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	<title>AlexExtra - Finanzblog &#187; Steuern</title>
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	<description>Weblog zur Vereinfachung Ihrer privaten Finanzen</description>
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		<title>Besteuerung von Leistungen aus Lebensversicherungen</title>
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		<pubDate>Thu, 10 Nov 2011 22:17:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>

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		<description><![CDATA[Kapitallebensversicherungen Die steuerliche Behandlung gilt sowohl für die Kapitalauszahlung von Kapitallebensversicherungen als auch für die Kapitalauszahlung im Rahmen des Kapitalwahlrechts aus Rentenversicherungen. Abschluss bis zum 31.12.2004: Die in der Auszahlung enthaltenen Erträge sind steuerfrei, wenn bei Auszahlung die vier folgenden Bedingungen erfüllt sind: Es wurden Beiträge für 5 Jahre bezahlt Die Laufzeit bis zur Auszahlung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Kapitallebensversicherungen</h2>
Die steuerliche Behandlung gilt sowohl für die Kapitalauszahlung von Kapitallebensversicherungen als auch für die Kapitalauszahlung im Rahmen des Kapitalwahlrechts aus Rentenversicherungen.<br /><br />
<span style="text-decoration: underline;">Abschluss bis zum 31.12.2004:</span>
<br /><br />
Die in der Auszahlung enthaltenen Erträge sind steuerfrei, wenn bei Auszahlung die vier folgenden Bedingungen erfüllt sind:
<ol>
	<li>Es wurden Beiträge für 5 Jahre bezahlt</li>
	<li>Die Laufzeit bis zur Auszahlung betrug mindestens 12 Jahre</li>
	<li>Todesfallschutz in Höhe von mindestens 60% der Beitragssumme (gilt nur für Abschlüsse ab dem 01.04.1996)</li>
	<li>Police ist nicht Teil einer steuerschädlichen Finanzierung</li>
</ol>
<br />
Ist eine der vier Bedingungen bei Auszahlung nicht erfüllt, erfolgt die Besteuerung des Policegewinns mit dem individuellen Steuersatz (der Policegewinn ist vom Versicherungsunternehmen zu berechnen).<br /><br />
<span style="text-decoration: underline;">Abschluss ab dem 01.01.2005:</span>
<br /><br />
Als Ertrag gilt die Differenz zwischen Auszahlung und Einzahlung. Die in der Auszahlung enthaltenen Erträge sind zur Hälfte steuerfrei, wenn bei Auszahlung folgende Bedingungen erfüllt sind:<br />
<ol>
	<li>Die Laufzeit betrug mindestens 12 Jahre</li>
	<li>Die Auszahlung erfolgt nicht vor dem 60. Lebensjahr</li>
</ol>
<br />
Bei Erfüllung beider Voraussetzungen sind die Erträge nur zu 50% steuerpflichtig – und zwar mit dem individuellen Steuersatz.
Wird eine der Bedingungen bei Auszahlung nicht erfüllte, sind die vollen Erträge steuerpflichtig – und zwar im Rahmen der Abgeltungssteuer in Höhe von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlags.
<br /><br />
<strong>Hinweis:</strong> Das Versicherungsunternehmen muss bei der Auszahlung immer erst die Abgeltungsteuer vom vollen Ertrag abziehen. Wer einen begünstigten Neuvertrag mit halber Ertragsbesteuerung hat, muss sich die zu viel bezahlte Steuer im Rahmen der Einkommensteuererklärung erstatten lassen.<br />
<h2>Leibrentenversicherungen</h2>
Die steuerliche Behandlung gilt für lebenslange Renten sowohl aus Leibrentenversicherungen als auch aus Kapitalversicherungen im Rahmen des Rentenwahlrechts.
Das Datum des Abschlusses spielt bei der Rentenbesteuerung keine Rolle. Der Gesetzgeber will die Beteuerung von lebenslangen Renten besonders unterstützen und hat einen günstigen Ertragsanteil definiert, der sich nach dem Alter des Versicherten bei der erstmaligen Rentenzahlung richtet.
<br /><br />
Er beträgt beispielsweise im Alter von 60 Jahren 22 Prozent, bei 65 Jahren 18 Prozent und bei 67 Jahren 17 Prozent. Nur auf diesen geringen Ertragsanteil ist die Steuer zu berechnen – und zwar mit dem persönlichen Steuersatz des Rentners.
<br /><br />
<span style="text-decoration: underline;">Beispiel:</span>
Ein 67‐Jähriger versteuert also von 100 Euro Rente lediglich 17 Euro mit seinem persönlichen Steuersatz. In der Regel führt das geringe Alterseinkommen insgesamt zu keiner oder nur zu einer geringen Besteuerung. Versteuert der 67‐Jährige seine Alterseinkünfte mit einem Steuersatz in Höhe von 20%, so muss er von den 17 Euro Ertragsanteil seiner Rente Steuern in Höhe von 3,40 Euro bezahlen. Von 100 Euro Rente bleiben ihm nach Besteuerung also 96,60 Euro zur freien Verfügung. Die so einmal festgestellte Höhe des Ertragsanteils bleibt dann auch für alle weiteren Rentenzahlungen gleich.
<br /><br />
<strong>Hinweis:</strong> Mit dem Alterseinkünftegesetz 2005 wurde der Ertragsanteil gesenkt, so dass die neuen günstigeren Werte einheitlich für alle Verträge gelten. Auch durch die Einführung der Abgeltungsteuer 2009 ändert sich für lebenslange Rentenzahlungen nichts, es bleibt beim Ertragsanteil und dem individuellen Steuersatz.
<br /><br />
<strong>Hinweis:</strong> Der Teil der Rente, der fiktiv als Ertrag bewertet wird (Ertragsanteil) kann genauso wieder steigen. Es besteht kein Anspruch darauf, dass bei erstmaligem Rentenbezug die bei Vertragsabschluss geltenden Ertragsanteilssätze gültig bleiben. Genauso wie bei Einführung des Alterseinkünftegesetzes in 2005 der Ertragsanteil für einen 65‐Jährigen von 27% auf 18% gesenkt wurde, kann er künftig auch wieder heraufgesetzt werden.<h4>Suchbegriffe auf dieser Seite:</h4><ul><li>auszahlung lebensversicherung einkommensteuer</li><li>steuersatz mit 67 jahre</li><li>steuern auf leistung aus lebensversicherung</li><li>persönlicher steuersatz mit 67</li><li>ertragsbesteuerung lebensversicherung</li><li>einkommensteuererklärung bei alterseinkommen</li><li>besteuerung von leistungen aus lebensversicherungen</li><li>besteuerung auszahlung lebensversicherung bu rente</li><li>besteuerung alter kapitallebensversicherungen</li><li>auszahlung lebensversicherung steuern</li></ul>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Nichteheliche und eheliche Kinder erben gleich</title>
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		<pubDate>Fri, 17 Jun 2011 18:44:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuern]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Bundesrat hat der Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern im Erbrecht zugestimmt. Alle nichtehelichen Kinder erben nunmehr genauso wie eheliche, wenn die Vaterschaft feststeht. Ihnen steht auch ein Recht auf den Pflichtteil zu, falls der Vater seine Erben durch Testament oder Erbvertrag bestimmt und das nichteheliche Kind dabei nicht ausreichend berücksichtigt hat. Rechtlich standen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Der Bundesrat hat der Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern im Erbrecht zugestimmt. Alle nichtehelichen Kinder erben nunmehr genauso wie eheliche,
wenn die Vaterschaft feststeht. Ihnen steht auch ein Recht auf den Pflichtteil zu, falls der Vater seine Erben durch Testament oder Erbvertrag bestimmt und das nichteheliche Kind dabei nicht ausreichend berücksichtigt hat.
Rechtlich standen bis heute immer noch einige nichteheliche Kinder schlechter als eheliche. Wer vor Juli 1949 als Kind nicht miteinander verheirateter Eltern geboren wurde, hatte bisher in bestimmten Fällen kein gesetzliches Erbrecht nach seinem Vater. Diese Ausnahme wurde jetzt beseitigt. Die Neuregelung gilt für alle Erbfälle, die sich seit dem 29.5.2009 ereignet haben.<h4>Suchbegriffe auf dieser Seite:</h4><ul><li>alex extra</li></ul>]]></content:encoded>
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		<title>Praxisgebühr steuerlich absetzbar?</title>
		<link>http://www.alexextra.com/steuern/praxisgebuehr-steuerlich-absetzbar/</link>
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		<pubDate>Sat, 27 Mar 2010 15:52:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuern]]></category>

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		<description><![CDATA[Seit dem Jahr 2004 müssen Sie für den Arztbesuch eine Praxisgebühr von 10,- Euro berappen. Diese Gebühr ist nicht als Krankenkassenbeitrag und damit als Vorsorgeaufwendungen, sondern als zusätzliche Krankheitskosten und damit als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 33 EStG steuerlich abzugsfähig (Verfügung der OFD Frankfurt vom 15.11.2004, DB 2004 S. 2782). Die Praxisgebühr ist [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Seit dem Jahr 2004  müssen Sie für den Arztbesuch eine Praxisgebühr von 10,- Euro berappen.  Diese Gebühr ist nicht als Krankenkassenbeitrag und damit als  Vorsorgeaufwendungen, sondern als zusätzliche Krankheitskosten und damit  als <strong>außergewöhnliche Belastungen</strong> im Sinne des § 33  EStG steuerlich abzugsfähig (Verfügung der OFD Frankfurt vom 15.11.2004,  DB 2004 S. 2782).

Die Praxisgebühr ist somit steuerlich absetzbar und wirkt sich dann  steuermindernd aus, wenn Sie mit der Summe Ihrer außergewöhnlichen  Belastungen die<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Fergew%C3%B6hnliche_Belastung" target="_blank"> <strong>zumutbare Belastung</strong></a> überschreiten. Das muss immer im Einzelfall geprüft werden.<h4>Suchbegriffe auf dieser Seite:</h4><ul><li>praxisgebühr steuerlich absetzbar</li><li>praxisgebühr absetzen</li><li>praxisgebühr absetzbar</li><li>praxisgebühr steuerlich absetzen</li><li>praxisgebühren steuerlich absetzbar</li><li>10 euro praxisgebühr steuerlich absetzbar</li><li>absetzbarkeit praxisgebühr</li><li>praxisgebühr absetzen 2010</li><li>arztgebühr steuerlich absetzbar</li><li>praxisgebühren absetzen</li></ul>]]></content:encoded>
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		<title>Das Bürgerentlastungsgesetz</title>
		<link>http://www.alexextra.com/steuern/burgerentlastungsgesetz/</link>
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		<pubDate>Tue, 15 Sep 2009 20:03:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuern]]></category>

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		<description><![CDATA[Ab dem 1.1.2010 tritt das neue Bürgerentlastungsgesetz in Kraft. Damit werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung besser steuerlich berücksichtigt. Davon profitieren sowohl privat als auch gesetzlich Versicherte. Außerdem können weiterhin Aufwendungen für sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Das betrifft zum Beispiel Prämien für Haftpflicht- oder Unfallversicherungen. Berücksichtigt wurde bei dem Bürgerentlastungsgesetz, dass die Höhe der Aufwendungen bei privat [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Ab dem 1.1.2010 tritt das neue Bürgerentlastungsgesetz in Kraft. Damit werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung besser steuerlich berücksichtigt. Davon profitieren sowohl privat als auch gesetzlich Versicherte. Außerdem können weiterhin Aufwendungen für sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Das betrifft zum Beispiel Prämien für Haftpflicht- oder Unfallversicherungen. Berücksichtigt wurde bei dem Bürgerentlastungsgesetz, dass die Höhe der Aufwendungen bei privat Versicherten unterschiedlich ist, weil z. B. Faktoren wie Alter und Gesundheitszustand eine Rolle spielen. Werden die Kinder privat abgesichert, wird dies künftig auch besser steuerlich berücksichtigt. So besteht zum ersten Mal die Möglichkeit, die Beiträge für privat versicherte Kinder, die bei den Eltern mitversichert sind, vollständig abzusetzen.

Künftig können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zusammen mit anderen Vorsorgeaufwendungen bis zu einer Höhe von 2.800 € (Selbständige) bzw. 1.900 € (Arbeitnehmer) berücksichtigt werden. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass die für eine Basiskranken- und Pflegeversicherung gezahlten Beiträge voll abziehbar sind. Liegt der Steuerzahler mit seinen Vorsorgeaufwendungen unter den neuen Grenzen, kann er diese steuerlich voll ansetzen. Wendet er für seine Basiskranken- und Pflegeversicherung allerdings mehr auf als 2.800 € bzw. 1.900 €, kann er seine tatsächlichen Ausgaben für die Basiskrankenversicherung ansetzen. Beitragsanteile zu Komfortleistungen, wie ein Einzelbettzimmer oder Chefarztbehandlung, fallen jedoch nicht darunter. Dies gilt auch für den Anteil, der auf die Finanzierung des Krankengeldes fällt.
<h2>Weitere Neuregelungen beinhaltet das Bürgerentlastungsgesetz:</h2>
<ul>
	<li>Ab 2010 können volljährige Kinder 8.004 € (vorher 7.680 €) verdienen, ohne dass die Eltern das Kindergeld verlieren.</li>
	<li>Die Auszahlung der neuen Leistung von 100 € für Schulbedarf von Kindern aus Haushalten, die Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen, wird auch für Schüler der Jahrgangsstufen 11 bis 13 ausgeweitet.</li>
</ul>
Entlastung soll es auch für Unternehmen geben. Die bei der Umsatzsteuer für kleinere Unternehmen mögliche Ist-Besteuerung wird bundesweit ausgeweitet. Das bedeutet dass die Unternehmen die den Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer - auf Antrag - erst an das Finanzamt entrichten müssen, wenn die Rechnung tatsächlich bezahlt worden ist. Die dafür maßgebliche Umsatzgrenze wird auf 500.000 € verdoppelt. Diese Maßnahme gilt bereits ab 1.7.2009; sie soll aber Ende 2011 wieder auslaufen.<h4>Suchbegriffe auf dieser Seite:</h4><ul><li>bürgerentlastungsgesetz kommentare</li></ul>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Besteuerung der BU-Rente</title>
		<link>http://www.alexextra.com/steuern/bu-rente-besteuerung/</link>
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		<pubDate>Tue, 03 Mar 2009 12:02:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[BU-Rente]]></category>

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		<description><![CDATA[Viele besitzen eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), nur die wenigen wissen, ob und wie die BU-Rente besteuert wird. Wenn bei einem Versicherten vor Ablauf des Versicherungsvertrags Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit (BU/EU) eintritt, hat dieser bei Vorliegen der Voraussetzungen Anspruch auf BU-/EU-Rente. Diese BU- oder EU-Rente stellt eine abgekürzte Leibrente dar, weil sie spätestens zu dem Zeitpunkt endet, an dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Viele besitzen eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), nur die wenigen wissen, ob und wie die BU-Rente besteuert wird.
<br /><br />
Wenn bei einem Versicherten vor Ablauf des Versicherungsvertrags Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit (BU/EU) eintritt, hat dieser bei Vorliegen der Voraussetzungen Anspruch auf BU-/EU-Rente. Diese BU- oder EU-Rente stellt eine abgekürzte Leibrente dar, weil sie spätestens zu dem Zeitpunkt endet, an dem der Vertrag ausläuft. Diese abgekürzte Leibrente(en) sind nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Maßgebend für den Ertragsanteil ist nicht das Alter der versicherten Person, sodern die Laufzeit der Renten, d.h. der Zeitraum zwischen Beginn der Zahlung und Vertragsende. Der Ertragsanteil dieser abgekürzten Leibrente ist immer der Ertragsanteilstabelle nach § 55 II EStDV zu entnehmen. Man betrachtet auch bei unterjähriger Zahlung - volle Jahre. Eine Übersicht der Erträge aus Leibrenten ist im Internet unter <a href="http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&amp;lawid=157&amp;paid=55">www.jusline.de</a> abrufbar.
<br /><br />
<h4><strong>Ein Beispiel:</strong> Ein Versicherungsnehmer wird mit 45 Jahren berufsunfähig und der Vertrag endet mit 60.  Lebensjahr, so ist die Laufzeit auf 15 Jahre begrenzt. Gemäß §55 II EStDV beträgt der zu versteuernde Ertragsanteil 16 Prozent.</h4>
<br />
Ist die Berufsunfähigkeitsversicherung an die Basis-Vorsorge (Rürup-Rente) gekoppelt, so wird die BU-Rente im Versicherugnsfall nach dem Alterseinkünftegesetz versteuert. Der Steuersatz beträgt im Jahr 2005 50 Prozent und steigt jährlich um 2 Prozent an, d. h. im laufenden Jahr 2011 beträgt der Steuersatz 62 Prozent.<br /><br /><h4>Suchbegriffe auf dieser Seite:</h4><ul><li>besteuerung bu rente</li><li>bu rente steuerpflichtig</li><li>besteuerung bu-Rente</li><li>BU RENTE STEUERFREi</li><li>versteuerung bu rente</li><li>bu-rente steuerpflichtig</li><li>bu rente versteuern</li><li>bu-rente steuerfrei</li><li>besteuerung von bu-renten</li><li>bu rente steuern</li></ul>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Verlustverrechnung: Neuen Regeln der Verrechnung von Zinsverlusten</title>
		<link>http://www.alexextra.com/sparen/verlustverrechnung-die-neuen-regeln/</link>
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		<pubDate>Wed, 07 Jan 2009 21:35:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sparen]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>

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		<description><![CDATA[Warum Anleger mit mehreren Depots ihre Wertpapiere jetzt bei einer Bank zusammenführen sollten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Warum Anleger mit mehreren Depots ihre Wertpapiere jetzt bei einer Bank zusammenführen sollten.</h2>
Seit dem 1. Januar 2009 greift die Abgeltungsteuer. Alle Erträge aus Wertpapieranlagen werden jetzt mit 25% Abgeltungsteuer plus 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer belastet. Dies gilt auch für beim Verkauf realisierte Kursgewinne, außer die Wertpapiere wurden vor dem Jahreswechsel 2008/2009 erworben und mindestens 12 Monate gehalten. Für Zertifikate gelten Sonderregelungen. Die Abgeltungsteuer stellt jedoch ebenfalls neue Regeln für die Verrechnung von Verlusten auf.

Ab sofort führt Ihre Bank die Abgeltungsteuer direkt ab. Dazu werden zwei Verlusttöpfe für jeden Anleger eingerichtet:
<ul>
	<li>In dem einen Verlusttopf werden realisierte Kursgewinne aus Aktien mit realisierten Kursverlusten aus Aktien verrechnet. Der Saldo, egal ob positiv oder negativ, fließt in den zweiten Verrechnungstopf.</li>
	<li>In dem anderen Verlusttopf wird dieser Salo mit Verlusten und Gewinnen aus Verkäufen etwa von Anleihen, Fonds oder Zertifikaten sowie sämtlichen Erträgen wie Zinsen oder Dividenden verrechnet.</li>
</ul>
Einmal pro Jahr berechnet die Bank für jeden Kunden den Gesamtsaldo:
<ul>
	<li>Ist der Saldo positiv, wird vom Endbetrag der Sparer-Pauschbetrag abgezogen und die aus dem Restbetrag errechnete Abgeltungsteuer direkt an das Finanzamt überwiesen.</li>
	<li>Ist der Saldo negativ, wird er fortgeschrieben und weiter mit künftigen Erträgen verrechnet.</li>
</ul>
Anleger mit Verlusten, die Depots bei mehreren Banken führen, müssen bei den Instituten zum 15. Dezember jeden Jahres eine Verlustbescheinigung anfordern und diese mit der Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Die Finanzbeamten berechnen die Abgeltungsteuerlast dann nachträglich neu. Dies ist mit bürokratischem Aufwand verbunden und führt wegen zunächst zu viel abgeführter Abgeltungsteuer zu Zinsverlusten. Wer sämtliche Wertpapiere in einem oder mehreren Depots bei einer Bank konzentriert, spart sich zeitlichen und finanziellen Aufwand.

Quelle: ING-DiBa<h4>Suchbegriffe auf dieser Seite:</h4><ul><li>verlusttopf jahreswechsel</li><li>verlusttopf Abgeltungssteuer</li><li>Verlusttopf Zertifikate</li><li>verrechnung von zinsverlusten</li><li>dividende verrechnung mit verlusttopf</li><li>abgeltungssteuer verlusttopf jahresübergreifend</li><li>verlustverrechnung erst mit verlusttopf</li><li>verlustverrechnung zertifikate</li><li>verrechnung verlusttopf zertifikate mit zinsen</li><li>verrechnungstopf salden jahreswechsel</li></ul>]]></content:encoded>
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