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Sonderkündigungsrecht für mehrjährige Sachversicherungsverträge schon nach 3 Jahren

Verfasst am | April 29, 2009 | Keine Kommentare

Seit Inkrafttreten des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ist ein Sonderkündigungsrecht für mehrjährige Versicherungsverträge schon nach 3 Jahren möglich. Das gilt auch für Altverträge, die vor dem Inkrafttreten des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) abgeschlossen wurden. Die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist von 3 Monaten ist dabei zu beachten. Versicherungsverträge mit Laufzeiten von bis zu fünf Jahren sind keine Seltenheit. Vorallem viele gebundene Vermittler vermitteln ihren Kunden solche Verträge vorallem im Sachbereich, damit sich dieser über den angeblichen Rabatt freut. In der Regel sind solche mehrjährige Versicherungsverträge für den Kunden zu teuer. Der Versicherungsmarkt verändert sich ständig und es kommen immer neue und bessere Tarife auf den Markt, die für den Kunden interessanter und vorallem günstiger sein können. Aufgrund der langen Bindung, war es bisher nicht möglich aus den mehrjährigen Verträgen rauszukommen. Damit ist es Schluss! Seit der Einführung des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ist ein Sonderkündigungsrecht für mehrjährige Versicherungsverträge schon nach 3 Jahren möglich. Wer beispielsweise am 01.09.2006 eine Hausratversicherung mit fünfjähriger Laufzeit abgeschlossen hat, kann bei fristgerechter Kündigung, also spätestens im Mai 2009, bereits zum 01.09.2009 sein Sonderkündigunsrecht ausüben um vorzeitig aus dem Vertrag auszusteigen. Interessant wäre das z. B. wenn inzwischen ein anderer Versicherer für die gleiche Prämie mehr Leistung bietet oder die gleiche Leistung zu einer günstigeren Prämie versicherbar ist. Bei dem Versicherungswechsel, sollte man nur auch an einen nahtlosen Versicherungsschutz denken.

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