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	<title>AlexExtra - Finanzblog &#187; Allgemein</title>
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	<description>Weblog zur Vereinfachung Ihrer privaten Finanzen</description>
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		<title>Jeder Vierte ist über 60 Jahre alt</title>
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		<pubDate>Fri, 07 Aug 2009 08:32:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>

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		<description><![CDATA[29 Prozent aller Bundesbürger werden im Jahr 2016 über 60 Jahre alt sein. Derzeit sind es rund 25 Prozent. Der Einzelhandel versucht sich schon heute auf dieses Altersbeben einzustellen: Getestet werden innovative Verkaufssysteme, die mit Hilfe neuer technischer Möglichkeiten das Einkaufen wesentlich vereinfachen sollen. Sprechende Roboter-Verkäufer gehören genauso dazu wie intelligente Barcodes. “Infolge des demografischen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[29 Prozent aller Bundesbürger werden im Jahr 2016 über 60 Jahre alt sein. Derzeit sind es rund 25 Prozent. Der Einzelhandel versucht sich schon heute auf dieses Altersbeben einzustellen: Getestet werden innovative Verkaufssysteme, die mit Hilfe neuer technischer Möglichkeiten das Einkaufen wesentlich vereinfachen sollen. Sprechende Roboter-Verkäufer gehören genauso dazu wie intelligente Barcodes. “Infolge des demografischen Wandels werden sich Sortimente und präferierte Einkaufsstätten verändern”, erläutert Jörg Pretzel, Geschäftsführer von GS1 Germany. Unter Federführung dieses Kölner Dienstleistungsunternehmens haben eine Reihe der führenden Unternehmen aus Handel und Industrie eine Studie erstellt, die sich unter anderem damit beschäftigt, wie die Menschen in Deutschland im Jahr 2016 einkaufen werden.
Weitere Informationen unter: gs1-germany.de

Quelle: “Zukunft des Shoppens”, 2009<img src="http://www.alexextra.com/?ak_action=api_record_view&id=324&type=feed" alt="" />]]></content:encoded>
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		<title>Bewertung von fondsgebundenen Lebensversicherungen</title>
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		<pubDate>Mon, 22 Jun 2009 06:05:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie kommt man zu einer Gesamtwertung einer fondsgebundenen Police? Zu bewerten ist zuvorderst die Fondspalette. Hier kommt es nicht nur darauf an, dass eine große Anzahl von Fonds wählbar sind, sondern dass vernünftige Anlagekonzepte mit renommierten Kapitalanlagegesellschaften realisiert werden können. Wünschenswert
erscheint es, dass nicht nur die Fonds der dem Versicherer eigenen oder mit ihm unternehmerisch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<strong>Wie kommt man zu einer Gesamtwertung einer fondsgebundenen Police?</strong> Zu bewerten ist zuvorderst die Fondspalette. Hier kommt es nicht nur darauf an, dass eine große Anzahl von Fonds wählbar sind, sondern dass vernünftige Anlagekonzepte mit renommierten Kapitalanlagegesellschaften realisiert werden können. Wünschenswert
erscheint es, dass nicht nur die Fonds der dem Versicherer eigenen oder mit ihm unternehmerisch verbundenen Kapitalanlagegesellschaft aufgenommen werden können. Gefragt ist eine möglichst unabhängig gestaltete Auswahlpalette. Es sollten unterschiedliche Anlagestrategien in Bezug auf die Chancen-Risiko-Abwägung eingeschlagen werden können.

Zum Beispiel sollte es möglich sein, gegen Ende der Vertragslaufzeit eine weniger schwankungsreiche Mischung von Fonds zu wählen. Zum guten Ton gehört es heute, wenn gewisse Themenfonds mit technologieorientierten oder umweltorientierten Fondspaletten inkludiert sind. Zu beachten ist weiter, dass zwei Typen von Anlagevehikel üblich geworden sind: mit und ohne laufende Auswahl-Management.

Auswahl-Management kann eine teure Dienstleistung mit zweifelhaften Vorteilen sein, wenn es sich neben der verwaltenden Versicherung und den einzelnen Fondsgesellschaften um eine dritte Institution handelt, die separat vergütet werden will. Oft treten diese als sogenannte Fonds-Vermögensverwalter auf, deren Vergütung über eine Gebühr und/ oder eine Beteiligung am Ertrag erfolgt. Beide Positionen gehen letztendlich zu Lasten des Kunden. Über empirische Studien lässt es sich noch nicht eindeutig bestimmen, ob eine feste Fondsstrategie oder ein aktives Management im Endeffekt einen höheren Ertrag bewirkt. Als Lösung für den Kundenanspruch eines professionellen Fondspolicen-Managements bieten sich nur die seit kurzem zugelassenen Dachfonds an. Wichtig unter Kostengesichtspunkten ist, dass die Zielfonds ohne Ausgabeaufschlag eingekauft werden und sich die Kostenstruktur des Dachfonds in vernünftigen Dimensionen bewegt. Der erwartete Ertrag beruht letztendlich auf einer nachweislich guten Managementleistung in Verbindung mit einer qualifizierten und tiefgehenden Analyse der Zielfonds. Es genügt nicht bzw. wäre sogar ein fataler Fehler und eine billige Leistung, lediglich bereits erzielten Performanceergebnissen nachzulaufen. Erforderlich ist eine detaillierte Untersuchung der Zielfonds, so dass eine den Anlagezielen entsprechende Asset AIIocation gebildet werden kann.

Die zweite Art von Policen überlässt dem Kunden die Auswahl der Fonds. Ist die Fondspalette der Police gut abgestimmt, dann sollte es dem Kunden in Zusammenarbeit mit seinem Vermittler leicht sein, ein gutes Portfolio daraus auszuwählen. Der Kunde sollte dann dieses Portfolio Iängerfristig beibehalten. Umschichten auf kurzfristige Änderung der Börsenlage hin ist allgemein nicht zu empfehlen, denn die Aktion wird vom unerfahrenen Kunden in der Regel zum falschen Zeitpunkt erfolgen. Er wird sich prozyklisch verhalten, d.h. dann Fonds verkaufen, wenn deren Kurse gefallen sind, und damit Verluste echt realisieren. Genauso wird er sich in schon hoch bewertete Fonds einkaufen und damit Chancen auf Kurssteigerungen aufgeben.

Man könnte noch eine dritte Sorte von fondsgebundenen Lebensversicherungen unterscheiden und zwar solche, die einerseits die "Qual der Wahl" des Kunden durch klar strukturierte Vorschläge von Kombinationen von Fonds vereinfachen, andererseits aber keine zusätzlichen Fondsmanager einsetzen.

Solche Policen können etwa Strategiedepots beinhalten, welche dem Kunden die Möglichkeiten bieten, eine optimierte Zusammenstellung von Fonds auszusuchen. Die Strategiedepots setzen unterschiedliche Schwerpunkte, die jeder Kunde gemeinsam mit dem Berater leicht beurteilen kann. Der Kunde ist gut beraten, wenn er eine einmal getroffene Auswahl auch durchhält und nicht bei kurzfristig immer möglichen Kurseinbrüchen das Anlagekonzept verändert oder gar abbricht.

Des weiteren ist die Flexibilität der Police zu werten. Je mehr Möglichkeiten gegeben sind, dem Vorsorgegedanken Rechnung zu tragen, desto besser die Police. Wichtig ist natürlich auch, dass das Vertragswerk übersichtlich und klar gestaltet ist.

Zum Schluss sollte man auch die Kosten bewerten. Dabei ist jedoch der Umfang der Dienstleistung zu den Kosten ins Verhältnis zu setzen und zu beachten, dass letztlich die <strong>Kosten von untergeordneter Bedeutung </strong>sind, wenn eine Anlage-Strategie mit höherer Rendite gewählt wird.<img src="http://www.alexextra.com/?ak_action=api_record_view&id=316&type=feed" alt="" />]]></content:encoded>
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		<title>Hausfinanzierung mit Bausparvertragvertrag vs. Bankdarlehen</title>
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		<pubDate>Wed, 10 Jun 2009 06:12:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Bausparen hat einen entscheidenden Vorteil: Man sichert sich günstige Konditionen für die Hausfinanzierung im zweiten Rang.
Banken finanzieren bevorzugt im sogenannten ersten Rang, das heißt, bis zu einem Beleihungswert des Hauses von 60 Prozent - diesen Betrag können sie in der Regel wieder hereinholen, sollte es zu einer Zwangsversteigerung kommen. Für die darüber hinausgehende Kreditsumme wollen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Bausparen hat einen entscheidenden Vorteil: Man sichert sich günstige Konditionen für die Hausfinanzierung im zweiten Rang.</h2>
Banken finanzieren bevorzugt im sogenannten ersten Rang, das heißt, bis zu einem Beleihungswert des Hauses von 60 Prozent - diesen Betrag können sie in der Regel wieder hereinholen, sollte es zu einer Zwangsversteigerung kommen. Für die darüber hinausgehende Kreditsumme wollen sich die Institute besser absichern und verlangen Zinsaufschläge. Bausparkassen hingegen finanzieren ohne Aufschlag im zweiten Rang, der den Beleihungswert der Immobilie von 60 bis 80 Prozent abdeckt. Ich schätze, dass etwa zwei Drittel aller Eigenheimbesitzer mit ihrer Finanzierung in diesen Bereich vordringen.<img src="http://www.alexextra.com/?ak_action=api_record_view&id=313&type=feed" alt="" />]]></content:encoded>
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		<title>Existenzsicherung &#8211; Berufsunfähigkeitsversicherung</title>
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		<pubDate>Mon, 08 Jun 2009 21:25:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach intensiver Recherche einige Überlegungen und Information zum Thema "private Berufsunfähigkeitsversicherung" (private BU-Versicherung) zusammengetragen. Ist die persönliche Absicherung wegen Erkrankung oder Unfall - ein Muss oder doch Pflicht?
Ein Verlust der Arbeitskraft durch Berufsunfähigkeit hat enorme, schmerzhafte finanzielle Folgen, wenn man ausschließlich auf staatliche Leistungen angewiesen ist. Die Lösung könnte eine private BU-Versicherung sein.
Schwierigkeiten bei Zins [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Nach intensiver Recherche einige Überlegungen und Information zum Thema "private Berufsunfähigkeitsversicherung" (<strong>private BU-Versicherung</strong>) zusammengetragen. Ist die persönliche Absicherung wegen Erkrankung oder Unfall - ein Muss oder doch Pflicht?
<h2>Ein Verlust der Arbeitskraft durch Berufsunfähigkeit hat enorme, schmerzhafte finanzielle Folgen, wenn man ausschließlich auf staatliche Leistungen angewiesen ist. Die Lösung könnte eine private BU-Versicherung sein.</h2>
Schwierigkeiten bei Zins und Tilgung für das Haus oder die Wohnung, der monatlichen Mietzahlung, die Finanzierung der Ausbildung der Kinder, Aufbau der eigenen Altersvorsorge, Einhalten eingegangener finanzieller Verpflichtungen, Anschaffungen oder Urlaubswünsche sind die Folge.

Der schönste Sparplan ist nichts mehr wert, wenn dazu das notwendige Einkommen fehlt.

Häufig verursachen die Erkrankung oder der Unfall, die der Berufsunfähigkeit zugrunde liegen, noch mehr Kosten, die den finanziellen Spielraum weiter einengen. Behandlungskosten oder Umbaumaßnahmen an Wohnung oder Auto, Zuzahlungen beim Arzt, der Apotheke, Kuren, Krankenhaus, weitere und und und .... .

Die Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung werden in weiten Bevölkerungskreisen überschätzt. Dabei reicht die gesetzliche Rente wegen Erwerbsminderung bei weitem nicht aus, den gewohnten Lebensstandard zu halten, schon gar nicht, wenn man auch noch körperlich behindert ist.

Alle Berufstätige, aber auch Schüler (möglich ist eine solche Absicherung bereits ab dem 8. Lebensjahr), Auszubildende, Studenten und Hausfrauen, sollten eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) abschließen, solange sie noch kerngesund sind. Schon kleinere Leiden oder Vorerkrankungen können später zur Ablehnung eines Antrages führen. Häufig werden bei den obligaten Einstellungsuntersuchungen zum Ausbildungs- oder Studienbeginn noch nicht bekannte Vorerkrankungen festgestellt.

Eine <strong>private BU-Versicherung</strong> ist seit 2001 noch wichtiger geworden, da nach dem Rentenreformgesetz von der gesetzlichen Rentenversicherung nur noch eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) gezahlt wird, die die bisherigen staatlichen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten ersetzt. Ausbildung, Beruf und sozialer Status werden nicht mehr berücksichtigt. Wer zukünftig keine drei Stunden mehr arbeiten kann oder auf Dauer am Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar ist, erhält die volle EM-Rente. Wer drei bis sechs Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält die halbe EM-Rente. Wer sechs oder mehr Stunden am Tag tätig sein kann, erhält nicht, wie bisher, eine Berufsunfähigkeitsrente, sondern überhaupt keine Rente mehr. Nur für Personen, die vor dem 1.1.2001 das 40. Lebensjahr vollendet hatten, gilt eine Übergangsregelung. Sie erhalten die alten Berufsunfähigkeitsrenten weiter. Allerdings liegen die Leistungen der Rentenversicherung ein Viertel unter den bisherigen Renten. Die Rentenzahlungen erfolgen auch nicht unbegrenzt nach der Höhe des bisherigen Einkommens, sondern orientieren sich maximal an der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung. Für „Besserverdienende“ und nicht nur diese hat das fatale Auswirkungen.

Voraussetzung ist, dass man bereits 60 Pflichtbeitragsmonate bezahlt bzw. erfüllt und innerhalb der letzten 60 Monate mindestens 36 Monate mit Pflichtbeiträgen belegt hat. Die <strong>private BU-Versicherung</strong> zahlt, zusätzlich zu Sozialrenten oder anderen Versorgungsbezügen, eine monatliche Rente, wenn der Versicherte durch Krankheit oder Unfall in einem vertraglich festgelegten Umfang (in der Regel ab 50 %) berufsunfähig wird, also seinen Beruf "auf Dauer" nicht mehr ausüben kann. Wer als Beamter aufgrund einer Dienstunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wird, gilt in der Regel auch als berufsunfähig.

Personen, die keinen oder noch keinen Beruf haben oder nicht berufstätig sind, können bei einigen Gesellschaften auch "Berufsunfähigkeitsversicherungen" abschließen, wie Kinder, Schüler, Studenten, Hausfrauen, Hausmänner usw..

Wenn der Versicherte dann allerdings einen Beruf erlernt hat und ausübt, gilt die Berufsunfähigkeit automatisch als Versicherungs- und Leistungsfall. Ein Vorteil kann in diesen Fällen sein, dass der Versicherte in jungen Jahren die Gesundheitsprüfung durchlaufen und den Versicherungsschutz erworben hat. Wer dagegen zu lang mit dem Abschluss einer BU-Versicherung wartet, kann eventuell später keinen Versicherungsschutz mehr erlangen, wenn er zwischenzeitlich erkrankt ist. Die Unternehmen versichern wirklich nur kerngesunde Menschen.

Es gibt Berufsunfähigkeitsschutz in zwei Formen: als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung als Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) zu Risikolebensversicherungen (auch zu Kapitallebens-, privaten Rentenversicherungen und fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen - was nicht immer zu empfehlen ist).

Der Berufsunfähigkeits-Zusatz zu Kapitalversicherungen ist deshalb nicht zu empfehlen, weil sich der Versicherte in eine Knebelung an einen teuren, langfristigen Sparvorgang begibt: Braucht er den Todesfallschutz nicht mehr oder will er sich aus dem unrentablen Sparvorgang befreien, kann er den Risikoschutz und Sparvorgang nicht aufkündigen, wenn er zwischenzeitlich krank geworden ist und anderweitig nicht mehr den weiterhin notwendigen Berufsunfähigkeitsschutz erhalten würde. Auch eine Erhöhung nur des BU-Schutzes ist nicht möglich.

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist als Zusatzversicherung zur Risikolebensversicherung oft wesentlich billiger als ein selbständiger BU-Vertrag, (das heißt: man bekommt den Todesfallschutz "fast geschenkt"). Deshalb sollte eigentlich jeder diese Kombination erst prüfen, selbst wenn er den Todesfallschutz (noch) nicht benötigt.

Die Versicherungs- und Rentenzahlungsdauer sollte möglichst bis zum 65-ten, mindestens aber zum 60-ten Lebensjahr vereinbart werden. Zu diesem Zeitpunkt würde dann die Rentenzahlung enden. Man muss folglich auch an die "Rente danach" denken, also die Berufsunfähigkeitsrente so hoch bemessen, dass eine Geldanlage als zusätzliche Altersversorgung auch im Falle einer Berufsunfähigkeit möglich bleibt (wie man sie ja auch als Berufstätiger betrieben hätte). Wer für die private Altersvorsorge zusätzlich zu einer aktuell berechneten BU-Rente von zum Beispiel 1.000 Euro im Monat weitere 150 Euro als monatliche BU-Rente erhält, könnte, wenn er berufsunfähig werden würde, 150 Euro im Monat (= 1.800 Euro pro Jahr) fürs Alter zurücklegen. Das würde, trotz Berufsunfähigkeit, in 30 Jahren eine zusätzliche Altersvorsorge von etwa 175.000 Euro ermöglichen (bei einem Zins von 7 Prozent).

Man muss die BU-Rente "dynamisch" gestalten, so dass sie dann von Jahr zu Jahr steigt. Eine solche Dynamik ist sinnvoll, da mit zunehmendem Alter meist das Einkommen und damit auch der Lebensstandard steigen. Außerdem sorgt auch die Inflation dafür, dass die Rente immer weniger wert wird. Dennoch sollte in jungen Jahren, wenn die Versorgungslücke am größten ist, bereits eine möglichst hohe BU-Rente (Gesamtversorgung ca. 90% des Nettoeinkommens) versichert werden.

Mit zunehmendem Alter kann sich die Versorgungssituation durch steigende Renten- und Versorgungsansprüche und Bildung eigenen Vermögens entspannen und die jährlichen Anpassungen damit entbehrlich machen. Dann hat man immer die Möglichkeit, die Dynamikanpassung abzulehnen, denn sie ist ein Recht, keine Pflicht.

Wer sich mit einer privaten Berufsunfähigkeits-Absicherung beschäftigt, wird mit einer Fülle unterschiedlicher Gesellschaften, Tarifgestaltungen, Bedingungen und Beitragsdifferenzen konfrontiert. Die Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherer haben sich in den vergangen Jahren stark verbessert. Dennoch sollte jeder, der einen Abschluss plant, folgende Punkte als Vertragsbestandteil haben:
<div>
<ul type="disc">
	<li class="MsoNormal">Verzicht auf die abstrakte Verweisung: Der Versicherer sollte bei Berufsunfähigkeit darauf verzichten, den Kunden auf andere Berufe zu verweisen.</li>
	<li class="MsoNormal">6-Monats-Prognose: Die Berufsunfähigkeit sollte vom Versicherer anerkannt werden, wenn ein Mediziner die Berufsunfähigkeit für voraussichtlich 6 Monate prognostiziert.</li>
	<li class="MsoNormal">Anerkennung ab Beginn</li>
	<li class="MsoNormal">Rückwirkende Leistung wenn der Versicherte seine Berufsunfähigkeit verspätet meldet.</li>
	<li class="MsoNormal">Rücktrittsrecht maximal 5 Jahre: Der Versicherer sollte maximal 5 Jahre lang vom Vertrag zurücktreten können, wenn der Kunde seine so genannte vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt hat</li>
	<li class="MsoNormal">Verzicht auf § 41 des Versicherungsvertragsgesetzes: Der Versicherer sollte darauf verzichten, dieses Recht in Anspruch zu nehmen, nämlich die Beiträge zu erhöhen oder      den Vertrag zu kündigen, wenn der Kunde seine Pflicht, Gesundheitsprobleme anzugeben, schuldlos verletzt hat usw.</li>
</ul>
</div>
Man muss sich überlegen: <strong>Was wäre, wenn man morgen berufsunfähig wäre</strong>? Wie hoch wären die Rentenansprüche? Welches Vermögen (mit welchen Belastungen) ist vorhanden, aus dessen Erträgen der Lebensunterhalt finanziert werden könnte? Welcher Lebensunterhalt ist erforderlich? Wer sonst könnte für mich sorgen bzw. mitverdienen? Als Faustregel kann man sagen, dass eine Gesamtversorgung in Höhe vom derzeitigen Monatsnettoeinkommen eine Minimallösung der Vorsorge in diesem Bereich darstellt.

<strong>Meine Empfehlung:</strong>

<strong>Sorgen Sie vor - und zwar sofort. Lassen Sie sich aber qualifiziert beraten.</strong><img src="http://www.alexextra.com/?ak_action=api_record_view&id=279&type=feed" alt="" />]]></content:encoded>
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		<title>Wechsel der UniProfiRente</title>
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		<pubDate>Thu, 07 May 2009 09:11:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Angesichts der massiven Kursverluste an den Börsen waren die Riesterverträge vor allem älterer Kunden der UniProfiRente im letzten Quartal 2008 aus dem Aktienfonds UniGlobal ausgestiegen und in den UniEuroRenta umgeschichtet worden "Zwangswechel".

Nun berichtet FTD, dass die Kunden der UniProfiRente seit Ende April 2009 ihren Vertrag wechseln und Rentenfonds kostenfrei gegen chancenreichen Aktienfonds UniGlobal tauschen können. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Angesichts der massiven Kursverluste an den Börsen waren die Riesterverträge vor allem älterer Kunden der UniProfiRente im letzten Quartal 2008 aus dem Aktienfonds UniGlobal ausgestiegen und in den UniEuroRenta umgeschichtet worden "Zwangswechel".

Nun berichtet <a href="http://www.ftd.de">FTD</a>, dass die <strong>Kunden der UniProfiRente seit Ende April 2009 ihren Vertrag wechseln und Rentenfonds kostenfrei gegen chancenreichen Aktienfonds UniGlobal tauschen können</strong>. Dafür müssten sie einen neuen Riester-Vertrag mit der Union Investment abschließen, in den das bisher angesparte Geld fließt. 

<strong>Allerdings hat die Sache einen Hacken</strong>: Die Gesellschaft begrenzt die bei Riester-Verträgen obligatorische Grantie auf die gezahlten Beiträge und erhalten Zulagen auf die Einzahlungsbeiträge aus dem neuen Vertrag. Union Investment selber rät ausdrücklich von einem Wechsel ab, da dieser ein Sinken der Garantiesumme zu Folge habe.

<strong>Tipp:</strong> Wer umgeschichtet worden ist und die nächsten Beiträge wieder in Aktien anlegen will, sucht sich leiber einen anderen Anbieter, wo der Anlege seine Anlage selbst steuern kann mit Shift &#038; Switch. Dabei kann das angesparte Vermögen in andere Fonds Ihrer Wahl umschichten (shiften) oder Sie lassen Ihr „altes“ Geld in den Fonds und packen zukünftige Beiträge in andere Fonds (switchen). 
Weitere Vorteile: Der Wechel zu einem neuen Anbieter bei der UniProfiRente kostet nur 50 Euro und im Vertrag UniProfiRente sind kaum Vertriebskosten entstanden, da dieser nicht verprovisioniert wird.<img src="http://www.alexextra.com/?ak_action=api_record_view&id=301&type=feed" alt="" />]]></content:encoded>
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		<title>Sonderkündigungsrecht für mehrjährige Sachversicherungsverträge schon nach 3 Jahren</title>
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		<pubDate>Wed, 29 Apr 2009 21:07:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Seit Inkrafttreten des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ist ein Sonderkündigungsrecht für mehrjährige Versicherungsverträge schon nach 3 Jahren möglich. Das gilt auch für Altverträge, die vor dem Inkrafttreten des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) abgeschlossen wurden. Die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist von 3 Monaten ist dabei zu beachten. 

Versicherungsverträge mit Laufzeiten von bis zu fünf Jahren sind keine Seltenheit. Vorallem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<strong>Seit Inkrafttreten des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ist ein Sonderkündigungsrecht für mehrjährige Versicherungsverträge schon nach 3 Jahren möglich. Das gilt auch für Altverträge, die vor dem Inkrafttreten des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) abgeschlossen wurden. Die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist von 3 Monaten ist dabei zu beachten. </strong>

Versicherungsverträge mit Laufzeiten von bis zu fünf Jahren sind keine Seltenheit. Vorallem viele gebundene Vermittler vermitteln ihren Kunden solche Verträge vorallem im Sachbereich, damit sich dieser über den angeblichen Rabatt freut. In der Regel sind solche mehrjährige Versicherungsverträge für den Kunden zu teuer. Der Versicherungsmarkt verändert sich ständig und es kommen immer neue und bessere Tarife auf den Markt, die für den Kunden interessanter und vorallem günstiger sein können. Aufgrund der langen Bindung, war es bisher nicht möglich aus den mehrjährigen Verträgen rauszukommen. Damit ist es Schluss!

Seit der Einführung <strong>des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ist ein Sonderkündigungsrecht für mehrjährige Versicherungsverträge schon nach 3 Jahren möglich. </strong>Wer beispielsweise am 01.09.2006 eine Hausratversicherung mit fünfjähriger Laufzeit abgeschlossen hat, kann bei fristgerechter Kündigung, also spätestens im Mai 2009, bereits zum 01.09.2009 sein Sonderkündigunsrecht ausüben um vorzeitig aus dem Vertrag auszusteigen. Interessant wäre das z. B. wenn inzwischen ein anderer Versicherer für die gleiche Prämie mehr Leistung bietet oder die gleiche Leistung zu einer günstigeren Prämie versicherbar ist. Bei dem Versicherungswechsel, sollte man nur auch an einen nahtlosen Versicherungsschutz denken.<img src="http://www.alexextra.com/?ak_action=api_record_view&id=286&type=feed" alt="" />]]></content:encoded>
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