Besteuerung der BU-Rente
Verfasst am | März 3, 2009 | 3 Comments
Viele besitzen eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), nur die wenigen wissen, ob und wie die BU-Rente besteuert wird. Wenn bei einem Versicherten vor Ablauf des Versicherungsvertrags Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit (BU/EU) eintritt, hat dieser bei Vorliegen der Voraussetzungen Anspruch auf BU-/EU-Rente. Diese BU- oder EU-Rente stellt eine abgekürzte Leibrente dar, weil sie spätestens zu dem Zeitpunkt endet, an dem der Vertrag ausläuft. Diese abgekürzte Leibrente(en) sind nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Maßgebend für den Ertragsanteil ist nicht das Alter der versicherten Person, sodern die Laufzeit der Renten, d.h. der Zeitraum zwischen Beginn der Zahlung und Vertragsende. Der Ertragsanteil dieser abgekürzten Leibrente ist immer der Ertragsanteilstabelle nach § 55 II EStDV zu entnehmen. Man betrachtet auch bei unterjähriger Zahlung - volle Jahre. Eine Übersicht der Erträge aus Leibrenten ist im Internet unter www.jusline.de abrufbar.Ein Beispiel: Ein Versicherungsnehmer wird mit 45 Jahren berufsunfähig und der Vertrag endet mit 60. Lebensjahr, so ist die Laufzeit auf 15 Jahre begrenzt. Gemäß §55 II EStDV beträgt der zu versteuernde Ertragsanteil 16 Prozent.
Ist die Berufsunfähigkeitsversicherung an die Basis-Vorsorge (Rürup-Rente) gekoppelt, so wird die BU-Rente im Versicherugnsfall nach dem Alterseinkünftegesetz versteuert. Der Steuersatz beträgt im Jahr 2005 50 Prozent und steigt jährlich um 2 Prozent an, d. h. im laufenden Jahr 2010 beträgt der Steuersatz 60 Prozent.Popularity: 100% [?]
Kommentare
3 Responses to “Besteuerung der BU-Rente”
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Mai 13th, 2009 @ 06:58
Hallo,
vielen Dank für diese wertvollen Informationen. Durch die Versteuerung der Berufsunfähikeitsversicherung kommt aus meiner Sicht der Steuervorteil durch Rürup arg ins Wanken. Wurde das schon einmal anhand konkreter Zahlen durchgerechnet?
Viele Grüße,
Temruk
Mai 19th, 2009 @ 12:09
Hallo Temruk,
die Besteuerung der BU-Rente aus dem Rürup-Vertrag würde dann wie folgt berechnet.
Annahmen:
selbständig, ledig
BU-Rente 1.000 € p.m.
Besteuerung aktuell: 58%
EK-Steuersatz: 20%
Abzug max.: 13.600 € (2008)
Steuerersparnis: 1.560 € p.a/130 p.m.
Rürup-Beitrag: 100 €
Steuer: 1.000 x 58% x 20% = 116 €
Rente nach Steuer: 1000-116=884 €
Steuervorteil: 130-116= 14 € oder 168 p.a.
Steuervorteil jedes Jahr steigend, da der abzugsfähiger Anteil jedes Jahr steigt, dagegen bleibt der zu besteuernder Anteil gleich.
Mai 21st, 2010 @ 11:29
Danke für den informativen Eintrag.
Da stellt sich mir die Frage, ob die BU denn wirklich etwas bringt?
Tritt die tatsächlich bei jeder Berufsunfähigkeit in Kraft? Reicht die denn dann auch zum Leben?
Die Zahlen sehen da sehr klein aus!