Anhebung der Altersgrenze bei Riester und Rürup

Verfasst am | August 27, 2010 | 1 Kommentar

Die Anhebung der Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung auf 67 hat auch Auswirkungen auf die Riester- und Rürup-Rente:
  • Für Neuverträge, die ab dem 1. Januar 2012 geschlossen werden, wird eine Leistung aus einem Riester- oder Rürupvertrag erst ab Beginn der Altersrente, frühestens ab dem 62. Lebensjahr, erbracht.
  • Für bis zum 31. Dezember 2011 abgeschlossene Verträge gilt die aktuelle Regelung weiterhin: Leistungen können bereits ab dem 60. Lebensjahr erbracht werden.
Nur noch für einen begrenzten Zeitraum wird es möglich sein, Verträge abzuschließen, in denen Rentenleistungen ab dem 60. Lebensjahr erbracht werden können

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Kommentare

One Response to “Anhebung der Altersgrenze bei Riester und Rürup”

  1. Karsten
    Oktober 13th, 2010 @ 09:28

    Bestandschutz für alle “alt” R&R Verträge.
    Das ist toll. wird einen run auf R6R mit Abschluss in 2011 geben

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