Hausfinanzierung mit Bausparvertragvertrag vs. Bankdarlehen
Veröffentlicht am | Juni 10, 2009 | Keine Kommentare
Bausparen hat einen entscheidenden Vorteil: Man sichert sich günstige Konditionen für die Hausfinanzierung im zweiten Rang.
Banken finanzieren bevorzugt im sogenannten ersten Rang, das heißt, bis zu einem Beleihungswert des Hauses von 60 Prozent - diesen Betrag können sie in der Regel wieder hereinholen, sollte es zu einer Zwangsversteigerung kommen. Für die darüber hinausgehende Kreditsumme wollen sich die Institute besser absichern und verlangen Zinsaufschläge. Bausparkassen hingegen finanzieren ohne Aufschlag im zweiten Rang, der den Beleihungswert der Immobilie von 60 bis 80 Prozent abdeckt. Ich schätze, dass etwa zwei Drittel aller Eigenheimbesitzer mit ihrer Finanzierung in diesen Bereich vordringen.Popularity: 32% [?]
Existenzsicherung – Berufsunfähigkeitsversicherung
Veröffentlicht am | Juni 8, 2009 | 1 Kommentar
Nach intensiver Recherche einige Überlegungen und Information zum Thema "private Berufsunfähigkeitsversicherung" (private BU-Versicherung) zusammengetragen. Ist die persönliche Absicherung wegen Erkrankung oder Unfall - ein Muss oder doch Pflicht?Ein Verlust der Arbeitskraft durch Berufsunfähigkeit hat enorme, schmerzhafte finanzielle Folgen, wenn man ausschließlich auf staatliche Leistungen angewiesen ist. Die Lösung könnte eine private BU-Versicherung sein.
Schwierigkeiten bei Zins und Tilgung für das Haus oder die Wohnung, der monatlichen Mietzahlung, die Finanzierung der Ausbildung der Kinder, Aufbau der eigenen Altersvorsorge, Einhalten eingegangener finanzieller Verpflichtungen, Anschaffungen oder Urlaubswünsche sind die Folge. Der schönste Sparplan ist nichts mehr wert, wenn dazu das notwendige Einkommen fehlt. Häufig verursachen die Erkrankung oder der Unfall, die der Berufsunfähigkeit zugrunde liegen, noch mehr Kosten, die den finanziellen Spielraum weiter einengen. Behandlungskosten oder Umbaumaßnahmen an Wohnung oder Auto, Zuzahlungen beim Arzt, der Apotheke, Kuren, Krankenhaus, weitere und und und .... . Die Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung werden in weiten Bevölkerungskreisen überschätzt. Dabei reicht die gesetzliche Rente wegen Erwerbsminderung bei weitem nicht aus, den gewohnten Lebensstandard zu halten, schon gar nicht, wenn man auch noch körperlich behindert ist. Alle Berufstätige, aber auch Schüler (möglich ist eine solche Absicherung bereits ab dem 8. Lebensjahr), Auszubildende, Studenten und Hausfrauen, sollten eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) abschließen, solange sie noch kerngesund sind. Schon kleinere Leiden oder Vorerkrankungen können später zur Ablehnung eines Antrages führen. Häufig werden bei den obligaten Einstellungsuntersuchungen zum Ausbildungs- oder Studienbeginn noch nicht bekannte Vorerkrankungen festgestellt. Eine private BU-Versicherung ist seit 2001 noch wichtiger geworden, da nach dem Rentenreformgesetz von der gesetzlichen Rentenversicherung nur noch eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) gezahlt wird, die die bisherigen staatlichen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten ersetzt. Ausbildung, Beruf und sozialer Status werden nicht mehr berücksichtigt. Wer zukünftig keine drei Stunden mehr arbeiten kann oder auf Dauer am Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar ist, erhält die volle EM-Rente. Wer drei bis sechs Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält die halbe EM-Rente. Wer sechs oder mehr Stunden am Tag tätig sein kann, erhält nicht, wie bisher, eine Berufsunfähigkeitsrente, sondern überhaupt keine Rente mehr. Nur für Personen, die vor dem 1.1.2001 das 40. Lebensjahr vollendet hatten, gilt eine Übergangsregelung. Sie erhalten die alten Berufsunfähigkeitsrenten weiter. Allerdings liegen die Leistungen der Rentenversicherung ein Viertel unter den bisherigen Renten. Die Rentenzahlungen erfolgen auch nicht unbegrenzt nach der Höhe des bisherigen Einkommens, sondern orientieren sich maximal an der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung. Für „Besserverdienende“ und nicht nur diese hat das fatale Auswirkungen. Voraussetzung ist, dass man bereits 60 Pflichtbeitragsmonate bezahlt bzw. erfüllt und innerhalb der letzten 60 Monate mindestens 36 Monate mit Pflichtbeiträgen belegt hat. Die private BU-Versicherung zahlt, zusätzlich zu Sozialrenten oder anderen Versorgungsbezügen, eine monatliche Rente, wenn der Versicherte durch Krankheit oder Unfall in einem vertraglich festgelegten Umfang (in der Regel ab 50 %) berufsunfähig wird, also seinen Beruf "auf Dauer" nicht mehr ausüben kann. Wer als Beamter aufgrund einer Dienstunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wird, gilt in der Regel auch als berufsunfähig. Personen, die keinen oder noch keinen Beruf haben oder nicht berufstätig sind, können bei einigen Gesellschaften auch "Berufsunfähigkeitsversicherungen" abschließen, wie Kinder, Schüler, Studenten, Hausfrauen, Hausmänner usw.. Wenn der Versicherte dann allerdings einen Beruf erlernt hat und ausübt, gilt die Berufsunfähigkeit automatisch als Versicherungs- und Leistungsfall. Ein Vorteil kann in diesen Fällen sein, dass der Versicherte in jungen Jahren die Gesundheitsprüfung durchlaufen und den Versicherungsschutz erworben hat. Wer dagegen zu lang mit dem Abschluss einer BU-Versicherung wartet, kann eventuell später keinen Versicherungsschutz mehr erlangen, wenn er zwischenzeitlich erkrankt ist. Die Unternehmen versichern wirklich nur kerngesunde Menschen. Es gibt Berufsunfähigkeitsschutz in zwei Formen: als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung als Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) zu Risikolebensversicherungen (auch zu Kapitallebens-, privaten Rentenversicherungen und fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen - was nicht immer zu empfehlen ist). Der Berufsunfähigkeits-Zusatz zu Kapitalversicherungen ist deshalb nicht zu empfehlen, weil sich der Versicherte in eine Knebelung an einen teuren, langfristigen Sparvorgang begibt: Braucht er den Todesfallschutz nicht mehr oder will er sich aus dem unrentablen Sparvorgang befreien, kann er den Risikoschutz und Sparvorgang nicht aufkündigen, wenn er zwischenzeitlich krank geworden ist und anderweitig nicht mehr den weiterhin notwendigen Berufsunfähigkeitsschutz erhalten würde. Auch eine Erhöhung nur des BU-Schutzes ist nicht möglich. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist als Zusatzversicherung zur Risikolebensversicherung oft wesentlich billiger als ein selbständiger BU-Vertrag, (das heißt: man bekommt den Todesfallschutz "fast geschenkt"). Deshalb sollte eigentlich jeder diese Kombination erst prüfen, selbst wenn er den Todesfallschutz (noch) nicht benötigt. Die Versicherungs- und Rentenzahlungsdauer sollte möglichst bis zum 65-ten, mindestens aber zum 60-ten Lebensjahr vereinbart werden. Zu diesem Zeitpunkt würde dann die Rentenzahlung enden. Man muss folglich auch an die "Rente danach" denken, also die Berufsunfähigkeitsrente so hoch bemessen, dass eine Geldanlage als zusätzliche Altersversorgung auch im Falle einer Berufsunfähigkeit möglich bleibt (wie man sie ja auch als Berufstätiger betrieben hätte). Wer für die private Altersvorsorge zusätzlich zu einer aktuell berechneten BU-Rente von zum Beispiel 1.000 Euro im Monat weitere 150 Euro als monatliche BU-Rente erhält, könnte, wenn er berufsunfähig werden würde, 150 Euro im Monat (= 1.800 Euro pro Jahr) fürs Alter zurücklegen. Das würde, trotz Berufsunfähigkeit, in 30 Jahren eine zusätzliche Altersvorsorge von etwa 175.000 Euro ermöglichen (bei einem Zins von 7 Prozent). Man muss die BU-Rente "dynamisch" gestalten, so dass sie dann von Jahr zu Jahr steigt. Eine solche Dynamik ist sinnvoll, da mit zunehmendem Alter meist das Einkommen und damit auch der Lebensstandard steigen. Außerdem sorgt auch die Inflation dafür, dass die Rente immer weniger wert wird. Dennoch sollte in jungen Jahren, wenn die Versorgungslücke am größten ist, bereits eine möglichst hohe BU-Rente (Gesamtversorgung ca. 90% des Nettoeinkommens) versichert werden. Mit zunehmendem Alter kann sich die Versorgungssituation durch steigende Renten- und Versorgungsansprüche und Bildung eigenen Vermögens entspannen und die jährlichen Anpassungen damit entbehrlich machen. Dann hat man immer die Möglichkeit, die Dynamikanpassung abzulehnen, denn sie ist ein Recht, keine Pflicht. Wer sich mit einer privaten Berufsunfähigkeits-Absicherung beschäftigt, wird mit einer Fülle unterschiedlicher Gesellschaften, Tarifgestaltungen, Bedingungen und Beitragsdifferenzen konfrontiert. Die Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherer haben sich in den vergangen Jahren stark verbessert. Dennoch sollte jeder, der einen Abschluss plant, folgende Punkte als Vertragsbestandteil haben:- Verzicht auf die abstrakte Verweisung: Der Versicherer sollte bei Berufsunfähigkeit darauf verzichten, den Kunden auf andere Berufe zu verweisen.
- 6-Monats-Prognose: Die Berufsunfähigkeit sollte vom Versicherer anerkannt werden, wenn ein Mediziner die Berufsunfähigkeit für voraussichtlich 6 Monate prognostiziert.
- Anerkennung ab Beginn
- Rückwirkende Leistung wenn der Versicherte seine Berufsunfähigkeit verspätet meldet.
- Rücktrittsrecht maximal 5 Jahre: Der Versicherer sollte maximal 5 Jahre lang vom Vertrag zurücktreten können, wenn der Kunde seine so genannte vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt hat
- Verzicht auf § 41 des Versicherungsvertragsgesetzes: Der Versicherer sollte darauf verzichten, dieses Recht in Anspruch zu nehmen, nämlich die Beiträge zu erhöhen oder den Vertrag zu kündigen, wenn der Kunde seine Pflicht, Gesundheitsprobleme anzugeben, schuldlos verletzt hat usw.
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Wechsel der UniProfiRente
Veröffentlicht am | Mai 7, 2009 | Keine Kommentare
Angesichts der massiven Kursverluste an den Börsen waren die Riesterverträge vor allem älterer Kunden der UniProfiRente im letzten Quartal 2008 aus dem Aktienfonds UniGlobal ausgestiegen und in den UniEuroRenta umgeschichtet worden "Zwangswechel". Nun berichtet FTD, dass die Kunden der UniProfiRente seit Ende April 2009 ihren Vertrag wechseln und Rentenfonds kostenfrei gegen chancenreichen Aktienfonds UniGlobal tauschen können. Dafür müssten sie einen neuen Riester-Vertrag mit der Union Investment abschließen, in den das bisher angesparte Geld fließt. Allerdings hat die Sache einen Hacken: Die Gesellschaft begrenzt die bei Riester-Verträgen obligatorische Grantie auf die gezahlten Beiträge und erhalten Zulagen auf die Einzahlungsbeiträge aus dem neuen Vertrag. Union Investment selber rät ausdrücklich von einem Wechsel ab, da dieser ein Sinken der Garantiesumme zu Folge habe. Tipp: Wer umgeschichtet worden ist und die nächsten Beiträge wieder in Aktien anlegen will, sucht sich leiber einen anderen Anbieter, wo der Anlege seine Anlage selbst steuern kann mit Shift & Switch. Dabei kann das angesparte Vermögen in andere Fonds Ihrer Wahl umschichten (shiften) oder Sie lassen Ihr „altes“ Geld in den Fonds und packen zukünftige Beiträge in andere Fonds (switchen). Weitere Vorteile: Der Wechel zu einem neuen Anbieter bei der UniProfiRente kostet nur 50 Euro und im Vertrag UniProfiRente sind kaum Vertriebskosten entstanden, da dieser nicht verprovisioniert wird.Popularity: 34% [?]
Forward-Darlehen als Möglichkeit der Zinssicherung
Veröffentlicht am | April 29, 2009 | Keine Kommentare
Immobiliendarlehen sind in der Regel langfristig, ihre Laufzeiten erstrecken sich zwischen 20-30 Jahren. Allerdings erhalten Darlehensnehmer nicht während dieser gesamten Zeit die Zusicherung der Bank über den Zins. Die Zinsbindungsfrist wird vielmehr nur für 5-15 Jahren gewährt, im Anschluss daran sind die Konditionen neu zu vereinbaren. Sofern die Zinssätze bis zum Zeitpunkt der Prolongation gestiegen sind, müssen Kreditnehmer mitunter höhere Monatsraten kalkulieren.
Aktuell herrscht in Europa aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise ein historisch niedriges Zinsniveau. Hiervon können in erster Linie Kreditnehmer profitieren, denn die Zinssätze haben sich seit ihren vormaligen Höchstständen im Sommer 2008 stark reduziert. Obwohl die Finanz- und Wirtschaftskrise wohl noch einige Zeit andauern wird, steigen die Kreditzinsen für langfristige Darlehen seit etwa Anfang März wieder moderat an. Der Grund hierfür ist vor allem die steigende Staatsverschuldung und somit die hohe Nachfrage nach diesen Darlehen. Gleichzeitig versuchen die Banken natürlich auch, durch höhere Margen Verluste aus dem Jahr 2008 zu kompensieren. Kreditnehmer, die also nicht das Glück haben, jetzt eine Anschlussfinanzierung wählen zu können, müssen in einigen Monaten wohl mit höheren Zinsen rechnen. Zudem gehen Experten nach dem Ende der derzeitigen Krise ohnehin wieder von steigenden Zinssätzen aus.
Um nicht von stark steigenden Zinsen in der Zukunft überrascht zu werden, können Kreditnehmer schon heute handeln. Eine Möglichkeit der Zinssicherung bieten Forward-Darlehen. Diese Darlehen sind klassische Annuitätendarlehen mit einer festen Zinsbindungsfrist sowie einem anfänglichen Tilgungssatz, deren Auszahlung jedoch nicht bereits jetzt erfolgt, sondern erst mit Ablauf der Zinsbindung beim aktuell bestehenden Darlehen. Die Zinsen für das Darlehen werden also schon heute vereinbart, die Rückzahlung beginnt jedoch erst in der Zukunft. Die Banken bieten Forward-Darlehen mittlerweile mit einer Vorlaufzeit von bis zu 36 Monaten an. Somit können Kreditnehmer also schon drei Jahre vor dem Kreditablauf die Anschlussfinanzierung vereinbaren.
Neben dem Vorteil der Zinssicherung sollte bei der Aufnahme des Forward-Darlehens allerdings beachtet werden, dass diese Darlehen natürlich auch Kosten verursachen. Je nach Kreditinstitut werden für jeden Monat, der bis zur Auszahlung des Darlehens vergeht, ein Zinsaufschlag zwischen 0,02-0,04% erhoben. Dies ist auf den ersten Blick zwar nur ein kleiner Aufschlag, bei einer Forward-Zeit von 36 Monaten summiert sich dieser Betrag jedoch schnell auf 0,72-1,44%. Des Weiteren kann sich das Zinsniveau entgegen der derzeitigen Erwartungen auch nach unten verändern. Sollten die Zinsen bei Darlehensablauf unter denen des Forward-Darlehens liegen, bedeutet das für Darlehensnehmer Verluste, eine Nichtabnahme des Darlehens würde ebenfalls hohe Kosten verursachen. Fazit: Das Forward-Darlehen bietet gerade beim derzeitigen Zinsniveau gute Möglichkeiten der Zinssicherung. Allerdings birgt es auch Risiken, denn es ist quasi eine Wette auf steigende Zinsen.
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Vorfälligkeitsentschädigung
Veröffentlicht am | April 29, 2009 | Keine Kommentare
Wann ist keine Entschädigung zu zahlen?
Ohne Entschädigungszahlung kann ein Darlehen getilgt werden:- Bei Auslaufen der Zinsvereinbarung.
- Nach Ablauf von zehn Jahren seit der Auszahlung mit einer Frist von sechs Monaten.
- Verbraucherdarlehen, die nicht durch Grund oder Schiffspfandrechte gesichert sind, nach sechs Monaten jederzeit mit einer Frist von drei Monaten.
Wann kann mit Entschädigung gekündigt werden?
Bei einem Darlehensvertrag mit langfristiger Zinsfestschreibung gilt, dass eine ordentliche Kündigung von Festzinsdarlehen vor Laufzeitende mit Ausnahme der oben genannten Punkte nicht möglich ist.Eine außerordentliche Kündigung ist immer sowohl durch die Bank als auch den Kunden möglich. Die Bank kann ein Darlehen vorzeitig kündigen und die Restschuld zurückfordern. Liegt der Grund der Kündigung beim Darlehensnehmer, steht der Bank auch in diesem Fall eine Vorfälligkeitsentschädigung zu.
Dem Kreditnehmer steht immer dann ein Kündigungsrecht zu, wenn ansonsten seine wirtschaftliche Handlungsfähigkeit eingeschränkt würde. Bei privaten Immobiliendarlehen ist das immer dann der Fall, wenn das Objekt verkauft werden soll.
In anderen Fällen hat der Kreditnehmer kein Recht auf eine vorzeitige Kündigung. Dann kann ein Vertrag nur einvernehmlich aufgelöst werden. Diese Unterscheidung ist von großer Bedeutung für die Ermittlung der Vorfälligkeitsentschädigung.
Immer dann, wenn der Kunde ein Recht auf die Kündigung hat, gilt als Obergrenze für die Vorfälligkeitsentschädigung die Berechnungsvorgabe des BGH. In diesen Fällen handelt es sich bei der Zahlung um einen echten Schadenersatz.
Wie hat die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung zu ermitteln?
Als Basis für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung dient der Zahlungsstrom der verbleibenden Kreditlaufzeit. Zahlreiche Banken rechnen mit Zahlungsströmen ohne Berücksichtigung möglicher Sondertilgungen.Die ausstehenden Zahlungen werden mit den Zinssätzen für eine Anlage in Pfandbriefe mit der entsprechenden Restlaufzeit abgezinst. Die Differenz zwischen der Summe der abgezinsten Beträge abzüglich ersparter Verwaltungs- und Risikokosten und der Restschuld des Darlehens zum Zeitpunkt der vorzeitigen Rückführung ergibt den Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung.
Dabei gilt: Je höher der Zins ist, zu dem die Bank abzinst, desto geringer ist die Vorfälligkeitsentschädigung.
Beratungshinweis:
Im ersten Schritt prüfen Sie die Angabe der Datenquelle in der Berechnung. Laut BGH sollen die Renditen (Pfandbriefindex PEX) von Hypothekenpfandbriefen auf Basis der Kapitalmarktstatistik der deutschen Bundesbank zu Grunde gelegt werden.
Liegen die verwendeten Zinssätze unter den Vorgaben der Bundesbank, veranlassen Sie eine Neuberechnung der Vorfälligkeitsentschädigung und fordern Sie für Ihre Kunden zu viel gezahlte Beträge zurück. Abhängig von Darlehenshöhe und Restlaufzeit bei der Tilgung können Sie hier leicht einige tausend Euro gewinnen.
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Sonderkündigungsrecht für mehrjährige Sachversicherungsverträge schon nach 3 Jahren
Veröffentlicht am | April 29, 2009 | Keine Kommentare
Seit Inkrafttreten des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ist ein Sonderkündigungsrecht für mehrjährige Versicherungsverträge schon nach 3 Jahren möglich. Das gilt auch für Altverträge, die vor dem Inkrafttreten des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) abgeschlossen wurden. Die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist von 3 Monaten ist dabei zu beachten. Versicherungsverträge mit Laufzeiten von bis zu fünf Jahren sind keine Seltenheit. Vorallem viele gebundene Vermittler vermitteln ihren Kunden solche Verträge vorallem im Sachbereich, damit sich dieser über den angeblichen Rabatt freut. In der Regel sind solche mehrjährige Versicherungsverträge für den Kunden zu teuer. Der Versicherungsmarkt verändert sich ständig und es kommen immer neue und bessere Tarife auf den Markt, die für den Kunden interessanter und vorallem günstiger sein können. Aufgrund der langen Bindung, war es bisher nicht möglich aus den mehrjährigen Verträgen rauszukommen. Damit ist es Schluss! Seit der Einführung des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ist ein Sonderkündigungsrecht für mehrjährige Versicherungsverträge schon nach 3 Jahren möglich. Wer beispielsweise am 01.09.2006 eine Hausratversicherung mit fünfjähriger Laufzeit abgeschlossen hat, kann bei fristgerechter Kündigung, also spätestens im Mai 2009, bereits zum 01.09.2009 sein Sonderkündigunsrecht ausüben um vorzeitig aus dem Vertrag auszusteigen. Interessant wäre das z. B. wenn inzwischen ein anderer Versicherer für die gleiche Prämie mehr Leistung bietet oder die gleiche Leistung zu einer günstigeren Prämie versicherbar ist. Bei dem Versicherungswechsel, sollte man nur auch an einen nahtlosen Versicherungsschutz denken.Popularity: 27% [?]
