Wie viel darf hinzu verdient werden?
Verfasst am | November 21, 2008 | Keine Kommentare
Mini-Jobber- Ein 400-Euro-Job ist abgabenfrei
- Seit dem 1. Oktober 2008 gilt: Neben einem 400-Euro-Job darf auch abgabenfrei dazuverdient werden (bzw. max. 4.800 Euro brutto innerhalb eines Jahres).
- Ob 12 x 400 Euro oder 2 x 2.400 Euro brutto spielt für die Anrechnung keine Rolle. Sind die Einkünfte höher, wird die Ausbildungsentgelt entsprechend gekürzt.
- gemeldeter Job mit weniger als 15 Wochenstunden
- 165 Euro sind anrechnungsfrei (Nettoeinkünfte nach Abzug der Werbungskosten), Rest wird angerechnet.
- 100 Euro sind grundsätzlich anrechnungsfrei.
- Wer einen 400-Euro-Job ausübt, darf hiervon 160 Euro behalten.
- unbegrenzte Hinzuverdienste ohne Rentenkürzung
- 400-Euro-Job unschädlich
- Einkünfte über Mini-Job: Kürzung der Rente (mindestens) um ein Drittel.
- In zwei Monaten pro Jahr ist jedoch ein Hinzuverdienst bis zu 800 Euro ohne Rentenkürzung möglich.
- Die gleichen Regeln gelten auch für Renten wegen voller Erwerbsminderung. Für diese Rentenbezieher werden aber zu hohe Nebeneinkünfte um mindestens ein Viertel (statt ein Drittel) gekürzt.
- Ohne Rentenkürzung: max. monatlich 857,33 Euro
- Abzug von zunächst 40 Prozent pauschal vom Bruttoeinkommen, so wird das anrechenbare Nettoeinkommen ermittelt.
- Von z.B. 1.200 Euro brutto bleiben so 720 Euro netto übrig. Frei sind aber in den alten Bundesländern nur Einkünfte in Höhe von 701,18 Euro brutto. D. h. 19 Euro zu hoch. 40 Prozent hiervon das sind knapp acht Euro werden deshalb von der Hinterbliebenenrente abgezogen.
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Category: Steuern
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