AlexExtra – Finanzblog

Weblog zur Vereinfachung Ihrer privaten Finanzen

Existenzsicherung – Berufsunfähigkeitsversicherung

Verfasst am | Juni 8, 2009 | 1 Kommentar

Nach intensiver Recherche einige Überlegungen und Information zum Thema "private Berufsunfähigkeitsversicherung" (private BU-Versicherung) zusammengetragen. Ist die persönliche Absicherung wegen Erkrankung oder Unfall - ein Muss oder doch Pflicht?

Ein Verlust der Arbeitskraft durch Berufsunfähigkeit hat enorme, schmerzhafte finanzielle Folgen, wenn man ausschließlich auf staatliche Leistungen angewiesen ist. Die Lösung könnte eine private BU-Versicherung sein.

Schwierigkeiten bei Zins und Tilgung für das Haus oder die Wohnung, der monatlichen Mietzahlung, die Finanzierung der Ausbildung der Kinder, Aufbau der eigenen Altersvorsorge, Einhalten eingegangener finanzieller Verpflichtungen, Anschaffungen oder Urlaubswünsche sind die Folge. Der schönste Sparplan ist nichts mehr wert, wenn dazu das notwendige Einkommen fehlt. Häufig verursachen die Erkrankung oder der Unfall, die der Berufsunfähigkeit zugrunde liegen, noch mehr Kosten, die den finanziellen Spielraum weiter einengen. Behandlungskosten oder Umbaumaßnahmen an Wohnung oder Auto, Zuzahlungen beim Arzt, der Apotheke, Kuren, Krankenhaus, weitere und und und .... . Die Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung werden in weiten Bevölkerungskreisen überschätzt. Dabei reicht die gesetzliche Rente wegen Erwerbsminderung bei weitem nicht aus, den gewohnten Lebensstandard zu halten, schon gar nicht, wenn man auch noch körperlich behindert ist. Alle Berufstätige, aber auch Schüler (möglich ist eine solche Absicherung bereits ab dem 8. Lebensjahr), Auszubildende, Studenten und Hausfrauen, sollten eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) abschließen, solange sie noch kerngesund sind. Schon kleinere Leiden oder Vorerkrankungen können später zur Ablehnung eines Antrages führen. Häufig werden bei den obligaten Einstellungsuntersuchungen zum Ausbildungs- oder Studienbeginn noch nicht bekannte Vorerkrankungen festgestellt. Eine private BU-Versicherung ist seit 2001 noch wichtiger geworden, da nach dem Rentenreformgesetz von der gesetzlichen Rentenversicherung nur noch eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) gezahlt wird, die die bisherigen staatlichen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten ersetzt. Ausbildung, Beruf und sozialer Status werden nicht mehr berücksichtigt. Wer zukünftig keine drei Stunden mehr arbeiten kann oder auf Dauer am Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar ist, erhält die volle EM-Rente. Wer drei bis sechs Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält die halbe EM-Rente. Wer sechs oder mehr Stunden am Tag tätig sein kann, erhält nicht, wie bisher, eine Berufsunfähigkeitsrente, sondern überhaupt keine Rente mehr. Nur für Personen, die vor dem 1.1.2001 das 40. Lebensjahr vollendet hatten, gilt eine Übergangsregelung. Sie erhalten die alten Berufsunfähigkeitsrenten weiter. Allerdings liegen die Leistungen der Rentenversicherung ein Viertel unter den bisherigen Renten. Die Rentenzahlungen erfolgen auch nicht unbegrenzt nach der Höhe des bisherigen Einkommens, sondern orientieren sich maximal an der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung. Für „Besserverdienende“ und nicht nur diese hat das fatale Auswirkungen. Voraussetzung ist, dass man bereits 60 Pflichtbeitragsmonate bezahlt bzw. erfüllt und innerhalb der letzten 60 Monate mindestens 36 Monate mit Pflichtbeiträgen belegt hat. Die private BU-Versicherung zahlt, zusätzlich zu Sozialrenten oder anderen Versorgungsbezügen, eine monatliche Rente, wenn der Versicherte durch Krankheit oder Unfall in einem vertraglich festgelegten Umfang (in der Regel ab 50 %) berufsunfähig wird, also seinen Beruf "auf Dauer" nicht mehr ausüben kann. Wer als Beamter aufgrund einer Dienstunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wird, gilt in der Regel auch als berufsunfähig. Personen, die keinen oder noch keinen Beruf haben oder nicht berufstätig sind, können bei einigen Gesellschaften auch "Berufsunfähigkeitsversicherungen" abschließen, wie Kinder, Schüler, Studenten, Hausfrauen, Hausmänner usw.. Wenn der Versicherte dann allerdings einen Beruf erlernt hat und ausübt, gilt die Berufsunfähigkeit automatisch als Versicherungs- und Leistungsfall. Ein Vorteil kann in diesen Fällen sein, dass der Versicherte in jungen Jahren die Gesundheitsprüfung durchlaufen und den Versicherungsschutz erworben hat. Wer dagegen zu lang mit dem Abschluss einer BU-Versicherung wartet, kann eventuell später keinen Versicherungsschutz mehr erlangen, wenn er zwischenzeitlich erkrankt ist. Die Unternehmen versichern wirklich nur kerngesunde Menschen. Es gibt Berufsunfähigkeitsschutz in zwei Formen: als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung als Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) zu Risikolebensversicherungen (auch zu Kapitallebens-, privaten Rentenversicherungen und fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen - was nicht immer zu empfehlen ist). Der Berufsunfähigkeits-Zusatz zu Kapitalversicherungen ist deshalb nicht zu empfehlen, weil sich der Versicherte in eine Knebelung an einen teuren, langfristigen Sparvorgang begibt: Braucht er den Todesfallschutz nicht mehr oder will er sich aus dem unrentablen Sparvorgang befreien, kann er den Risikoschutz und Sparvorgang nicht aufkündigen, wenn er zwischenzeitlich krank geworden ist und anderweitig nicht mehr den weiterhin notwendigen Berufsunfähigkeitsschutz erhalten würde. Auch eine Erhöhung nur des BU-Schutzes ist nicht möglich. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist als Zusatzversicherung zur Risikolebensversicherung oft wesentlich billiger als ein selbständiger BU-Vertrag, (das heißt: man bekommt den Todesfallschutz "fast geschenkt"). Deshalb sollte eigentlich jeder diese Kombination erst prüfen, selbst wenn er den Todesfallschutz (noch) nicht benötigt. Die Versicherungs- und Rentenzahlungsdauer sollte möglichst bis zum 65-ten, mindestens aber zum 60-ten Lebensjahr vereinbart werden. Zu diesem Zeitpunkt würde dann die Rentenzahlung enden. Man muss folglich auch an die "Rente danach" denken, also die Berufsunfähigkeitsrente so hoch bemessen, dass eine Geldanlage als zusätzliche Altersversorgung auch im Falle einer Berufsunfähigkeit möglich bleibt (wie man sie ja auch als Berufstätiger betrieben hätte). Wer für die private Altersvorsorge zusätzlich zu einer aktuell berechneten BU-Rente von zum Beispiel 1.000 Euro im Monat weitere 150 Euro als monatliche BU-Rente erhält, könnte, wenn er berufsunfähig werden würde, 150 Euro im Monat (= 1.800 Euro pro Jahr) fürs Alter zurücklegen. Das würde, trotz Berufsunfähigkeit, in 30 Jahren eine zusätzliche Altersvorsorge von etwa 175.000 Euro ermöglichen (bei einem Zins von 7 Prozent). Man muss die BU-Rente "dynamisch" gestalten, so dass sie dann von Jahr zu Jahr steigt. Eine solche Dynamik ist sinnvoll, da mit zunehmendem Alter meist das Einkommen und damit auch der Lebensstandard steigen. Außerdem sorgt auch die Inflation dafür, dass die Rente immer weniger wert wird. Dennoch sollte in jungen Jahren, wenn die Versorgungslücke am größten ist, bereits eine möglichst hohe BU-Rente (Gesamtversorgung ca. 90% des Nettoeinkommens) versichert werden. Mit zunehmendem Alter kann sich die Versorgungssituation durch steigende Renten- und Versorgungsansprüche und Bildung eigenen Vermögens entspannen und die jährlichen Anpassungen damit entbehrlich machen. Dann hat man immer die Möglichkeit, die Dynamikanpassung abzulehnen, denn sie ist ein Recht, keine Pflicht. Wer sich mit einer privaten Berufsunfähigkeits-Absicherung beschäftigt, wird mit einer Fülle unterschiedlicher Gesellschaften, Tarifgestaltungen, Bedingungen und Beitragsdifferenzen konfrontiert. Die Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherer haben sich in den vergangen Jahren stark verbessert. Dennoch sollte jeder, der einen Abschluss plant, folgende Punkte als Vertragsbestandteil haben:
  • Verzicht auf die abstrakte Verweisung: Der Versicherer sollte bei Berufsunfähigkeit darauf verzichten, den Kunden auf andere Berufe zu verweisen.
  • 6-Monats-Prognose: Die Berufsunfähigkeit sollte vom Versicherer anerkannt werden, wenn ein Mediziner die Berufsunfähigkeit für voraussichtlich 6 Monate prognostiziert.
  • Anerkennung ab Beginn
  • Rückwirkende Leistung wenn der Versicherte seine Berufsunfähigkeit verspätet meldet.
  • Rücktrittsrecht maximal 5 Jahre: Der Versicherer sollte maximal 5 Jahre lang vom Vertrag zurücktreten können, wenn der Kunde seine so genannte vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt hat
  • Verzicht auf § 41 des Versicherungsvertragsgesetzes: Der Versicherer sollte darauf verzichten, dieses Recht in Anspruch zu nehmen, nämlich die Beiträge zu erhöhen oder den Vertrag zu kündigen, wenn der Kunde seine Pflicht, Gesundheitsprobleme anzugeben, schuldlos verletzt hat usw.
Man muss sich überlegen: Was wäre, wenn man morgen berufsunfähig wäre? Wie hoch wären die Rentenansprüche? Welches Vermögen (mit welchen Belastungen) ist vorhanden, aus dessen Erträgen der Lebensunterhalt finanziert werden könnte? Welcher Lebensunterhalt ist erforderlich? Wer sonst könnte für mich sorgen bzw. mitverdienen? Als Faustregel kann man sagen, dass eine Gesamtversorgung in Höhe vom derzeitigen Monatsnettoeinkommen eine Minimallösung der Vorsorge in diesem Bereich darstellt. Meine Empfehlung: Sorgen Sie vor - und zwar sofort. Lassen Sie sich aber qualifiziert beraten.

Popularity: 33% [?]

Kommentare

One Response to “Existenzsicherung – Berufsunfähigkeitsversicherung”

  1. finance
    August 25th, 2009 @ 16:18

    Ich kann mich da nur anschließen! Man sollte sofort vorsorgen, ich hatte unglaubliches Glück 3 Monate vor einem Kreuzbandriß eine BU-Versicherung abzuschließen. Heute würde ich keine mehr bekommen. Natürlich sollte man nichts überstürzen, aber es immer vor sich hinzuschieben, kann ich auch nicht empfehlen.

Leave a Reply