Übersparen von Riester-Verträgen
Verfasst am | März 1, 2010 | Keine Kommentare
Seit Einführung der Riester-Rente im Jahr 2002 sind am deutschen Markt mittlerweile mehr als 13,1 Mio. Verträge vermittelt worden. Seit der Einführung der Option "Wohnriester", sind viele bereit seine Riester-Rente zu übersparen. Riester-Produkte sind bis zu einem Gesamtbeitrag – Eigenbeitrag und Zulagen – von 2.100 EUR p. a. (Personenkreis siehe §§ 10 a Absatz 1 Satz 1 und 79 Satz 2 EStG) steuerlich gefördert. Darüber hinaus fällt die staatliche Förderung weg. Das bedeutet: Ein "Übersparen" über einen Gesamtbeitrag von 2.100 EUR p. a. ergibt grundsätzlich keinen Sinn. Hier noch einmal alle Argumente, die gegen ein Übersparen sprechen, auf einen Blick:- keine Förderung gemäß Wohnriester über 2.100 EUR p. a.
- keine Zulagen über 2.100 EUR p. a.
- keine steuerliche Berücksichtigung zur Absetzbarkeit über 2.100 EUR p. a.
- kein Schutz vor Zugriff, z. B. bei Hartz IV, Pflegefall in der Familie und Insolvenz über 2.100 EUR p. a.
- Rendite-Nachteil gegenüber einem Produkt aus der 3. Schicht aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Beitragsgarantie möglich
- eingeschränkte Flexibilität gegenüber der 3. Schicht (z. B. Trennung zwischen 2. und 3. Schicht, Übertragung von Fondsanteilen, Auszahlung bei Vertragsende)
- Rechtsunsicherheit im Umgang mit dem "übersparten" Anteil über 2.100 EUR p. a.
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Category: Altersvorsorge
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