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	<title>AlexExtra - Finanzblog &#187; Altersvorsorge</title>
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	<description>Weblog zur Vereinfachung Ihrer privaten Finanzen</description>
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		<title>Riester/Rürup: Elektronische Übermittlung der Beiträge für 2011</title>
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		<pubDate>Sat, 28 Jan 2012 19:02:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>

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		<description><![CDATA[Um die Beiträge für einen staatlich geförderten Riester- oder Rürupvertrag geltend zu machen war es in der Vergangenheit notwendig, die Beitragsbescheinigung nach § 10a EStG zusätzlich zur Steuererklärung einzureichen. Die Kunden musste daher mit der Einreichung der Steuererklärung warten, bis die Beitragsbescheinigung nach § 10a EStG von der Versicherungsgesellschaft zugestellt wurde. Durch den eingeführten automatischen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Um die Beiträge für einen staatlich geförderten Riester- oder Rürupvertrag geltend zu machen war es in der Vergangenheit notwendig, die Beitragsbescheinigung nach § 10a EStG zusätzlich zur Steuererklärung einzureichen. Die Kunden musste daher mit der Einreichung der Steuererklärung warten, bis die Beitragsbescheinigung nach § 10a EStG von der Versicherungsgesellschaft zugestellt wurde.

Durch den eingeführten automatischen Datenabgleich zwischen Versicherungsgesellschaft und Finanzamt ist die schriftliche Übermittlung der Beitragsbescheinigung nach § 10a EStG überflüssig geworden. Die relevanten Daten werden ab 2012 ausschließlich elektronisch übermittelt.
Dies hat für den Kunden den Vorteil, dass er nicht mehr auf die Zustellung der Beitragsbescheinigung von der Versicherungsgesellschaft warten muss.

Die Bescheinigung nach § 92 EStG – mit welcher die Kunden über die Vertragsdaten des vorangegangene Jahr informiert werden (u.a. eingezahlte Beiträge, Summe der Zulagen, Vertragswert) – werden weiterhin per Post an die Kunden übermittelt.<h4>Suchbegriffe auf dieser Seite:</h4><ul><li>einkommensteuererklärung elektronisch meinungen</li><li>elektronische beitragsbescheinigung rürup</li><li>elektronische übermittlung riester versicherung</li></ul>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Neuer Mindestbeitrag für Riester-Rente</title>
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		<pubDate>Wed, 23 Nov 2011 20:41:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 27. Oktober 2011 hat der Bundestag Änderungen zur Riesterrente beschlossen. Ein Problem in der Vergangenheit war, dass mittelbare Riester-Sparer nach einem unbemerkten Übergang zur unmittelbaren Förderfähigkeit (z.B. durch Kindererziehungszeiten) weiterhin keinen eigenen Beitrag leisteten, obwohl zumindest 60 EUR Sockelbeitrag notwendig gewesen wären. Die Folge daraus war, dass die zentrale Zulagenstelle häufig bereits gewährte Zulagen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Am 27. Oktober 2011 hat der Bundestag Änderungen zur Riesterrente beschlossen.

Ein Problem in der Vergangenheit war, dass mittelbare Riester-Sparer nach einem unbemerkten Übergang zur unmittelbaren Förderfähigkeit (z.B. durch Kindererziehungszeiten) weiterhin keinen eigenen Beitrag leisteten, obwohl zumindest 60 EUR Sockelbeitrag notwendig gewesen wären.

Die Folge daraus war, dass die zentrale Zulagenstelle häufig bereits gewährte Zulagen zurückgefordert hat, da rückwirkend festgestellt wurde, dass die Zulagen zu Unrecht geflossen sind.

Somit wurde jetzt festgelegt, dass der Sockelbeitrag von 60 EUR im Jahr auch für mittelbar förderfähige Personen gilt.

Zusätzlich hat die Bundesregierung eine Kulanzregelung für benachteiligte Sparer auf dem Weg gebracht, welche die Zulagen wie oben beschrieben zurück zahlen müssten.
<h2>Wenn nur ein Ehepartner förderberechtigt</h2>
Falls nur ein Ehepartner ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen hat, so zahlt der förderberechtigte Partner in seine Riester Rente den erforderlichen Mindesteigenbeitrag ein. Der andere Ehepartner, der keiner erwerbsmäßigen Tätigkeit nachgeht, ist indirekt förderberechtigt und muss den Sockelbeitrag von 60 EUR im Jahr einzahlen. Trotzdem bekommt er in seinen Renten -Vertrag die Förderung einbezahlt. Wenn er möchte kann er natürlich jederzeit auch Eigenbeiträge leisten. Zur Berechnung des Eigenbeitrages des förderberechtigten Partner werden die gesamten Riester Zulagen berücksichtigt.
Das bedeutet, der unmittelbar förderberechtigte Ehepartner kann seine Grundzulage, als auch die Grund- und Kinderzulage der Ehefrau dazu nutzen, um seinen Mindesteigenbeitrag rechnerisch zu kürzen.


<strong>Was bedeutet das? </strong>
Kunden deren Zulagen aus dem oben genannten Grund zurückgefordert wurden, haben <strong>einmalig</strong> die Möglichkeit Beiträge für ihren Riester-Vertrag nachzuzahlen.<strong> Sollten von Ihnen betreute Kunden hiervon betroffen sein, werden wir Sie gesondert informieren. </strong>In anderen Fällen ist die Nachzahlung von Beiträgen für vergangene Jahre ausgeschlossen.


<strong>Ab 2012 hat jeder Riester-Sparer einen Eigenbeitrag zu leisten.</strong><h4>Suchbegriffe auf dieser Seite:</h4><ul><li>altersvorsorge neuer beitrag</li><li>mittelbarförderfähige</li><li>neuer mindestbeitrag zur riester-rente</li><li>neuer mindestbetrag fürriester rente</li><li>riester rente bundestag änderung</li></ul>]]></content:encoded>
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		<title>Besteuerung von Leistungen aus Lebensversicherungen</title>
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		<pubDate>Thu, 10 Nov 2011 22:17:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>

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		<description><![CDATA[Kapitallebensversicherungen Die steuerliche Behandlung gilt sowohl für die Kapitalauszahlung von Kapitallebensversicherungen als auch für die Kapitalauszahlung im Rahmen des Kapitalwahlrechts aus Rentenversicherungen. Abschluss bis zum 31.12.2004: Die in der Auszahlung enthaltenen Erträge sind steuerfrei, wenn bei Auszahlung die vier folgenden Bedingungen erfüllt sind: Es wurden Beiträge für 5 Jahre bezahlt Die Laufzeit bis zur Auszahlung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Kapitallebensversicherungen</h2>
Die steuerliche Behandlung gilt sowohl für die Kapitalauszahlung von Kapitallebensversicherungen als auch für die Kapitalauszahlung im Rahmen des Kapitalwahlrechts aus Rentenversicherungen.<br /><br />
<span style="text-decoration: underline;">Abschluss bis zum 31.12.2004:</span>
<br /><br />
Die in der Auszahlung enthaltenen Erträge sind steuerfrei, wenn bei Auszahlung die vier folgenden Bedingungen erfüllt sind:
<ol>
	<li>Es wurden Beiträge für 5 Jahre bezahlt</li>
	<li>Die Laufzeit bis zur Auszahlung betrug mindestens 12 Jahre</li>
	<li>Todesfallschutz in Höhe von mindestens 60% der Beitragssumme (gilt nur für Abschlüsse ab dem 01.04.1996)</li>
	<li>Police ist nicht Teil einer steuerschädlichen Finanzierung</li>
</ol>
<br />
Ist eine der vier Bedingungen bei Auszahlung nicht erfüllt, erfolgt die Besteuerung des Policegewinns mit dem individuellen Steuersatz (der Policegewinn ist vom Versicherungsunternehmen zu berechnen).<br /><br />
<span style="text-decoration: underline;">Abschluss ab dem 01.01.2005:</span>
<br /><br />
Als Ertrag gilt die Differenz zwischen Auszahlung und Einzahlung. Die in der Auszahlung enthaltenen Erträge sind zur Hälfte steuerfrei, wenn bei Auszahlung folgende Bedingungen erfüllt sind:<br />
<ol>
	<li>Die Laufzeit betrug mindestens 12 Jahre</li>
	<li>Die Auszahlung erfolgt nicht vor dem 60. Lebensjahr</li>
</ol>
<br />
Bei Erfüllung beider Voraussetzungen sind die Erträge nur zu 50% steuerpflichtig – und zwar mit dem individuellen Steuersatz.
Wird eine der Bedingungen bei Auszahlung nicht erfüllte, sind die vollen Erträge steuerpflichtig – und zwar im Rahmen der Abgeltungssteuer in Höhe von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlags.
<br /><br />
<strong>Hinweis:</strong> Das Versicherungsunternehmen muss bei der Auszahlung immer erst die Abgeltungsteuer vom vollen Ertrag abziehen. Wer einen begünstigten Neuvertrag mit halber Ertragsbesteuerung hat, muss sich die zu viel bezahlte Steuer im Rahmen der Einkommensteuererklärung erstatten lassen.<br />
<h2>Leibrentenversicherungen</h2>
Die steuerliche Behandlung gilt für lebenslange Renten sowohl aus Leibrentenversicherungen als auch aus Kapitalversicherungen im Rahmen des Rentenwahlrechts.
Das Datum des Abschlusses spielt bei der Rentenbesteuerung keine Rolle. Der Gesetzgeber will die Beteuerung von lebenslangen Renten besonders unterstützen und hat einen günstigen Ertragsanteil definiert, der sich nach dem Alter des Versicherten bei der erstmaligen Rentenzahlung richtet.
<br /><br />
Er beträgt beispielsweise im Alter von 60 Jahren 22 Prozent, bei 65 Jahren 18 Prozent und bei 67 Jahren 17 Prozent. Nur auf diesen geringen Ertragsanteil ist die Steuer zu berechnen – und zwar mit dem persönlichen Steuersatz des Rentners.
<br /><br />
<span style="text-decoration: underline;">Beispiel:</span>
Ein 67‐Jähriger versteuert also von 100 Euro Rente lediglich 17 Euro mit seinem persönlichen Steuersatz. In der Regel führt das geringe Alterseinkommen insgesamt zu keiner oder nur zu einer geringen Besteuerung. Versteuert der 67‐Jährige seine Alterseinkünfte mit einem Steuersatz in Höhe von 20%, so muss er von den 17 Euro Ertragsanteil seiner Rente Steuern in Höhe von 3,40 Euro bezahlen. Von 100 Euro Rente bleiben ihm nach Besteuerung also 96,60 Euro zur freien Verfügung. Die so einmal festgestellte Höhe des Ertragsanteils bleibt dann auch für alle weiteren Rentenzahlungen gleich.
<br /><br />
<strong>Hinweis:</strong> Mit dem Alterseinkünftegesetz 2005 wurde der Ertragsanteil gesenkt, so dass die neuen günstigeren Werte einheitlich für alle Verträge gelten. Auch durch die Einführung der Abgeltungsteuer 2009 ändert sich für lebenslange Rentenzahlungen nichts, es bleibt beim Ertragsanteil und dem individuellen Steuersatz.
<br /><br />
<strong>Hinweis:</strong> Der Teil der Rente, der fiktiv als Ertrag bewertet wird (Ertragsanteil) kann genauso wieder steigen. Es besteht kein Anspruch darauf, dass bei erstmaligem Rentenbezug die bei Vertragsabschluss geltenden Ertragsanteilssätze gültig bleiben. Genauso wie bei Einführung des Alterseinkünftegesetzes in 2005 der Ertragsanteil für einen 65‐Jährigen von 27% auf 18% gesenkt wurde, kann er künftig auch wieder heraufgesetzt werden.<h4>Suchbegriffe auf dieser Seite:</h4><ul><li>lebensversicherung halber steuersatz</li><li>17% besteuerung alter</li><li>lebensversicherung or lebensversicherungen or risikolebensversicherung or risikolebensversicherungen or kapitallebensversicherung or kapitallebensversicherungen or riester or rürup or rentenversicherung or rentenversicherungen or altersvorsorge or berufsu</li><li>lebensversicherung halber steuersatz persönlicher</li><li>höhe ertragssteuer 67 jahre</li><li>halber steuersatz versicherungen</li><li>halber steuersatz altersgrenze</li><li>halbe ertragsbesteuerung bei versicherungen</li><li>halbe besteuerung der erträge</li><li>besteuerung alter lebensversicherungen</li></ul>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Steuer auf die Rente</title>
		<link>http://www.alexextra.com/altersvorsorge/steuer-auf-die-rente/</link>
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		<pubDate>Fri, 08 Apr 2011 17:47:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>

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		<description><![CDATA[So bleibt im Alter mehr übrig Jahrelang blieben Senioren weitestgehend vom Fiskus verschont. Doch die schönen Sorglos-Zeiten sind nun vorbei: Das Finanzamt knabbert immer stärker an der gesetzlichen Altersrente. Seit 2005 wird der steuerpflichtige Anteil Jahr für Jahr in 2-Prozent-Stufen erhöht. Für alle, die 2005 bereits Rentner waren, beträgt der ursprünglich steuerpflichtige Rentenanteil 50 Prozent. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>So bleibt im Alter mehr übrig</h2>
Jahrelang blieben Senioren weitestgehend vom Fiskus verschont. Doch die schönen Sorglos-Zeiten sind nun vorbei:
Das Finanzamt knabbert immer stärker an der gesetzlichen Altersrente. Seit 2005 wird der steuerpflichtige Anteil Jahr für Jahr in 2-Prozent-Stufen erhöht.
Für alle, die 2005 bereits Rentner waren, beträgt der ursprünglich steuerpflichtige Rentenanteil 50 Prozent. Für jeden neuen Jahrgang kommen zwei Prozentpunkte hinzu. Wer in diesem Jahr erstmalig eine staatliche Rente erhält, muss bereits 62 Prozent seiner Bezüge versteuern – zumindest theoretisch. Betroffen sind die gesetzlichen Alters-, Witwen-, Waisen- und Erwerbsunfähigkeitsrenten.
In der Praxis lässt sich die Steuerlast dank diverser Freibeträge und Abzugsmöglichkeiten jedoch bei den meisten Rentnern auf ein Minimum oder gar auf Null senken.
<h3>Grundfreibetrag</h3>
Er ist der wichtigste  Entlastungsfaktor. 2010 wurde er auf 8.004 Euro erhöht – bei Ehepartnern gilt die doppelte Höhe. Bleibt die Rente unter dem Steuerfreibetrag, werden nur die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (8,2 Prozent plus 1,95 Prozent) abgezogen.
Wer 2011 in Rente geht, bleibt unter Berücksichtigung aller Freibeträge bei einer gesetzlichen Rente bis etwa 16.200 Euro praktisch steuerfrei – sofern er außer der Rente keine weiteren Einkünfte (z.B. Job, Zinsen, Miete) mehr hat.
<strong>Gut zu wissen:</strong> Wer vor dem 65. Lebensjahr seine Rente mit einem Nebenjob aufbessert, muss ab 400 Euro Hinzuverdienstgrenzen beachten, sonst wird seine Rente nur als Teilrente gezahlt. Altersrentner jenseits der 65 können beliebig hinzuverdienen.
<h3>Werbungskosten</h3>
Auch Rentner haben die Möglichkeit, Werbungskosten geltend zu machen. Allerdings ist der Pauschbetrag hier mit 102 Euro (Verheiratete: 204 Euro) nicht mehr so hoch wie bei Erwerbstätigen. Immerhin: Seit 2010 können Steuerpflichtige die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung (Grundversorgung) und Pflegeversicherung in voller Höhe absetzen („Anlage Vorsorgeaufwand“).

Grundfreibetrag
Wer über zusätzliche Einkünfte verfügt, kann ab dem 65. Lebensjahr den Altersentlastungsbetrag geltend machen (bei Neurentnern: 1.444 Euro). Der greift übrigens auch, wenn die Einkünfte aus Kapitalvermögen den Sparerpauschbetrag (801 Euro, Verheiratete: 1.602 Euro) übersteigen.
<h3>Dienstleistungen</h3>
Ausgaben für Handwerker (maximal 1.200 Euro), häusliche Betreuung und Pflegedienste (maximal 4.000 Euro) kann man direkt von der Steuer abziehen.
<strong>Aber Vorsicht:</strong> Akzeptiert werden nur 20 Prozent der Rechnung. Wichtig: Rechnungen nicht in bar zahlen, sondern überweisen. Die Überweisungsbelege müssen Sie beim Fiskus einreichen.
<h3>Gesundheit</h3>
Medizinische Kosten – die  über den zumutbaren Eigenanteil von 1 bis 7 Prozent hinausgehen – können künftig leichter abgesetzt werden. Der Bundesfinanzhof erleichtert Steuerzahlern den Nachweis von Krankheitskosten, die sie als außergewöhnliche Belastung ansetzen. Bisher mussten Bedürftige immer schon im Vorfeld mit Bescheinigungen der Krankenkasse oder Gutachten vom Amtsarzt belegen, dass eine Therapie nötig ist. Jetzt ist dies auch erst im Anschluss an eine Behandlung  möglich.
<h3>Sonderausgaben</h3>
Spenden an Hilfsorganisationen können Sie mit Zuwendungsbescheinigungen und Parteibeiträge mit Beitragsbescheinigungen nachweisen – und so als Sonderausgaben geltend machen.
<strong>Tipp: </strong>Wenn Sie unsicher sind, sollten Sie sich von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen.<h4>Suchbegriffe auf dieser Seite:</h4><ul><li>steuerfreibetrag rente</li><li>2 prozent abziehen</li></ul>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Senkung des Garantiezinses von Lebensversicherungen</title>
		<link>http://www.alexextra.com/altersvorsorge/senkung-garantiezinses-lebensversicherungen/</link>
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		<pubDate>Wed, 16 Feb 2011 19:45:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Garantiezins wird zum 01.01.2012 von aktuell 2,25 auf 1,75 % gesenkt. Wichtig ist hierbei anzumerken, dass es dann nur Neuverträge betrifft. Was Sie über Garantiezins wissen sollten: Grundlage ist die Umlaufrendite von europäischen Staatsanleihen der vergangenen 10 Jahre (Mittelwert europäischer Staatsanleihen mit einem AAA-Rating). Der Garantiezins darf dabei 60 % dieses Werts nicht überschreiten. Für die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<strong>Der Garantiezins wird zum 01.01.2012 von aktuell 2,25 auf 1,75 % gesenkt.</strong>

Wichtig ist hierbei anzumerken, dass es dann nur Neuverträge betrifft.

<strong>Was Sie über Garantiezins wissen sollten</strong>: Grundlage ist die Umlaufrendite von europäischen Staatsanleihen der vergangenen 10 Jahre (Mittelwert europäischer Staatsanleihen mit einem AAA-Rating). Der Garantiezins darf dabei 60 % dieses Werts nicht überschreiten. Für die Versicherungsnehmer wichtig zu wissen ist, dass der Garantiezins nur auf den Sparanteil gezahlt wird - also nach Kosten der Versicherungsgesellschaft (u.a. Verwaltungs- und Vertriebskosten). Zurzeit gibt es ins Deutschland 91 Mio. abgeschlossene Lebensversicherungsverträge mit einem Volumen von 2.500 Mrd. Euro.

<strong>Das bedeutet:</strong> Für alle, die einen Vertrag aus dem Bereich "Leben" (Lebensversicherung, geförderte Rentenversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Risiko-LV, etc.) nach dem 01.01.2012 abschließen, dürfen sich auf teuere Beiträge einstellen. Wer die höheren beiträge nicht in Kauf nehmen möchte, der muss mit Leistungsabschlägen rechnen oder den Abschluss in 20011 tätigen.]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>400 EUR-Jobber und die Riester-Zulagen</title>
		<link>http://www.alexextra.com/altersvorsorge/400-eurojobber-riester-rent/</link>
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		<pubDate>Wed, 16 Feb 2011 19:16:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>

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		<description><![CDATA[Können 400-Euro Jobber die Riester-Zulage bekommen? Ja, wenn Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber auf Ihre Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung verzichten. Dann müssen Sie zwar selbst dort bis zu 19,60 EUR im Monat einzahlen, um Ihre Rentenbeiträge auf den aktuellen Beitragssatz von 19,9 % zu heben. Sie erhöhen damit Ihren Rentenanspruch und können dann die Förderung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Können 400-Euro Jobber die Riester-Zulage bekommen?</h2>
Ja, wenn Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber auf Ihre Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung verzichten. Dann müssen Sie zwar selbst dort bis zu 19,60 EUR im Monat einzahlen, um Ihre Rentenbeiträge auf den aktuellen Beitragssatz von 19,9 % zu heben. Sie erhöhen damit Ihren Rentenanspruch und können dann die Förderung für einen entsprechenden Riester-Vertrag bekommen. Der Arbeitgeber zahlt weiter monatlich 15 % Rentenbeiträge.]]></content:encoded>
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