Senkung des Garantiezinses von Lebensversicherungen

Veröffentlicht am | Februar 16, 2011 | Keine Kommentare

Der Garantiezins wird zum 01.01.2012 von aktuell 2,25 auf 1,75 % gesenkt. Wichtig ist hierbei anzumerken, dass es dann nur Neuverträge betrifft. Was Sie über Garantiezins wissen sollten: Grundlage ist die Umlaufrendite von europäischen Staatsanleihen der vergangenen 10 Jahre (Mittelwert europäischer Staatsanleihen mit einem AAA-Rating). Der Garantiezins darf dabei 60 % dieses Werts nicht überschreiten. Für die Versicherungsnehmer wichtig zu wissen ist, dass der Garantiezins nur auf den Sparanteil gezahlt wird - also nach Kosten der Versicherungsgesellschaft (u.a. Verwaltungs- und Vertriebskosten). Zurzeit gibt es ins Deutschland 91 Mio. abgeschlossene Lebensversicherungsverträge mit einem Volumen von 2.500 Mrd. Euro. Das bedeutet: Für alle, die einen Vertrag aus dem Bereich "Leben" (Lebensversicherung, geförderte Rentenversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Risiko-LV, etc.) nach dem 01.01.2012 abschließen, dürfen sich auf teuere Beiträge einstellen. Wer die höheren beiträge nicht in Kauf nehmen möchte, der muss mit Leistungsabschlägen rechnen oder den Abschluss in 20011 tätigen.

400 EUR-Jobber und die Riester-Zulagen

Veröffentlicht am | Februar 16, 2011 | Keine Kommentare

Können 400-Euro Jobber die Riester-Zulage bekommen?

Ja, wenn Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber auf Ihre Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung verzichten. Dann müssen Sie zwar selbst dort bis zu 19,60 EUR im Monat einzahlen, um Ihre Rentenbeiträge auf den aktuellen Beitragssatz von 19,9 % zu heben. Sie erhöhen damit Ihren Rentenanspruch und können dann die Förderung für einen entsprechenden Riester-Vertrag bekommen. Der Arbeitgeber zahlt weiter monatlich 15 % Rentenbeiträge.

Steht Ihnen der Extra-Lohn zu?

Veröffentlicht am | Dezember 9, 2010 | Keine Kommentare

Zum Jahresende teilen viele Arbeitgeber kräftig aus. Die Gehaltsabrechnung im November ist für viele Arbeitnehmer deshalb die erfreulichste im ganzen Jahr: Sie erhalten nicht nur ihr übliches Gehalt, sondern zusätzlich auch ihr Weihnachtsgeld. In vielen Branchen ist die Jahressonderzahlung Bestandteil des Tarifvertrags.

Freiwillige Leistung

Da Weihnachtsgeld als Sonderzahlung gewährt wird, gehört es nicht zum laufenden Arbeitsentgelt. Ist der Freiwilligkeitsvorbehalt deutlich im Arbeitsvertrag formuliert, darf der Arbeitgeber, die Zahlung verweigern oder gegenüber den vergangenen Jahren kürzen. Bewilligt der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld „einfach so“, kann er bei der Auszahlung jedes Mal darauf hinweisen, dass die Zahlung freiwillig erfolgt und keinen Rechtsanspruch für die Zukunft begründet. Versäumt er das, gilt die jahrelange Zahlung als „betriebliche Übung“ und steht den Arbeitnehmern dann auch weiter zu.

Teilzeit

Teilzeitmitarbeiter dürfen nicht von der (anteiligen) Zahlung des Weihnachtsgeldes ausgeschlossen werden - das gilt auch für 400-Euro-Kräfte.

Ausschluss

Gibt es einen sachlichen Grund, ist es möglich, bestimmte Arbeitnehmergruppen vom Weihnachtsgeld auszunehmen. Das gilt zum Beispiel für Arbeitnehmer mit einem höheren Gehalt oder mit variabler leistungsabhängiger Vergütung. Zulässig ist es auch, eine bestimmte Betriebszugehörigkeit zur Voraussetzung zu machen.

Feine Unterschiede

Neben dem Weihnachtsgeld ist oft auch von „Bonus“ oder dem „13. Gehalt“ die Rede. Doch nicht alles meint dasselbe. Das Weihnachtsgeld ist in erster Linie eine Belohnung dafür, dass man dem Arbeitgeber ein weiteres Jahr die Treue gehalten hat. Das „13. Gehalt“ dagegen ist eine leistungsabhängige Zusatzzahlung. Auch der „Bonus“ ist in erster Linie eine Leistungsprämie. Die Höhe der Zahlung hängt in der Regel vom Umsatz oder vom Gewinn des Unternehmens ab und von einer Zielvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Deshalb wird der Bonus oft zu Anfang des neuen Jahres ausgezahlt. Steuerrechtlich machen sich diese Unterschiede allerdings nicht bemerkbar: Alle Zahlungen gelten als Arbeitslohn.

Anteilige Zahlung

Scheidet ein Arbeitnehmer vor Fälligkeit der Sonderzahlungaus dem Arbeitsverhältnis aus, hat er nur dann einen Anspruch auf zeitanteilige Auszahlung, wenn die Sonderzahlung reinen Entgeltcharakter hat. Ein 13. Gehalt kann daher anteilig (3/12) verlangt werden, wenn das Arbeitsverhältnis am 31. März endet. Dagegen kann eine anteilige Auszahlung nicht verlangt werden, wenn die Sonderzahlung allein der Belohnung der „Betriebstreue“ dient oder zumindest einen Mischcharakter hat – es sei denn, es ist ausdrücklich so geregelt.

Anteilige Kürzung

Wenn der Arbeitnehmer (z.B. wegen Krankheit oder Elternzeit) einen Teil des Jahres nicht gearbeitet hat, kann der Arbeitgeber die Sonderzahlung anteilig kürzen. Hat die Sonderzahlung dagegen allein den Zweck der Belohnung der Betriebstreue, scheidet eine Kürzung aus.

Wohin mit meinem Geld?

Veröffentlicht am | Dezember 3, 2010 | Keine Kommentare

AKTIEN

Wer einsteigt, sollte statt einzelner Aktien besser Fondssparpläne wählen. Dabei wird regelmäßig, etwa einmal im Monat, ein bestimmter Betrag über eine Bank oder Fondsgesellschaft in einen Aktienfonds investiert. Durch die zeitliche Streckung werden Schwankungen bei den Kursen ausgeglichen, durch die Streuung auf mehrere Werte das Risiko zusätzlich minimiert.

AUTOS, KUNST, ANTIQUITÄTEN

Das ist etwas für Liebhaber. Wer sich in der Branche sehr gut auskennt, kann hier aber durchaus eine Rendite erzielen. Nebenbei ist das eine Wertanlage, die auch einen Spaßfaktor beinhaltet. Bei Kunstwerken ist das Risiko schwerer kalkulierbar, weil sich der Geschmack und damit die Preise auch wieder ändern können.

BAUSPARVERTRAG

Ein typisch deutsches Phänomen, das es so im Ausland gar nicht gibt. Ein Bausparvertrag lohnt sich generell nur für Geringverdiener, die staatliche Zuschüsse erhalten, denn die Gebühren sind einfach zu hoch und die Rendite zu gering. Außerdem werden den Interessenten leider immer wieder viel zu hohe Bausparsummen verkauft, um eine möglichst saftige Provision einzustreichen.

LEBENSVERSICHERUNG

Ein unflexibles, teures Produkt. Sinnvoller ist es, wenn man Vorsorge und Sparen voneinander trennt: Die Absicherung erfolgt am besten über eine Risikolebensversicherung, und das Sparen nimmt man selbst in die Hand, etwa durch eine Mischung aus Aktienfonds und Geldmarktfonds.

FESTGELD

Eine prima Sache, die zu Unrecht als langweilig verschrien ist. Zudem weiß man beim Festgeld genau, was am Ende für eine Rendite erzielt wird. Derzeit sind Festgelder mit kürzerer Laufzeit von maximal zwei bis drei Jahren die beste Wahl, denn in Zukunft dürften die Zinsen wieder steigen.

SPARBUCH

Das Sparbuch bringt rein gar nichts, und das Girokonto sollte nur für den täglichen Bedarf genutzt werden. Lohnender sind Geldmarkfonds: Das Kapital ist täglich verfügbar und wird ordentlich verzinst.

IMMOBILIEN

Eine Wohnung oder ein Haus sind immer eine Option, denn sie punkten mit einem „Wohlfühlargument“: Man besitzt seine eigenen vier Wände. Außerdem spart man sich die Miete, man kann sie notfalls weitervermieten. Doch auch hier sollte genau auf den Preis und die Lage geachtet werden. Sind die Immobilien überteuert, lassen sie sich oft nur mit Verlust oder einer sehr geringen Rendite wieder verkaufen.

RIESTER-RENTE

Sie eignet sich besonders für Familien mit vielen Kindern und geringem Einkommen, aber auch für Gutverdiener mit einem max. Riester-Beitrag.

GOLD

Die Krisenwährung Nummer eins. Edelmetalle zu kaufen empfiehlt sich jedoch nicht so sehr wegen der möglicherweise zu erzielenden Rendite, sondern um sie etwa zu vererben. Wer sich Gold zulegen möchte, sollte allerdings keine Zertifikate, sondern Münzen oder Barren erwerben. Unter diese Rubrik fällt auch Schmuck: Der Edelmetallwert lässt sich berechnen, zusätzlich kann das betreffende Stück durch seinen künstlerischen Wert im Preis steigen.

BETEILIGUNGEN WIE SCHIFFE, FLUGZEUGE ETC.

Sie zählen zum sogenannten grauen Kapitalmarkt. Wer hier einsteigt, wird Mitunternehmer mit den entsprechenden Risiken. Es fallen außerdem meist hohe Kosten an. Als Faustregel gilt: nie mehr als fünf bis zehn Prozent des Vermögens in derartige Anlagen investieren!

Geld auf dem Sparbuch anlegen?

Veröffentlicht am | Dezember 3, 2010 | 1 Kommentar

Frage: Was passiert wenn man sein Geld einfach auf dem guten alten Sparbuch anlegt oder liegen lässt? Anwort: Dann vernichten Sie es! Was früher der Sparstrumpf unserer Großmütter war, ist heute das Sparbuch: Es gleicht nicht einmal die Inflation aus, Sie verlieren also mit der Zeit etwas von dem, wofür Sie gearbeitet haben. Dieser Sparstrumpf hat ein Loch! Dazu ein Beispiel: Anlage Sparbuch 50.000 Euro, nachfolgende Grafik zeigt Zinsentwicklung und Inflation der en letzten 10 Jahre.

In den letzten 10 Jahren lag die durschnittliche Rendite bei den Sparbüchern ca. 1,9 Prozent. Das bedeutet, dass nach 10 Jahren aus 50.000 Euro ein Guthaben von 61.977 Euro auf dem Sparbuch vorhanden sein können. Auf den ersten Blick würden viele Anleger sagen: "Das ist in Ordnung". Wenn man aber die Inflation von durschnittlich 1,6 Prozent in den letzten 10 Jahren berücksichtigt, dann schrumpft das Guthaben auf 51.500 Euro. Das entspricht einer Verzinsung von 0,3 Prozent pro Jahr. Einfach gerechnet: 1,9 - 1,6 = 0,3 Prozent pro Jahr.

Jetzt schauen wir uns die Umlaufrendite der letzten 10 Jahren an und streichen ab sofort das gute alte Sparbuch aus unserem Gedechtnis ;-)

Die beste Zeit zum Eigenheimkauf

Veröffentlicht am | Oktober 14, 2010 | Keine Kommentare

1991 lag das durchschnittliche Nettoeinkommen eines Angestellten bei 1.099 Euro. Wenn dieser Angestellter damals 40 Prozent seines Einkommens für die Finanzierung eines Haus ausgegeben hatte, konnte er 1991 eine Hypothek von 53.134 Euro bedienen. Dies waren rund 40 Prozent der Anschaffungskosten eines durchschnittlichen Hauses, das laut ifs (Institut für Städtebau) 131.700 Euro gekostet hatte. Es waren schon damals zwei Einkommen notwendig. Die Einkommen sind im Laufe der Jahre schneller gestiegen als die Immobilienpreise ab 1995. Die gleichzeitig fallenden Hypothekenzinsen führten dazu, dass bei gleichbleibender prozentualer Finanzierungsbelastung (40 Prozent) immer höhere Baudarlehen bedient werden konnten.

In der Niedrigzinsphase Mitte 2005 konnte der Durchschnittsverdiener mit 1.740 Euro Nettoeinkommen einen Kredit von 175.523 Euro bedienen, wenn er wieder 40 Prozent seines Einkommens für die Finanzierung aufwenden würde. Der Mittelwert eines Einfamilienhauses ist lediglich auf 170.730 Euro angestiegen. Dieser Angestellte konnte sich ein hochwertigeres Haus kaufen, weniger von Einkommen für die Finanzierung ausgeben oder schneller schuldenfrei sein.

Die jährlich leicht gestiegenen Nettoeinkommen und die in etwa gleichgebliebenen Hauspreise können die Baugeldzinserhöhungen der letzten Jahre nicht ganz ausgleichen. Aber im langfristigen Verlauf ist es immer noch extrem günstig, jetzt eine Immobilie zur Eigennutzung zu erwerben. Selten war es so leicht wie jetzt, ein Haus mit einem durchschnittlichen Einkommen zu finanzieren.

Preisentwicklung eines durchschnittlichen Einfamilienhauses und die Auswirkung von Lohnerhöhungen und die niedrige Zinsen auf die Höhe des möglichen Darlehens.