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Verlustverrechnung: Die neuen Regeln

Verfasst am | Januar 7, 2009 | Keine Kommentare

Warum Anleger mit mehreren Depots ihre Wertpapiere jetzt bei einer Bank zusammenführen sollten.

Seit dem 1. Januar 2009 greift die Abgeltungsteuer. Alle Erträge aus Wertpapieranlagen werden jetzt mit 25% Abgeltungsteuer plus 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer belastet. Dies gilt auch für beim Verkauf realisierte Kursgewinne, außer die Wertpapiere wurden vor dem Jahreswechsel 2008/2009 erworben und mindestens 12 Monate gehalten. Für Zertifikate gelten Sonderregelungen. Die Abgeltungsteuer stellt jedoch ebenfalls neue Regeln für die Verrechnung von Verlusten auf. Ab sofort führt Ihre Bank die Abgeltungsteuer direkt ab. Dazu werden zwei Verlusttöpfe für jeden Anleger eingerichtet:
  • In dem einen Verlusttopf werden realisierte Kursgewinne aus Aktien mit realisierten Kursverlusten aus Aktien verrechnet. Der Saldo, egal ob positiv oder negativ, fließt in den zweiten Verrechnungstopf.
  • In dem anderen Verlusttopf wird dieser Salo mit Verlusten und Gewinnen aus Verkäufen etwa von Anleihen, Fonds oder Zertifikaten sowie sämtlichen Erträgen wie Zinsen oder Dividenden verrechnet.
Einmal pro Jahr berechnet die Bank für jeden Kunden den Gesamtsaldo:
  • Ist der Saldo positiv, wird vom Endbetrag der Sparer-Pauschbetrag abgezogen und die aus dem Restbetrag errechnete Abgeltungsteuer direkt an das Finanzamt überwiesen.
  • Ist der Saldo negativ, wird er fortgeschrieben und weiter mit künftigen Erträgen verrechnet.
Anleger mit Verlusten, die Depots bei mehreren Banken führen, müssen bei den Instituten zum 15. Dezember jeden Jahres eine Verlustbescheinigung anfordern und diese mit der Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Die Finanzbeamten berechnen die Abgeltungsteuerlast dann nachträglich neu. Dies ist mit bürokratischem Aufwand verbunden und führt wegen zunächst zu viel abgeführter Abgeltungsteuer zu Zinsverlusten. Wer sämtliche Wertpapiere in einem oder mehreren Depots bei einer Bank konzentriert, spart sich zeitlichen und finanziellen Aufwand. Quelle: ING-DiBa

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