Riester-Rente auch im Ausland

Verfasst am | September 16, 2009 | 1 Kommentar

Nun darf das angesparte Kapital aus einer Riester-Rente auch für Immobilien im Ausland genutzt werden. Das  entschied der Europäische Gerichtshof am 10. September 2009 in Luxemburg (Az.: C-269/07). So dürfen auch ausländische Kunden und Grenzgänger, die zur Arbeit nach Deutschland pendeln, aber hier nicht steuerpflichtig sind, die Vorteile der Riester-Rente nutzen. Aufatmen können auch deutsche Rentner, die ihren Altersruhesitz in eine neue Wahlheimat wie etwa Spanien verlegen wollten: Bislang mussten sie ihre Zulagen wieder zurückzahlen. Auch diese Regelung verstößt nach Ansicht der Richter gegen den europäischen Grundsatz der Freizügigkeit.

Der deutsche Gesetzgeber muss nun entsprechend nachbessern. Das Urteil könnte zu einem ungeahnten Auftrieb der Riestervorsorge führen. Den Bund kostet dies womöglich hunderte Millionen Euro. Schon heute leben rund sechs Prozent der Rentner im Ausland. Die Bundesregierung will die Vorgaben des Urteils möglichst zeitnah umsetzen.

Der GDV regt in dem Zusammenhang an, die Förderung zu dynamisieren. Sonst werde das Ziel verfehlt, die inflationsbedingt immer größer werdende Versorgungslücke zu schließen. Bereits ab 2010 sollten Riester-Einzahlungen wie die Entgeltumwandlung bis zu vier Prozent der jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung förderfähig sein. Bisher hinkt der Höchstbetrag von 2.100 Euro dem Maximum bei der Entgeltumwandlung um fast 500 Euro pro Jahr hinterher – Tendenz steigend.

Quelle: VI-Report 17/2009

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Kommentare

One Response to “Riester-Rente auch im Ausland”

  1. Tina
    Januar 26th, 2010 @ 10:03

    ich kann ebenfalls nur zustimmen, dass diese entscheidung richtig ist! wer würde nicht gern sein alter an einem schönen plätzchen in der sonne verbringen? mit dieser neuen freiheit fühle ich mich jedenfalls gleich viel wohler beim monatlichen sparen für die riester-rente.

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