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	<title>AlexExtra - Finanzblog &#187; Steuern</title>
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	<description>Weblog zur Vereinfachung Ihrer privaten Finanzen</description>
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		<title>Praxisgebühr steuerlich absetzbar?</title>
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		<pubDate>Sat, 27 Mar 2010 15:52:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuern]]></category>

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		<description><![CDATA[Seit dem Jahr 2004 müssen Sie für den Arztbesuch eine Praxisgebühr von 10,- Euro berappen. Diese Gebühr ist nicht als Krankenkassenbeitrag und damit als Vorsorgeaufwendungen, sondern als zusätzliche Krankheitskosten und damit als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 33 EStG steuerlich abzugsfähig (Verfügung der OFD Frankfurt vom 15.11.2004, DB 2004 S. 2782). Die Praxisgebühr ist [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Seit dem Jahr 2004  müssen Sie für den Arztbesuch eine Praxisgebühr von 10,- Euro berappen.  Diese Gebühr ist nicht als Krankenkassenbeitrag und damit als  Vorsorgeaufwendungen, sondern als zusätzliche Krankheitskosten und damit  als <strong>außergewöhnliche Belastungen</strong> im Sinne des § 33  EStG steuerlich abzugsfähig (Verfügung der OFD Frankfurt vom 15.11.2004,  DB 2004 S. 2782).

Die Praxisgebühr ist somit steuerlich absetzbar und wirkt sich dann  steuermindernd aus, wenn Sie mit der Summe Ihrer außergewöhnlichen  Belastungen die<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Fergew%C3%B6hnliche_Belastung" target="_blank"> <strong>zumutbare Belastung</strong></a> überschreiten. Das muss immer im Einzelfall geprüft werden.<img src="http://www.alexextra.com/?ak_action=api_record_view&id=402&type=feed" alt="" />]]></content:encoded>
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		<title>Das Bürgerentlastungsgesetz</title>
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		<pubDate>Tue, 15 Sep 2009 20:03:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuern]]></category>

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		<description><![CDATA[Ab dem 1.1.2010 tritt das neue Bürgerentlastungsgesetz in Kraft. Damit werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung besser steuerlich berücksichtigt. Davon profitieren sowohl privat als auch gesetzlich Versicherte. Außerdem können weiterhin Aufwendungen für sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Das betrifft zum Beispiel Prämien für Haftpflicht- oder Unfallversicherungen. Berücksichtigt wurde bei dem Bürgerentlastungsgesetz, dass die Höhe der Aufwendungen bei privat [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Ab dem 1.1.2010 tritt das neue Bürgerentlastungsgesetz in Kraft. Damit werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung besser steuerlich berücksichtigt. Davon profitieren sowohl privat als auch gesetzlich Versicherte. Außerdem können weiterhin Aufwendungen für sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Das betrifft zum Beispiel Prämien für Haftpflicht- oder Unfallversicherungen. Berücksichtigt wurde bei dem Bürgerentlastungsgesetz, dass die Höhe der Aufwendungen bei privat Versicherten unterschiedlich ist, weil z. B. Faktoren wie Alter und Gesundheitszustand eine Rolle spielen. Werden die Kinder privat abgesichert, wird dies künftig auch besser steuerlich berücksichtigt. So besteht zum ersten Mal die Möglichkeit, die Beiträge für privat versicherte Kinder, die bei den Eltern mitversichert sind, vollständig abzusetzen.

Künftig können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zusammen mit anderen Vorsorgeaufwendungen bis zu einer Höhe von 2.800 € (Selbständige) bzw. 1.900 € (Arbeitnehmer) berücksichtigt werden. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass die für eine Basiskranken- und Pflegeversicherung gezahlten Beiträge voll abziehbar sind. Liegt der Steuerzahler mit seinen Vorsorgeaufwendungen unter den neuen Grenzen, kann er diese steuerlich voll ansetzen. Wendet er für seine Basiskranken- und Pflegeversicherung allerdings mehr auf als 2.800 € bzw. 1.900 €, kann er seine tatsächlichen Ausgaben für die Basiskrankenversicherung ansetzen. Beitragsanteile zu Komfortleistungen, wie ein Einzelbettzimmer oder Chefarztbehandlung, fallen jedoch nicht darunter. Dies gilt auch für den Anteil, der auf die Finanzierung des Krankengeldes fällt.
<h2>Weitere Neuregelungen beinhaltet das Bürgerentlastungsgesetz:</h2>
<ul>
	<li>Ab 2010 können volljährige Kinder 8.004 € (vorher 7.680 €) verdienen, ohne dass die Eltern das Kindergeld verlieren.</li>
	<li>Die Auszahlung der neuen Leistung von 100 € für Schulbedarf von Kindern aus Haushalten, die Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen, wird auch für Schüler der Jahrgangsstufen 11 bis 13 ausgeweitet.</li>
</ul>
Entlastung soll es auch für Unternehmen geben. Die bei der Umsatzsteuer für kleinere Unternehmen mögliche Ist-Besteuerung wird bundesweit ausgeweitet. Das bedeutet dass die Unternehmen die den Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer - auf Antrag - erst an das Finanzamt entrichten müssen, wenn die Rechnung tatsächlich bezahlt worden ist. Die dafür maßgebliche Umsatzgrenze wird auf 500.000 € verdoppelt. Diese Maßnahme gilt bereits ab 1.7.2009; sie soll aber Ende 2011 wieder auslaufen.<img src="http://www.alexextra.com/?ak_action=api_record_view&id=344&type=feed" alt="" />]]></content:encoded>
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		<title>Besteuerung der BU-Rente</title>
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		<pubDate>Tue, 03 Mar 2009 12:02:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[BU-Rente]]></category>

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		<description><![CDATA[Viele besitzen eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), nur die wenigen wissen, ob und wie die BU-Rente besteuert wird. Wenn bei einem Versicherten vor Ablauf des Versicherungsvertrags Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit (BU/EU) eintritt, hat dieser bei Vorliegen der Voraussetzungen Anspruch auf BU-/EU-Rente. Diese BU- oder EU-Rente stellt eine abgekürzte Leibrente dar, weil sie spätestens zu dem Zeitpunkt endet, an dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<span class="postbody">Viele besitzen eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), nur die wenigen wissen, ob und wie die BU-Rente besteuert wird. </span>

<span class="postbody">Wenn bei einem Versicherten vor Ablauf des Versicherungsvertrags Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit (BU/EU) eintritt, hat dieser bei Vorliegen der Voraussetzungen Anspruch auf BU-/EU-Rente. Diese BU- oder EU-Rente stellt eine abgekürzte Leibrente dar, weil sie spätestens zu dem Zeitpunkt endet, an dem der Vertrag ausläuft. Diese abgekürzte Leibrente(en) sind nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Maßgebend für den Ertragsanteil ist nicht das Alter der versicherten Person, sodern die Laufzeit der Renten, d.h. der Zeitraum zwischen Beginn der Zahlung und Vertragsende. Der Ertragsanteil dieser abgekürzten Leibrente ist immer der Ertragsanteilstabelle nach § 55 II EStDV zu entnehmen. Man betrachtet auch bei unterjähriger Zahlung - volle Jahre. Eine Übersicht der Erträge aus Leibrenten ist im Internet unter <a href="http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&amp;lawid=157&amp;paid=55">www.jusline.de</a> abrufbar.
</span>
<h4><strong>Ein Beispiel:</strong> Ein Versicherungsnehmer wird mit 45 Jahren berufsunfähig und der Vertrag endet mit 60.  Lebensjahr, so ist die Laufzeit auf 15 Jahre begrenzt. Gemäß §55 II EStDV beträgt der zu versteuernde Ertragsanteil 16 Prozent.</h4>
Ist die Berufsunfähigkeitsversicherung an die Basis-Vorsorge (Rürup-Rente) gekoppelt, so wird die BU-Rente im Versicherugnsfall nach dem Alterseinkünftegesetz versteuert. Der Steuersatz beträgt im Jahr 2005 50 Prozent und steigt jährlich um 2 Prozent an, d. h. im laufenden Jahr 2010 beträgt der Steuersatz 60 Prozent.<img src="http://www.alexextra.com/?ak_action=api_record_view&id=247&type=feed" alt="" />]]></content:encoded>
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		<title>Verlustverrechnung: Die neuen Regeln</title>
		<link>http://www.alexextra.com/sparen/verlustverrechnung-die-neuen-regeln/</link>
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		<pubDate>Wed, 07 Jan 2009 21:35:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sparen]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>

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		<description><![CDATA[Warum Anleger mit mehreren Depots ihre Wertpapiere jetzt bei einer Bank zusammenführen sollten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Warum Anleger mit mehreren Depots ihre Wertpapiere jetzt bei einer Bank zusammenführen sollten.</h2>
Seit dem 1. Januar 2009 greift die Abgeltungsteuer. Alle Erträge aus Wertpapieranlagen werden jetzt mit 25% Abgeltungsteuer plus 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer belastet. Dies gilt auch für beim Verkauf realisierte Kursgewinne, außer die Wertpapiere wurden vor dem Jahreswechsel 2008/2009 erworben und mindestens 12 Monate gehalten. Für Zertifikate gelten Sonderregelungen. Die Abgeltungsteuer stellt jedoch ebenfalls neue Regeln für die Verrechnung von Verlusten auf.

Ab sofort führt Ihre Bank die Abgeltungsteuer direkt ab. Dazu werden zwei Verlusttöpfe für jeden Anleger eingerichtet:
<ul>
	<li>In dem einen Verlusttopf werden realisierte Kursgewinne aus Aktien mit realisierten Kursverlusten aus Aktien verrechnet. Der Saldo, egal ob positiv oder negativ, fließt in den zweiten Verrechnungstopf.</li>
	<li>In dem anderen Verlusttopf wird dieser Salo mit Verlusten und Gewinnen aus Verkäufen etwa von Anleihen, Fonds oder Zertifikaten sowie sämtlichen Erträgen wie Zinsen oder Dividenden verrechnet.</li>
</ul>
Einmal pro Jahr berechnet die Bank für jeden Kunden den Gesamtsaldo:
<ul>
	<li>Ist der Saldo positiv, wird vom Endbetrag der Sparer-Pauschbetrag abgezogen und die aus dem Restbetrag errechnete Abgeltungsteuer direkt an das Finanzamt überwiesen.</li>
	<li>Ist der Saldo negativ, wird er fortgeschrieben und weiter mit künftigen Erträgen verrechnet.</li>
</ul>
Anleger mit Verlusten, die Depots bei mehreren Banken führen, müssen bei den Instituten zum 15. Dezember jeden Jahres eine Verlustbescheinigung anfordern und diese mit der Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Die Finanzbeamten berechnen die Abgeltungsteuerlast dann nachträglich neu. Dies ist mit bürokratischem Aufwand verbunden und führt wegen zunächst zu viel abgeführter Abgeltungsteuer zu Zinsverlusten. Wer sämtliche Wertpapiere in einem oder mehreren Depots bei einer Bank konzentriert, spart sich zeitlichen und finanziellen Aufwand.

Quelle: ING-DiBa<img src="http://www.alexextra.com/?ak_action=api_record_view&id=180&type=feed" alt="" />]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Steuern sparen zum Jahresende</title>
		<link>http://www.alexextra.com/sparen/steuern_sparen_jahresende/</link>
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		<pubDate>Wed, 26 Nov 2008 07:00:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sparen]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>

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		<description><![CDATA[Vor Jahreswechsel können Verbraucher mit ein paar Weichenstellungen bei Finanzamt, Bank oder Versicherung noch kräftig Geld sparen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<strong>Vor Jahreswechsel können Verbraucher mit ein paar Weichenstellungen bei Finanzamt, Bank oder Versicherung noch kräftig Steuern sparen.</strong>

<em>Hier ist jedoch schnelles Handeln gefragt.</em>

<strong>Kfz-Versicherung
</strong>Autofahrer können bis spätestenes zum 30. November Ihre alte Kfz-Versicherung kündigen und zum 01.01. zu einem günstigeren Kfz-Versicherer wechseln. Hier lassen sich durch den Wechsel zu einem günstigeren Anbieter jährlich teils mehrere hundert Euro sparen.

<strong>Lohnsteuer
</strong>Der Wechsel der Steuerklasse kann sich für Ehepaare lohnen, die nächstes Jahr voraussichtlich Leistungen erhalten, die vom Nettoeinkommen abhängen also Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld.
Der Partner, der sein Netto erhöhen will, nimmt dabei die Klasse III, in der er weniger Steuern zahlt, also ein höheres Netto erhält. Hier beachten: Steuernachzulungen sind dann aber auch möglich!
Der Steuerklassenwechsel muss bis Jahresende bei der Gemeinde, Freibeträge beim Finanzamt beantragt werden.

<strong></strong>

<strong>Riester-Rente
</strong>Riester-Sparer sollten noch vor Jahresende prüfen, ob sie alle ihnen zustehenden staatlichen Zulagen schon beantragt haben. Nach zwei Jahren verfällt der Anspruch. Spätestens bis Ende Dezember müssen also die Zulagen für das Vorjahr beantragt werden. Ein sogenannter Dauerzulagenantrag macht die jährlichen Anträge überflüssig.
Wer einen neuen Riester-Vertrag abschließen will, sollte dies auch noch bis zum Jahresende mit vollem Jahresbeitrag tun. Denn bis dahin gibt es für das laufende Jahr noch den Anspruch auf die kompletten Zulagen des Staates.

<strong>Geldanlage
</strong>Bis zum Jahresende sollten Anleger außerdem noch die Freistellungsaufträge für Zinsen (Sparer-Pauschbetrag 801 Euro bei Ledigen, 1.602 Euro bei Verheirateten) bei ihren Banken überprüfen. Die Verteilung der steuerlichen Freibeträge können noch bis Ende Dezember angepasst werden.<img src="http://www.alexextra.com/?ak_action=api_record_view&id=164&type=feed" alt="" />]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Wie viel darf hinzu verdient werden?</title>
		<link>http://www.alexextra.com/steuern/hinzu_verdienen/</link>
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		<pubDate>Fri, 21 Nov 2008 09:08:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuern]]></category>

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		<description><![CDATA[Mini-Jobber Ein 400-Euro-Job ist abgabenfrei Bafög und Berufsausbildungsbeihilfe (für Azubis mit niedrigem Ausbildungsentgelt) Seit dem 1. Oktober 2008 gilt: Neben einem 400-Euro-Job darf auch abgabenfrei dazuverdient werden (bzw. max. 4.800 Euro brutto innerhalb eines Jahres). Ob 12 x 400 Euro oder 2 x 2.400 Euro brutto spielt für die Anrechnung keine Rolle. Sind die Einkünfte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<strong>Mini-Jobber</strong>
<ul>
	<li>Ein 400-Euro-Job ist abgabenfrei</li>
</ul>
<strong>Bafög und Berufsausbildungsbeihilfe </strong>(für Azubis mit niedrigem Ausbildungsentgelt)
<ul>
	<li>Seit dem 1. Oktober 2008 gilt: Neben einem 400-Euro-Job darf auch abgabenfrei dazuverdient werden (bzw. max. 4.800 Euro brutto innerhalb eines Jahres).</li>
	<li>Ob 12 x 400 Euro oder 2 x 2.400 Euro brutto spielt für die Anrechnung keine Rolle. Sind die Einkünfte höher, wird die Ausbildungsentgelt entsprechend gekürzt.</li>
</ul>
<strong>Arbeitslosengeld I</strong>
<ul>
	<li>gemeldeter Job mit weniger als 15 Wochenstunden</li>
	<li>165 Euro sind anrechnungsfrei (Nettoeinkünfte nach Abzug der Werbungskosten), Rest wird angerechnet.</li>
</ul>
<strong>Arbeitslosengeld II</strong>
<ul>
	<li>100 Euro sind grundsätzlich anrechnungsfrei.</li>
	<li>Wer einen 400-Euro-Job ausübt, darf hiervon 160 Euro behalten.</li>
</ul>
<strong>Altersrente ab 65</strong>
<ul>
	<li>unbegrenzte Hinzuverdienste ohne Rentenkürzung</li>
</ul>
<strong>Altersrente unter 65</strong>
<ul>
	<li>400-Euro-Job unschädlich</li>
	<li>Einkünfte über Mini-Job:  Kürzung der Rente (mindestens) um ein Drittel.</li>
	<li>In zwei Monaten pro Jahr ist jedoch ein Hinzuverdienst bis zu 800 Euro ohne Rentenkürzung möglich.</li>
	<li>Die gleichen Regeln gelten auch für Renten wegen voller Erwerbsminderung. Für diese Rentenbezieher werden aber zu hohe Nebeneinkünfte um mindestens ein Viertel (statt ein Drittel) gekürzt.</li>
</ul>
<strong>Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung</strong>
<ul>
	<li>Ohne Rentenkürzung: max. monatlich 857,33 Euro</li>
</ul>
<strong>Hinterbliebenenrente</strong>
<ul>
	<li>Abzug von zunächst 40 Prozent pauschal vom Bruttoeinkommen, so wird das anrechenbare Nettoeinkommen ermittelt.</li>
	<li>Von z.B. 1.200 Euro brutto bleiben so 720 Euro netto übrig. Frei sind aber in den alten Bundesländern nur Einkünfte in Höhe von 701,18 Euro brutto. D. h. 19 Euro zu hoch. 40 Prozent hiervon das sind knapp acht Euro werden deshalb von der Hinterbliebenenrente abgezogen.</li>
</ul><img src="http://www.alexextra.com/?ak_action=api_record_view&id=161&type=feed" alt="" />]]></content:encoded>
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