Was darf ein Auto kosten?
Veröffentlicht am | Oktober 13, 2010 | Keine Kommentare
Wer auf der Suche nach einem neuen Auto ist, hat sich sicherlich schon gefragt: „Was darf ein Auto mich kosten?“Da ich gerade in solcher Situation stecke, fehlt einem die Entscheidung für ein erschwingliches und gleichzeitig neuwertiges Auto nicht leicht. Ein neuer Mittelklasse-PKW ist heute unter 20.000 Euro ist nicht zu bekommen. Andererseits ist ein Auto ab 20.000 Euro nur etwas für jemanden, der das Geld hat und dieses in bar aufbringen kann, ohne seine Ersparnisse gleich zu plündern. Natürlich ist sehr schwer und langwierig bis man 20.000 Euro oder mehr angespart hat. Auch einige Faustformeln helfen da wenig weiter.
Bei der letztendlichen Entscheidung - was ein Auto kosten darf - hilft nur gesunder Menschenverstand und ein wenig Finanzmathematik. Jemand der ein Auto, das heute rund 20.000 Euro kostet und über 4 Jahre zu 7% eff. finanziert, zahlt 477 Euro pro Monat. Eine solche monatliche Belastung kann sich ein Single mit einem Durchschnittseinkommen von 2.000-3.500 € brutto bzw. eine Familie mit Kindern in der Regel nicht leisten. Bietet der Autoverkäufer eine Finanzierung mit Schlussrate (Ballonfinanzierung) in Höhe von 7.000 Euro an, so muss der Käufer nur noch 349 Euro jeden Monat abdrücken. Auch diese Rate scheint für die meisten zu hoch und kann nur schwer getragen werden. Außerdem bleibt noch die Frage zum Schluss offen, wie die Restschuld von 7.000 € getilgt werden soll. Wenn das Auto nach 4 Jahren verkauft werden soll (hoffentlich zu diesem Restwert), fängt das Spiel erneut an.
Fazit: Das Auto muss bezahlbar bleiben! Wenn man für ein Auto nicht mehr mehr als 3 (Brutto-) Monatsgehälter ausgeben darf. D.h. bei einem Bruttoeinkommen von 3.500 Euro darf man nicht mehr als 10.500 tEuro für ein Auto ausgeben. Dann kann das die Lösung sein und das Auto kann bezahlbar sein. Die Finanzierung kostet dann nur noch 238 Euro pro Monat. Nach 4 Jahren ist das Auto komplett abbezahlt und hat noch einen Restwert von mind. 3.500 Euro.
Ja, dafür gibt es Autos, sogar eine ziemliche Auswahl an Jahreswagen.
Kategorie: Finanzieren
PKV: Voraussichtlicher Wegfall der 3-Jahres-Regelung
Veröffentlicht am | Oktober 8, 2010 | Keine Kommentare
Die Weichen sind gestellt: Aller Voraussicht nach wird die 2007 eingeführte Regelung, dass Arbeitnehmer mit einem Verdienst über der Versicherungspflichtgrenze (im Jahr 2010 monatlich 4.162,50 EUR brutto bzw. 49.950 EUR pro Jahr) drei Jahre über der jeweiligen Versicherungspflichtgrenze liegen müssen, um sich PKV-vollversichern zu können, wieder rückgängig gemacht. Es ist also geplant, diese Dreijahresfrist wieder abzuschaffen! Dies würde bedeuten:- Alle Arbeitnehmer, die bereits im Jahr 2009 / 2010 mit ihrem Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegen, könnten sich zum 01.01.2011 privat krankenvollversichern.
- Alle Arbeitnehmer, die ab 2011 mit ihrem Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegen (z.B. durch Gehaltserhöhung), könnten sich zum 01.01.2011 privat krankenvollversichern.
- Alle Selbständigen, die in 2011 eine Tätigkeit als Arbeitnehmer aufnehmen sollten und mit ihrem Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegen (z.B. durch Gehaltserhöhung), könnten sich zum 01.01.2011 privat krankenvollversichern.
Laut Schätzung sind aktuell weit über 500.000 Arbeitnehmer noch an diese alte GKV-Bindefrist gebunden. Ein riesiges Potential - eventuell auch in Ihrem Kundenkreis.
Kategorie: Persönliche Absicherung
Anhebung der Altersgrenze bei Riester und Rürup
Veröffentlicht am | August 27, 2010 | 1 Kommentar
Die Anhebung der Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung auf 67 hat auch Auswirkungen auf die Riester- und Rürup-Rente:- Für Neuverträge, die ab dem 1. Januar 2012 geschlossen werden, wird eine Leistung aus einem Riester- oder Rürupvertrag erst ab Beginn der Altersrente, frühestens ab dem 62. Lebensjahr, erbracht.
- Für bis zum 31. Dezember 2011 abgeschlossene Verträge gilt die aktuelle Regelung weiterhin: Leistungen können bereits ab dem 60. Lebensjahr erbracht werden.
Kategorie: Altersvorsorge
Praxisgebühr steuerlich absetzbar?
Veröffentlicht am | März 27, 2010 | 1 Kommentar
Seit dem Jahr 2004 müssen Sie für den Arztbesuch eine Praxisgebühr von 10,- Euro berappen. Diese Gebühr ist nicht als Krankenkassenbeitrag und damit als Vorsorgeaufwendungen, sondern als zusätzliche Krankheitskosten und damit als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 33 EStG steuerlich abzugsfähig (Verfügung der OFD Frankfurt vom 15.11.2004, DB 2004 S. 2782). Die Praxisgebühr ist somit steuerlich absetzbar und wirkt sich dann steuermindernd aus, wenn Sie mit der Summe Ihrer außergewöhnlichen Belastungen die zumutbare Belastung überschreiten. Das muss immer im Einzelfall geprüft werden.Kategorie: Steuern
Übersparen von Riester-Verträgen
Veröffentlicht am | März 1, 2010 | Keine Kommentare
Seit Einführung der Riester-Rente im Jahr 2002 sind am deutschen Markt mittlerweile mehr als 13,1 Mio. Verträge vermittelt worden. Seit der Einführung der Option "Wohnriester", sind viele bereit seine Riester-Rente zu übersparen. Riester-Produkte sind bis zu einem Gesamtbeitrag – Eigenbeitrag und Zulagen – von 2.100 EUR p. a. (Personenkreis siehe §§ 10 a Absatz 1 Satz 1 und 79 Satz 2 EStG) steuerlich gefördert. Darüber hinaus fällt die staatliche Förderung weg. Das bedeutet: Ein "Übersparen" über einen Gesamtbeitrag von 2.100 EUR p. a. ergibt grundsätzlich keinen Sinn. Hier noch einmal alle Argumente, die gegen ein Übersparen sprechen, auf einen Blick:- keine Förderung gemäß Wohnriester über 2.100 EUR p. a.
- keine Zulagen über 2.100 EUR p. a.
- keine steuerliche Berücksichtigung zur Absetzbarkeit über 2.100 EUR p. a.
- kein Schutz vor Zugriff, z. B. bei Hartz IV, Pflegefall in der Familie und Insolvenz über 2.100 EUR p. a.
- Rendite-Nachteil gegenüber einem Produkt aus der 3. Schicht aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Beitragsgarantie möglich
- eingeschränkte Flexibilität gegenüber der 3. Schicht (z. B. Trennung zwischen 2. und 3. Schicht, Übertragung von Fondsanteilen, Auszahlung bei Vertragsende)
- Rechtsunsicherheit im Umgang mit dem "übersparten" Anteil über 2.100 EUR p. a.
Kategorie: Altersvorsorge
Option für günstige Zinsen? – das Forwarddarlehen
Veröffentlicht am | Februar 23, 2010 | Keine Kommentare
Wenn ein bestehender Darlehensvertrag innerhalb der nächsten Jahre ausläuft und man, wie viele Experten, mit steigenden Zinsen rechnet, kann man sich mit einem Darlehen auf Vorrat - auch Forwarddarlehen genannt - eine günstige Anschlussfinanzierung sichern. Diese Möglichkeit entstand durch die Kreativität zahlreicher Finanzierungsexperten zum Nutzen ihrer Kunden. Forwarddarlehen werden aber nicht von allen Kreditinstituten angeboten.Zinssicherung
Eine solche Zinssicherung erfolgt nicht kostenlos. Der Geldgeber, meist eine Bank, rechnet für jeden Monat der Bereitstellung einen geringen Zinsaufschlag auf die derzeitigen Zinssätze. Man zahlt also die bisherige Kreditrate weiter bis zum Ende der aktuellen Festschreibung und spart so die Vorfälligkeitsentschädigung und Bereitstellungszinsen. Ob sich der Abschluss eines Forwarddarlehens lohnt, hängt von der zukünftigen Zinsentwicklung ab. Wahlweise kann eine Zinsbindung von 5 oder 10 Jahren ab Darlehensauszahlung vereinbart werden. Beim Forwarddarlehen ist man nicht auf den jetzigen Geldgeber angewiesen. Bei einem Wechsel des Geldgebers übernimmt der Forwarddarlehensgeber meist auch die Abwicklung und lässt sich dann die bestehende Grundschuld abtreten. Das spart Kosten.Tilgungsaussetzung
Eine Tilgungsaussetzung ist gegen Bausparvertrag, Lebensversicherung, Fondspolice oder Investmentfonds möglich, aber meist nicht zu empfehlen. Die Zinszahlung beginnt erst ab dem Auszahlungstermin, also nach Ablösung der Altschulden und der neuen Darlehensauszahlung. Bei einer Zinsfestschreibung von 10 Jahren für jeden Monat bis zur Auszahlung des Forwarddarlehens Zinszuschlag von zum Beispiel 0,03% auf den aktuellen Nominalzinssatz erhoben. Das heißt, dass dieser Zins dann für die Laufzeit des Forwarddarlehens ab Auszahlung bezahlt werden muss. Beispiel: Auszahlung in 2 Jahren, heute 4,50% Nominalzinssatz für 10 Jahre Zinsfestschreibung + 0,72% Zinszuschlag für 24 Monate je 0,03% = 5,22 % Zins für das Forwarddarlehen. Tipp: Läuft der jetzige Darlehensvertrag innerhalb von zwölf Monaten ab, ist es besser statt eines Forwarddarlehens eine "normalen" Kapitalmarktkredit aufzunehmen und evtl. für ein paar Monate Bereitstellungszinsen als einen erhöhten Forwarddarlehenszins über die gesamte neu vereinbarte Zinsfestschreibungszeit zu bezahlen.Empfehlung
- Sprechen Sie mit Ihrem Berater und verschaffen Sie sich Klarheit, ob und zu welchen Voraussetzungen eine Auflösung des bestehenden Darlehensvertrages oder ggf. ein Neuvertrag mit aktuellen Zinskonditionen möglich ist.
- Falls Ihr Geld- / Kreditgeber die Auflösung des Darlehensvertrages und eine zinsgünstige Anschlussfinanzierung verweigert oder eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung verlangt, wenden Sie sich an einen Finanzierungsexperten. Er prüft den Vorschlag und sagt Ihnen, ob er eine kostengünstigere Lösung für Sie hat. Sie erhalten Auskunft und eine Berechnung, die Ihnen Aufschluss darüber gibt, ob sich ein Forwarddarlehen für Sie lohnt. Dazu braucht man nur wenige Daten.
Kategorie: Finanzieren
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