Besteuerung der BU-Rente
Verfasst am | März 3, 2009 | 6 Comments
Viele besitzen eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), nur die wenigen wissen, ob und wie die BU-Rente besteuert wird.Wenn bei einem Versicherten vor Ablauf des Versicherungsvertrags Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit (BU/EU) eintritt, hat dieser bei Vorliegen der Voraussetzungen Anspruch auf BU-/EU-Rente. Diese BU- oder EU-Rente stellt eine abgekürzte Leibrente dar, weil sie spätestens zu dem Zeitpunkt endet, an dem der Vertrag ausläuft. Diese abgekürzte Leibrente(en) sind nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Maßgebend für den Ertragsanteil ist nicht das Alter der versicherten Person, sodern die Laufzeit der Renten, d.h. der Zeitraum zwischen Beginn der Zahlung und Vertragsende. Der Ertragsanteil dieser abgekürzten Leibrente ist immer der Ertragsanteilstabelle nach § 55 II EStDV zu entnehmen. Man betrachtet auch bei unterjähriger Zahlung - volle Jahre. Eine Übersicht der Erträge aus Leibrenten ist im Internet unter www.jusline.de abrufbar.
Ein Beispiel: Ein Versicherungsnehmer wird mit 45 Jahren berufsunfähig und der Vertrag endet mit 60. Lebensjahr, so ist die Laufzeit auf 15 Jahre begrenzt. Gemäß §55 II EStDV beträgt der zu versteuernde Ertragsanteil 16 Prozent.
Ist die Berufsunfähigkeitsversicherung an die Basis-Vorsorge (Rürup-Rente) gekoppelt, so wird die BU-Rente im Versicherugnsfall nach dem Alterseinkünftegesetz versteuert. Der Steuersatz beträgt im Jahr 2005 50 Prozent und steigt jährlich um 2 Prozent an, d. h. im laufenden Jahr 2011 beträgt der Steuersatz 62 Prozent.
Suchbegriffe auf dieser Seite:
- besteuerung bu rente
- bu rente steuerpflichtig
- versteuerung bu rente
- besteuerung bu-Rente
- bu-rente steuerpflichtig
- besteuerung von bu-renten
- bu rente steuern
- BU RENTE STEUERFREi
- bu rente versteuern
- besteuerung von bu renten
Kommentare
6 Responses to “Besteuerung der BU-Rente”
Leave a Reply
Mai 13th, 2009 @ 06:58
Hallo,
vielen Dank für diese wertvollen Informationen. Durch die Versteuerung der Berufsunfähikeitsversicherung kommt aus meiner Sicht der Steuervorteil durch Rürup arg ins Wanken. Wurde das schon einmal anhand konkreter Zahlen durchgerechnet?
Viele Grüße,
Temruk
Mai 19th, 2009 @ 12:09
Hallo Temruk,
die Besteuerung der BU-Rente aus dem Rürup-Vertrag würde dann wie folgt berechnet.
Annahmen:
selbständig, ledig
BU-Rente 1.000 € p.m.
Besteuerung aktuell: 58%
EK-Steuersatz: 20%
Abzug max.: 13.600 € (2008)
Steuerersparnis: 1.560 € p.a/130 p.m.
Rürup-Beitrag: 100 €
Steuer: 1.000 x 58% x 20% = 116 €
Rente nach Steuer: 1000-116=884 €
Steuervorteil: 130-116= 14 € oder 168 p.a.
Steuervorteil jedes Jahr steigend, da der abzugsfähiger Anteil jedes Jahr steigt, dagegen bleibt der zu besteuernder Anteil gleich.
Mai 21st, 2010 @ 11:29
Danke für den informativen Eintrag.
Da stellt sich mir die Frage, ob die BU denn wirklich etwas bringt?
Tritt die tatsächlich bei jeder Berufsunfähigkeit in Kraft? Reicht die denn dann auch zum Leben?
Die Zahlen sehen da sehr klein aus!
Juni 28th, 2010 @ 13:54
Ich werd hier öfter reinschauen, der Artikel war super!
Dezember 4th, 2010 @ 08:50
[...] gegen Berufsunfähigkeit abgesichert haben, der Staat allerdings für alle ab 1961 Geborenen keine Berufsunfähigkeitsrente mehr zahlt. Diese wurde bereits im Jahr 2001 gestrichen. Quelle: Deutsche Aktuarvereinigung [...]
Februar 1st, 2011 @ 18:16
Quote:
AlexExtra
Mai 19th, 2009 @ 12:09
die Besteuerung der BU-Rente aus dem Rürup-Vertrag würde dann wie folgt berechnet.
Annahmen:
selbständig, ledig
BU-Rente 1.000 € p.m.
Besteuerung aktuell: 58%
EK-Steuersatz: 20%
Abzug max.: 13.600 € (2008)
Quote:
Steuerersparnis: 1.560 € p.a/130 p.a.
Rürup-Beitrag: 100 €
Steuer: 1.000 x 58% x 20% = 116 €
Rente nach Steuer: 1000-116=884 €
Steuervorteil: 130-116= 14 € oder 168 p.a.
Steuervorteil jedes Jahr steigend, da der abzugsfähiger Anteil jedes Jahr steigt, dagegen bleibt der zu besteuernder Anteil gleich.
Kommentar: Danke, dass endlich mal jemand über die Besteuerung von BU-Renten aus einem Rürup-Vetrag einen Beitrag schreibt, dies wird doch allzu häufig in der Praxis unterden Tisch gekehrt! Allerdings halte ich die obenstehende Berechnung des “Steuervorteils” für ziemlichen Quatsch, da bei 100 € BU-Beitrag niemals eine Steuersrsparnis von monatlich 130 € resultieren kann! Hier sind wohl jährliche und monatliche Größen heftig durcheinandergewirbelt worden, oder wird hier gar von einem steuerlichen Ansatz der 13.600 EUR ausgegangen?
Sollte ich da etwas falsch verstanden haben, bitte ich um Erläuterung!