Anhebung der Altersgrenze bei Riester und Rürup
Verfasst am | August 27, 2010 | 1 Kommentar
Die Anhebung der Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung auf 67 hat auch Auswirkungen auf die Riester- und Rürup-Rente:- Für Neuverträge, die ab dem 1. Januar 2012 geschlossen werden, wird eine Leistung aus einem Riester- oder Rürupvertrag erst ab Beginn der Altersrente, frühestens ab dem 62. Lebensjahr, erbracht.
- Für bis zum 31. Dezember 2011 abgeschlossene Verträge gilt die aktuelle Regelung weiterhin: Leistungen können bereits ab dem 60. Lebensjahr erbracht werden.
Suchbegriffe auf dieser Seite:
- anhebung altersgrenze riester
- anhebung der altersgrenze bei der riester rente ab 2012
Category: Altersvorsorge
Kommentare
One Response to “Anhebung der Altersgrenze bei Riester und Rürup”
Leave a Reply
Oktober 13th, 2010 @ 09:28
Bestandschutz für alle “alt” R&R Verträge.
Das ist toll. wird einen run auf R6R mit Abschluss in 2011 geben