Praxisgebühr steuerlich absetzbar?

Verfasst am | März 27, 2010 | 1 Kommentar

Seit dem Jahr 2004 müssen Sie für den Arztbesuch eine Praxisgebühr von 10,- Euro berappen. Diese Gebühr ist nicht als Krankenkassenbeitrag und damit als Vorsorgeaufwendungen, sondern als zusätzliche Krankheitskosten und damit als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 33 EStG steuerlich abzugsfähig (Verfügung der OFD Frankfurt vom 15.11.2004, DB 2004 S. 2782). Die Praxisgebühr ist somit steuerlich absetzbar und wirkt sich dann steuermindernd aus, wenn Sie mit der Summe Ihrer außergewöhnlichen Belastungen die zumutbare Belastung überschreiten. Das muss immer im Einzelfall geprüft werden.

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Kommentare

One Response to “Praxisgebühr steuerlich absetzbar?”

  1. Hans-Walther
    März 29th, 2010 @ 13:42

    Man lernt nie aus. Danke für die brauchbare Information.

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