nachzuzahlen. Sollten von Ihnen betreute Kunden hiervon betroffen sein, werden wir Sie gesondert informieren. In anderen Fällen ist die Nachzahlung von Beiträgen für vergangene Jahre ausgeschlossen. Ab 2012 hat jeder Riester-Sparer einen Eigenbeitrag zu leisten.Kategorie: Altersvorsorge
Gründerkredit – KfW gefördert
Veröffentlicht am | November 15, 2011 | 1 Kommentar
Mit Einführung des KfW-Gründerkredits zum 01.04.2011 hat die KfW die Fördermöglichkeiten für Existenzgründer und junge Unternehmen deutlich verbessert.Vorteile des Gründerkredits
- Besonders günstiger Zinssatz Es besteht im Vergleich zum KfW-Unternehmerkredit, KMU-Variante (Programm 047) - bei 10-jähriger Laufzeit - ein Abstand von 25 BP. Dieser Abstand soll b.a.w. bestehen bleiben. Aktuell können beispielsweise Kredite mit einem Effektivzinssatz ab 1,97 % p.a. (für eine Laufzeit von 5 Jahren) bzw. 2,22 % p.a. (für eine Laufzeit von 10 Jahren) zur Verfügung gestellt werden.
- Vielfältige Einsatzmöglichkeiten Finanziert werden können Investitionen und Betriebsmittel im Zusammenhang mit der Gründung eines Unternehmens oder einer freiberuflichen Existenz. Der maximale Kreditbetrag beläuft sich auf 10 Mio. EUR. Damit können auch umfangreichere Nachfolgeregelungen begleitet werden. Ferner kann generell Investitions- und Betriebsmittelbedarf in den ersten drei Jahren nach Gründung bzw. Eintreten von Nachfolgeregelungen (mit)finanziert werden.
- Gute Kombinierbarkeit Der KfW-Gründerkredit – Universell bietet die ideale Ergänzungsfinanzierung zu einem Nachrangdarlehen aus dem Programm ERP-Kapital für Gründung. Er kann aber auch mit anderen Fördermitteln wie z.B. der Ausfallbürgschaft einer Bürgschaftsbank bzw. Kreditgarantiegemeinschaft der Länder kombiniert werden, welche das Ausfallrisiko für die Hausbank um bis zu 80 % reduziert.
KfW-Gründerkredit – Startgeld
Diese Programmvariante eignet sich zur vollständigen Finanzierung kleinerer Vorhaben und beinhaltet eine 80%-ige Haftungsfreistellung der Hausbank. Der zulässige Finanzierungsbedarf wurde auf 100.000 EUR pro Person verdoppelt, wobei die Finanzierung von Betriebsmitteln auf 30.000 EUR pro Person beschränkt ist. Zur Illustration der Fördermöglichkeiten findet man unter: https://gruenderkredit.kfw.de/index.htmlKategorie: Finanzieren
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