BU-Versorgungslücke

Verfasst am | November 12, 2011 | Keine Kommentare

Womit können Sie rechnen?

Die bisherigen gesetzlichen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten wurden zum 02.01.2001 durch eine in drei Stufen aufgeteilte Erwerbsminderungsrente ersetzt: Versicherte, die noch mindestens 6 Stunden pro Tag eine beliebige Tätigkeit verrichten können, erhalten keine Erwerbsminderungsrente.

Die halbe Erwerbsminderungsrente erhält, wer zwischen 3 und unter 6 Stunden eine beliebige Tätigkeit verrichten kann.
Nur wer weniger als 3 Stunden pro Tag eine beliebige Tätigkeit verrichten kann, erhält die volle Erwerbsminderungsrente.

Achtung: Sie können auf alle am Arbeitsmarkt verfügbaren Berufe verwiesen werden - ungeachtet Ihrer Qualifikation, Lebensstellung oder Zumutbarkeit!

Berufstätige, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden, werden bei der Einstufung der Berufsunfähigkeit wie bisher behandelt. Sie erhalten jedoch nur die halbe Erwerbsminderungsrente.

Arbeitnehmern sichert die Gesetzliche Rentenversicherung also nur einen Teil des letzten Nettoeinkommens. Vor einer Wartezeit von 5 Jahren haben sie in der Regel keinen Anspruch auf Leistungen - ein wichtiger Aspekt für Berufsanfänger.

Selbständige sind finanziell auf sich allein gestellt.
Freiberufliche müssen trotz Leistungen der Versorgungswerke mit erheblichen finanziellen Lücken rechnen.
Bei Beamten vergrößert sich durch Dienstrechts- und Versorgungsreform die Einkommenslücke erheblich. Gekürzte Anerkennung von Ausbildungszeiten sowie Versorgung nur noch aus der tatsächlich erreichten Stufe waren die gravierendsten Änderungen.

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