AlexExtra – Finanzblog

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Riester-Rente auch im Ausland

Veröffentlicht am | September 16, 2009 | 2 Kommentare

Nun darf das angesparte Kapital aus einer Riester-Rente auch für Immobilien im Ausland genutzt werden. Das  entschied der Europäische Gerichtshof am 10. September 2009 in Luxemburg (Az.: C-269/07). So dürfen auch ausländische Kunden und Grenzgänger, die zur Arbeit nach Deutschland pendeln, aber hier nicht steuerpflichtig sind, die Vorteile der Riester-Rente nutzen. Aufatmen können auch deutsche Rentner, die ihren Altersruhesitz in eine neue Wahlheimat wie etwa Spanien verlegen wollten: Bislang mussten sie ihre Zulagen wieder zurückzahlen. Auch diese Regelung verstößt nach Ansicht der Richter gegen den europäischen Grundsatz der Freizügigkeit.

Der deutsche Gesetzgeber muss nun entsprechend nachbessern. Das Urteil könnte zu einem ungeahnten Auftrieb der Riestervorsorge führen. Den Bund kostet dies womöglich hunderte Millionen Euro. Schon heute leben rund sechs Prozent der Rentner im Ausland. Die Bundesregierung will die Vorgaben des Urteils möglichst zeitnah umsetzen.

Der GDV regt in dem Zusammenhang an, die Förderung zu dynamisieren. Sonst werde das Ziel verfehlt, die inflationsbedingt immer größer werdende Versorgungslücke zu schließen. Bereits ab 2010 sollten Riester-Einzahlungen wie die Entgeltumwandlung bis zu vier Prozent der jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung förderfähig sein. Bisher hinkt der Höchstbetrag von 2.100 Euro dem Maximum bei der Entgeltumwandlung um fast 500 Euro pro Jahr hinterher – Tendenz steigend.

Quelle: VI-Report 17/2009

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Das Bürgerentlastungsgesetz

Veröffentlicht am | September 15, 2009 | Keine Kommentare

Ab dem 1.1.2010 tritt das neue Bürgerentlastungsgesetz in Kraft. Damit werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung besser steuerlich berücksichtigt. Davon profitieren sowohl privat als auch gesetzlich Versicherte. Außerdem können weiterhin Aufwendungen für sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Das betrifft zum Beispiel Prämien für Haftpflicht- oder Unfallversicherungen. Berücksichtigt wurde bei dem Bürgerentlastungsgesetz, dass die Höhe der Aufwendungen bei privat Versicherten unterschiedlich ist, weil z. B. Faktoren wie Alter und Gesundheitszustand eine Rolle spielen. Werden die Kinder privat abgesichert, wird dies künftig auch besser steuerlich berücksichtigt. So besteht zum ersten Mal die Möglichkeit, die Beiträge für privat versicherte Kinder, die bei den Eltern mitversichert sind, vollständig abzusetzen. Künftig können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zusammen mit anderen Vorsorgeaufwendungen bis zu einer Höhe von 2.800 € (Selbständige) bzw. 1.900 € (Arbeitnehmer) berücksichtigt werden. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass die für eine Basiskranken- und Pflegeversicherung gezahlten Beiträge voll abziehbar sind. Liegt der Steuerzahler mit seinen Vorsorgeaufwendungen unter den neuen Grenzen, kann er diese steuerlich voll ansetzen. Wendet er für seine Basiskranken- und Pflegeversicherung allerdings mehr auf als 2.800 € bzw. 1.900 €, kann er seine tatsächlichen Ausgaben für die Basiskrankenversicherung ansetzen. Beitragsanteile zu Komfortleistungen, wie ein Einzelbettzimmer oder Chefarztbehandlung, fallen jedoch nicht darunter. Dies gilt auch für den Anteil, der auf die Finanzierung des Krankengeldes fällt.

Weitere Neuregelungen beinhaltet das Bürgerentlastungsgesetz:

  • Ab 2010 können volljährige Kinder 8.004 € (vorher 7.680 €) verdienen, ohne dass die Eltern das Kindergeld verlieren.
  • Die Auszahlung der neuen Leistung von 100 € für Schulbedarf von Kindern aus Haushalten, die Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen, wird auch für Schüler der Jahrgangsstufen 11 bis 13 ausgeweitet.
Entlastung soll es auch für Unternehmen geben. Die bei der Umsatzsteuer für kleinere Unternehmen mögliche Ist-Besteuerung wird bundesweit ausgeweitet. Das bedeutet dass die Unternehmen die den Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer - auf Antrag - erst an das Finanzamt entrichten müssen, wenn die Rechnung tatsächlich bezahlt worden ist. Die dafür maßgebliche Umsatzgrenze wird auf 500.000 € verdoppelt. Diese Maßnahme gilt bereits ab 1.7.2009; sie soll aber Ende 2011 wieder auslaufen.

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Jeder Vierte ist über 60 Jahre alt

Veröffentlicht am | August 7, 2009 | 1 Kommentar

29 Prozent aller Bundesbürger werden im Jahr 2016 über 60 Jahre alt sein. Derzeit sind es rund 25 Prozent. Der Einzelhandel versucht sich schon heute auf dieses Altersbeben einzustellen: Getestet werden innovative Verkaufssysteme, die mit Hilfe neuer technischer Möglichkeiten das Einkaufen wesentlich vereinfachen sollen. Sprechende Roboter-Verkäufer gehören genauso dazu wie intelligente Barcodes. “Infolge des demografischen Wandels werden sich Sortimente und präferierte Einkaufsstätten verändern”, erläutert Jörg Pretzel, Geschäftsführer von GS1 Germany. Unter Federführung dieses Kölner Dienstleistungsunternehmens haben eine Reihe der führenden Unternehmen aus Handel und Industrie eine Studie erstellt, die sich unter anderem damit beschäftigt, wie die Menschen in Deutschland im Jahr 2016 einkaufen werden. Weitere Informationen unter: gs1-germany.de Quelle: “Zukunft des Shoppens”, 2009

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Jeder Zweite wird berufsunfähig…

Veröffentlicht am | August 7, 2009 | 1 Kommentar

Fast 50 Prozent der heute 20-Jährigen wird bis zum Rentenbeginn mit 68 Jahren berufsunfähig werden. Und auch unter den heute 50-Jährigen ist es beinahe jeder Dritte, der wegen Berufsunfähigkeit vor Vollendung des 64. Lebensjahres aus seinem Job ausscheiden wird – so eine aktuelle Prognose der Deutschen Aktuarvereinigung. Die Versicherungsmathematiker rechnen vor, dass Frauen allerdings weniger vom Schicksal Berufsunfähigkeit betroffen sein werden, da sie seltener in hochriskanten Berufen arbeiten. Besonders prekär ist diese Situation, da sich lediglich zehn Prozent der Deutschen ab 14 Jahren bisher privat gegen Berufsunfähigkeit abgesichert haben, der Staat allerdings für alle ab 1961 Geborenen keine Berufsunfähigkeitsrente mehr zahlt. Diese wurde bereits im Jahr 2001 gestrichen. Quelle: Deutsche Aktuarvereinigung 2009
Berufsunfähigkeits-Vergleich
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Geburtsjahr
 
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Bewertung von fondsgebundenen Lebensversicherungen

Veröffentlicht am | Juni 22, 2009 | Keine Kommentare

Wie kommt man zu einer Gesamtwertung einer fondsgebundenen Police? Zu bewerten ist zuvorderst die Fondspalette. Hier kommt es nicht nur darauf an, dass eine große Anzahl von Fonds wählbar sind, sondern dass vernünftige Anlagekonzepte mit renommierten Kapitalanlagegesellschaften realisiert werden können. Wünschenswert erscheint es, dass nicht nur die Fonds der dem Versicherer eigenen oder mit ihm unternehmerisch verbundenen Kapitalanlagegesellschaft aufgenommen werden können. Gefragt ist eine möglichst unabhängig gestaltete Auswahlpalette. Es sollten unterschiedliche Anlagestrategien in Bezug auf die Chancen-Risiko-Abwägung eingeschlagen werden können. Zum Beispiel sollte es möglich sein, gegen Ende der Vertragslaufzeit eine weniger schwankungsreiche Mischung von Fonds zu wählen. Zum guten Ton gehört es heute, wenn gewisse Themenfonds mit technologieorientierten oder umweltorientierten Fondspaletten inkludiert sind. Zu beachten ist weiter, dass zwei Typen von Anlagevehikel üblich geworden sind: mit und ohne laufende Auswahl-Management. Auswahl-Management kann eine teure Dienstleistung mit zweifelhaften Vorteilen sein, wenn es sich neben der verwaltenden Versicherung und den einzelnen Fondsgesellschaften um eine dritte Institution handelt, die separat vergütet werden will. Oft treten diese als sogenannte Fonds-Vermögensverwalter auf, deren Vergütung über eine Gebühr und/ oder eine Beteiligung am Ertrag erfolgt. Beide Positionen gehen letztendlich zu Lasten des Kunden. Über empirische Studien lässt es sich noch nicht eindeutig bestimmen, ob eine feste Fondsstrategie oder ein aktives Management im Endeffekt einen höheren Ertrag bewirkt. Als Lösung für den Kundenanspruch eines professionellen Fondspolicen-Managements bieten sich nur die seit kurzem zugelassenen Dachfonds an. Wichtig unter Kostengesichtspunkten ist, dass die Zielfonds ohne Ausgabeaufschlag eingekauft werden und sich die Kostenstruktur des Dachfonds in vernünftigen Dimensionen bewegt. Der erwartete Ertrag beruht letztendlich auf einer nachweislich guten Managementleistung in Verbindung mit einer qualifizierten und tiefgehenden Analyse der Zielfonds. Es genügt nicht bzw. wäre sogar ein fataler Fehler und eine billige Leistung, lediglich bereits erzielten Performanceergebnissen nachzulaufen. Erforderlich ist eine detaillierte Untersuchung der Zielfonds, so dass eine den Anlagezielen entsprechende Asset AIIocation gebildet werden kann. Die zweite Art von Policen überlässt dem Kunden die Auswahl der Fonds. Ist die Fondspalette der Police gut abgestimmt, dann sollte es dem Kunden in Zusammenarbeit mit seinem Vermittler leicht sein, ein gutes Portfolio daraus auszuwählen. Der Kunde sollte dann dieses Portfolio Iängerfristig beibehalten. Umschichten auf kurzfristige Änderung der Börsenlage hin ist allgemein nicht zu empfehlen, denn die Aktion wird vom unerfahrenen Kunden in der Regel zum falschen Zeitpunkt erfolgen. Er wird sich prozyklisch verhalten, d.h. dann Fonds verkaufen, wenn deren Kurse gefallen sind, und damit Verluste echt realisieren. Genauso wird er sich in schon hoch bewertete Fonds einkaufen und damit Chancen auf Kurssteigerungen aufgeben. Man könnte noch eine dritte Sorte von fondsgebundenen Lebensversicherungen unterscheiden und zwar solche, die einerseits die "Qual der Wahl" des Kunden durch klar strukturierte Vorschläge von Kombinationen von Fonds vereinfachen, andererseits aber keine zusätzlichen Fondsmanager einsetzen. Solche Policen können etwa Strategiedepots beinhalten, welche dem Kunden die Möglichkeiten bieten, eine optimierte Zusammenstellung von Fonds auszusuchen. Die Strategiedepots setzen unterschiedliche Schwerpunkte, die jeder Kunde gemeinsam mit dem Berater leicht beurteilen kann. Der Kunde ist gut beraten, wenn er eine einmal getroffene Auswahl auch durchhält und nicht bei kurzfristig immer möglichen Kurseinbrüchen das Anlagekonzept verändert oder gar abbricht. Des weiteren ist die Flexibilität der Police zu werten. Je mehr Möglichkeiten gegeben sind, dem Vorsorgegedanken Rechnung zu tragen, desto besser die Police. Wichtig ist natürlich auch, dass das Vertragswerk übersichtlich und klar gestaltet ist. Zum Schluss sollte man auch die Kosten bewerten. Dabei ist jedoch der Umfang der Dienstleistung zu den Kosten ins Verhältnis zu setzen und zu beachten, dass letztlich die Kosten von untergeordneter Bedeutung sind, wenn eine Anlage-Strategie mit höherer Rendite gewählt wird.

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Hausfinanzierung mit Bausparvertragvertrag vs. Bankdarlehen

Veröffentlicht am | Juni 10, 2009 | Keine Kommentare

Bausparen hat einen entscheidenden Vorteil: Man sichert sich günstige Konditionen für die Hausfinanzierung im zweiten Rang.

Banken finanzieren bevorzugt im sogenannten ersten Rang, das heißt, bis zu einem Beleihungswert des Hauses von 60 Prozent - diesen Betrag können sie in der Regel wieder hereinholen, sollte es zu einer Zwangsversteigerung kommen. Für die darüber hinausgehende Kreditsumme wollen sich die Institute besser absichern und verlangen Zinsaufschläge. Bausparkassen hingegen finanzieren ohne Aufschlag im zweiten Rang, der den Beleihungswert der Immobilie von 60 bis 80 Prozent abdeckt. Ich schätze, dass etwa zwei Drittel aller Eigenheimbesitzer mit ihrer Finanzierung in diesen Bereich vordringen.

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